Was ist das beste Mittel gegen Wildverbiss?

Antworten: 22
  16-01-2008 20:15  schellniesel
Was ist das beste Mittel gegen Wildverbiss?
Wir haben schon so ziemlich alles auspropiert aber so richtige langzeitwirkung hab ich nicht erzielt! Habe voriges Frühjahr ca. 25a neu aufgeforstet hier hab ich es gleich komplett eingezäunt! Ist die beste lösung! habe aber im wald kleine ecke die nur teilweise aufgeforstet werden müssen und hier hab ich das große problem mit dem Wildverbiss! habe Menschenhaar, schafwolle,div.Chemische Mittel, Unbrauchbare Cds, Kunstoffsackerl,... Draufgehängt aber so richtig schreckt das das wild nicht ab. Meistens ist es gar nicht abgefressen sondern tobte sich ein Bock mit seinem Geweih aus! Habe schon mit Jägern darüber gesprochen weil ich finde der wildbestand ist bei uns zu hoch aber die entgegneten mit Kopfschütteln:
Habt ihr noch ratschläge was man dagegen machen kann?
Danke für eure Hilfe!
Mfg schellniesel

  16-01-2008 20:31  helmar
Was ist das beste Mittel gegen Wildverbiss?
Wenn dort nur Rot- und Rehwild unterwegs ist, klappt das........aber es könnte passieren dass du dann das zweifelhafte Vergnügen mit Wildschweinen hast.....probier mal vom Friseur Menschenhaare zu holen, angeblich sollen verschwitzte socken auch helfen(kein Schmäh)
Mfg, helmar

  16-01-2008 20:34  anko
Was ist das beste Mittel gegen Wildverbiss?
Hallo schnellniesel!
Bei Laubholz haben wir gute Erfahrung mit großem Pflanzgut und Baumschutzhüllen.
Dazu einen Stützstecken einschlagen. Das ist Schutz gegen verfegen. Gegen Verbiss hast Du alles Mögliche gemacht.
Bei Nadelholzpflanzen ist der Zaun das Sicherste. Der Zaun soll aber für das Wild gut sichtbar sein. M.f. G. anko

  16-01-2008 20:49  berni_90
Was ist das beste Mittel gegen Wildverbiss?
hallo schellniesel!

Wie bereits gesagt, wäre ein Zaun die beste Lösung. Dieser muss allerdings eine Höhe von mindestens 1,5m, besser 2m haben um wirklich wildsicher zu sein.
Außerdem kannst du bei den Jägern, unter bestimmten Umständen, Schadenersatz und/oder Schutzmaßnahmen ihrerseits in Anspruch nehmen (zumindest laut Oberösterreichischem Jagdgesetz)

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard


  16-01-2008 20:56  fleischrind
Was ist das beste Mittel gegen Wildverbiss?
stell ein paar schiache tannen dazu! des san ihnen lieber als dich fichten! und die müssen dir dann egal sein!

  16-01-2008 21:41  Jophi
Was ist das beste Mittel gegen Wildverbiss?
Leute Leute !

Das mit den Schlachtabfällen vergesst mal ganz schnell wieder.
Bei uns iin Deutschland ist das mit Sicherheit verboten, bei Euch sehr wahrscheinlich auch.
Außerdem ist das Zeug rel. schnell wieder zu Staub geworden und dann hilfts nichts mehr.
Ich bin da ja auch kein Experte, habe aber das gleiche Problem.
Mir wurde gesagt, daß es da so ein Einstreichmittel gibt, das gut und günstig sein soll.
Das müßtet Ihr doch eigentlich kennen, Ihr seid doch hier die Waldbauern mehr als ich.

Jophi

  16-01-2008 21:41  melchiorr
Was ist das beste Mittel gegen Wildverbiss?
hallo
Geh zur Wildschadenkommission und melde den Schaden. Wenn sie genug Wildschaden bezahlt haben werden sich die Jäger selbst darum kümmern oder wenigstens mithelfen das Problem zu lösen.
L.G. herbyy

  16-01-2008 21:45  melchiorr
Was ist das beste Mittel gegen Wildverbiss?
Hallo!
Das Einstreichmittel stellen bei uns die Jäger gratis zur Verfügung; Ist ja auch in ihrem Interesse.
L.G. herbyy

  16-01-2008 22:36  weissenboeck
Was ist das beste Mittel gegen Wildverbiss?
Hallo,

haben auch Probleme mit unserem Wild (Waldviertel).
Jene Bäume welche wir so dazwischen aufforsten (wie du - schätze ich mal) haben oben rote Kapseln gegen den Wildverbiss erhalten und gegen den Bock hab ich mir aus einigen Matten Baustellengitter so eine Art "Antennen" gemacht wo links und rechts noch das Metall wegsteht und hab das neben die Bäume hineingesteckt.

Die Kapseln gibts im Lagerhaus und du musst hin und wieder mal durchgehen wenn welche heruntergefallen sind. Die roten Kapseln verroten nach einigen Jahren von selbst.
Die Antennen haben auch bis jetzt funktioniert, weil die Böcke mögen das Metall nicht und suchen sich einen neuen Baum.

Voriges Jahr hab ich etwas mehr aufgeforstet und hab das mit einem Wildzaun eingezäunt, da sind mir im Dezember die Wildschweine durchmarschiert!!!!

hoffe ich konnte helfen
gibt es noch andere Vorschläge?



  16-01-2008 22:50  Procera
Was ist das beste Mittel gegen Wildverbiss?
Bei uns in OÖ gibt es ein Jagdgesetz, in dem der Wildschaden und die vorgehensweise nach Eintritt eines solchen ziemlich genau geregelt ist.

Folgender Auszug aus dem aktuellen OÖ Jagdgesetz:


H. Jagd- und Wildschäden

§ 64
Abhalten des Wildes; Wildschadenverhütung

(1) Der Grundbesitzer und der Jagdausübungsberechtigte, dieser jedoch nur im Einvernehmen mit dem Grundbesitzer, sind befugt, das Wild von den Kulturen durch Schutzmaßnahmen abzuhalten und zu diesem Zwecke Zäune, Gitter, Mauern und dergleichen zu errichten (Flächenschutz) oder einen Einzelpflanzenschutz durch geeignete Schutzmittel durchzuführen.
(2) Erleidet ein landwirtschaftlicher Betrieb durch Wildschäden an den Kulturen laufend schwere Einbußen am Ertrag, so hat die Bezirksverwaltungsbehörde über Antrag des Geschädigten oder der Bezirksbauernkammer nach Anhören des Bezirksjagdbeirates den Jagdausübungsberechtigten zu verhalten, die notwendigen Schutzmaßnahmen (Abs. l) vorzukehren oder den Wildstand zu vermindern (§ 49 Abs. 2).
(3) Die Jagdausübung und die Wildhege haben so zu erfolgen, daß die Erhaltung des Waldes und seiner Wohlfahrtswirkung für die Allgemeinheit nicht gefährdet wird.
(4) Eine Gefährdung im Sinne des Abs. 3 liegt vor, wenn die Einwirkungen des Wildes durch Verbiß, Verfegen oder Schälen verursachen, daß
a) in den Beständen Blößen entstehen oder auf größerer Fläche die gesunde Bestandesentwicklung unmöglich ist; oder
b) die Aufforstung oder Naturverjüngung auf aufforstungsbedürftigen Flächen innerhalb der sich aus den forstrechtlichen Bestimmungen ergebenden Fristen nicht gesichert ist; oder
c) die Aufforstung bei Neubewaldungen innerhalb einer nach standortlichen Gegebenheiten angemessenen Frist nicht gesichert ist; oder
d) Naturverjüngungen in Naturverjüngungsbeständen nicht aufkommen.
(5) Liegt eine Gefährdung des Waldes im Sinne des Abs. 4 vor, so hat die Bezirksverwaltungsbehörde, und zwar unter Mitbeteiligung ihres forsttechnischen Dienstes, sinngemäß nach den Bestimmungen des Abs. 2 vorzugehen.
(6) Die vom Jagdausübungsberechtigten zum Fernhalten des Wildes zu treffenden Schutzmaßnahmen müssen derart sein, daß die Bewirtschaftung und Benützung des Grundes nicht behindert wird. Die Schutzmaßnahmen gegen eindringendes Wild dürfen nicht so eingerichtet sein, daß das Wild bei Hochwasser gefährdet ist.
(7) Jedermann ist befugt, das Wild durch geeignete Maßnahmen von seinen Grundstücken fernzuhalten oder zu vertreiben, jedoch ist hiebei die Verwendung von Schußwaffen, das Legen von Schreckschüssen und das Hetzen des Wildes mit Hunden verboten. Sollte sich beim Abhalten des Wildes mit zulässigen Maßnahmen Wild verletzen oder Wild dabei zugrunde gehen, so ist der Jagdausübungsberechtigte nicht befugt, dafür Ersatz zu fordern.
(8) Ist Wild aus der freien Wildbahn in Flächen eingedrungen, die zu seiner Abhaltung in zweckentsprechender Weise eingezäunt sind, so ist, sofern in anderer Weise nicht Abhilfe geschaffen werden kann, nach den Bestimmungen des § 49 Abs. 2 vorzugehen.

§ 65
Haftung für Jagd- und Wildschaden

(1) Soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden, hat der Jagdausübungsberechtigte allen entstandenen Jagd- und Wildschaden in dem in diesem Gesetze bestimmten Ausmaß zu ersetzen.
(2) Der Wildschaden umfaßt den innerhalb des Jagdgebietes von jagdbaren Tieren an Grund und Boden und an den noch nicht eingebrachten Erzeugnissen verursachten Schaden.
(3) Der Jagdschaden umfaßt allen Schaden, den der Jagdausübungsberechtigte, seine Jagdgäste, seine Jagdschutzorgane und die Jagdhunde der genannten Personen an Grund und Boden und an den noch nicht eingebrachten Erzeugnissen verursachen.
(4) Eine Mehrheit von Jagdausübungsberechtigten haftet für Jagd- und Wildschaden zur ungeteilten Hand.
(5) Wenn der Geschädigte vom Jagdausübungsberechtigten zur Abwehr von Wildschäden rechtmäßig getroffene Maßnahmen unwirksam macht, geht sein Anspruch auf Ersatz des Wildschadens verloren.

MfG Pepi Joe

  16-01-2008 23:22  oltasberga
Was ist das beste Mittel gegen Wildverbiss?
Ich finde es überhaupt absurd das jäger für die wildschäden zahlen müssen!
oder wären auch alle bauern zufrieden wenn für jedes zusammengemähte kitz im frühjahr zu zahlen wäre??

  17-01-2008 07:32  ALADIN
Was ist das beste Mittel gegen Wildverbiss?
Wer sonst sollte den Wildschaden zahlen. Oder sind es die Bauern, die das Wild hegen und pflegen bis der Bestand so groß ist und die Schäden enorm werden.
Das beste Mittel gegen Wilverbiss ist keine Kahlschläge machen. Durch die Einzelstammnutzung wird eine Naturverjüngung ermöglicht, die von einem normalen Wildbestand nicht mehr umgebracht werden kann. Positiver Nebeneffekt: Es kommt der richtige d.h. bodenständige Samen zum Wachsen, der das Klima und den Boden gewohnt ist.

  17-01-2008 07:51  oltasberga
Was ist das beste Mittel gegen Wildverbiss?
...aber auch einen durchforsteten, lichten wald liebt das besonders das rotwild!
was heist da hegen und pflegen und der bestand wird enorm??
schon mal was von einem abschussplan gehört ?

Ps: etwas Schafwolle (selbstverständlich ungewaschen) um die wipfel binden hilft super!


  17-01-2008 11:10  Bischofer
Was ist das beste Mittel gegen Wildverbiss?

Servus Schellniesel

H. Jagd- und Wildschäden


Abhalten des Wildes; Wildschadenverhütung

Der Grundbesitzer und der Jagdausübungsberechtigte, dieser jedoch nur im Einvernehmen mit dem Grundbesitzer, sind befugt, das Wild von den Kulturen durch Schutzmaßnahmen abzuhalten und zu diesem Zwecke Zäune, Gitter, Mauern und dergleichen zu errichten (Flächenschutz) oder einen Einzelpflanzenschutz durch geeignete Schutzmittel durchzuführen.
Erleidet ein landwirtschaftlicher Betrieb durch Wildschäden an den Kulturen laufend schwere Einbußen am Ertrag, so hat die Bezirksverwaltungsbehörde über Antrag des Geschädigten oder der Bezirksbauernkammer nach Anhören des Bezirksjagdbeirates den Jagdausübungsberechtigten zu verhalten, die notwendigen Schutzmaßnahmen (Abs. l) vorzukehren oder den Wildstand zu vermindern (§ 49 Abs. 2).
Die Jagdausübung und die Wildhege haben so zu erfolgen, daß die Erhaltung des Waldes und seiner Wohlfahrtswirkung für die Allgemeinheit nicht gefährdet wird.
Eine Gefährdung im Sinne des Abs. 3 liegt vor, wenn die Einwirkungen des Wildes durch Verbiß, Verfegen oder Schälen verursachen, daß
a) in den Beständen Blößen entstehen oder auf größerer Fläche die gesunde Bestandesentwicklung unmöglich ist; oder
b) die Aufforstung oder Naturverjüngung auf aufforstungsbedürftigen Flächen innerhalb der sich aus den forstrechtlichen Bestimmungen ergebenden Fristen nicht gesichert ist; oder
c) die Aufforstung bei Neubewaldungen innerhalb einer nach standortlichen Gegebenheiten angemessenen Frist nicht gesichert ist; oder
d) Naturverjüngungen in Naturverjüngungsbeständen nicht aufkommen.
Liegt eine Gefährdung des Waldes im Sinne des Abs. 4 vor, so hat die Bezirksverwaltungsbehörde, und zwar unter Mitbeteiligung ihres forsttechnischen Dienstes, sinngemäß nach den Bestimmungen des Abs. 2 vorzugehen.
Die vom Jagdausübungsberechtigten zum Fernhalten des Wildes zu treffenden Schutzmaßnahmen müssen derart sein, daß die Bewirtschaftung und Benützung des Grundes nicht behindert wird. Die Schutzmaßnahmen gegen eindringendes Wild dürfen nicht so eingerichtet sein, daß das Wild bei Hochwasser gefährdet ist.
Jedermann ist befugt, das Wild durch geeignete Maßnahmen von seinen Grundstücken fernzuhalten oder zu vertreiben, jedoch ist hiebei die Verwendung von Schußwaffen, das Legen von Schreckschüssen und das Hetzen des Wildes mit Hunden verboten. Sollte sich beim Abhalten des Wildes mit zulässigen Maßnahmen Wild verletzen oder Wild dabei zugrunde gehen, so ist der Jagdausübungsberechtigte nicht befugt, dafür Ersatz zu fordern.
Ist Wild aus der freien Wildbahn in Flächen eingedrungen, die zu seiner Abhaltung in zweckentsprechender Weise eingezäunt sind, so ist, sofern in anderer Weise nicht Abhilfe geschaffen werden kann, nach den Bestimmungen des § 49 Abs. 2 vorzugehen.


Haftung für Jagd- und Wildschaden

Soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden, hat der Jagdausübungsberechtigte allen entstandenen Jagd- und Wildschaden in dem in diesem Gesetze bestimmten Ausmaß zu ersetzen.
Der Wildschaden umfaßt den innerhalb des Jagdgebietes von jagdbaren Tieren an Grund und Boden und an den noch nicht eingebrachten Erzeugnissen verursachten Schaden.
Der Jagdschaden umfaßt allen Schaden, den der Jagdausübungsberechtigte, seine Jagdgäste, seine Jagdschutzorgane und die Jagdhunde der genannten Personen an Grund und Boden und an den noch nicht eingebrachten Erzeugnissen verursachen.
Eine Mehrheit von Jagdausübungsberechtigten haftet für Jagd- und Wildschaden zur ungeteilten Hand.
Wenn der Geschädigte vom Jagdausübungsberechtigten zur Abwehr von Wildschäden rechtmäßig getroffene Maßnahmen unwirksam macht, geht sein Anspruch auf Ersatz des Wildschadens verloren.


  17-01-2008 14:13  nschaua
Was ist das beste Mittel gegen Wildverbiss?
Das beste Mittel dagegen ist die Rehe zu schießen. Wichtig ist, dass die Geißen geschossen werden. Wir hatten jahrelang das gleiche Problem, bis der Jagdausschuß radikale Maßnahmen von den Jägern forderte. Jetzt kommt der Wald in Naturverjüngung auf. Sogar Mischwald.

  17-01-2008 15:14  leitnfexer
Was ist das beste Mittel gegen Wildverbiss?
wir haben so eine herrenjagt mit viel zu viel wild!
beim zweiten schnitt holen sich die viecher ihren anteil und was vom dritten aufwächst, das gehöhrt ihnen quasi alleine. und mich fragen die von der ama dan, warum i nur 6GVE/ha hab? das hochwild darf i ja nicht dazuzählen...
und wie viel schaden ich schon beim weidezaun gehabt habe, will ich gar nicht nachrechnen!

  17-01-2008 19:04  schellniesel
Was ist das beste Mittel gegen Wildverbiss?
Danke für eure Hilfe!
Will noch dazu schreiben das der schaden nicht so groß ist das hier der gesamte Waldbestand gefährtet ist!Ich muss noch keine wildkommision beauftragen! Finde es nur schade wenn ich junge baumbestände ausputze und dann toben sich die rehböcke daran aus! meist auch noch an den schöneren exemplaren! Das mit der schutzhülle ist mir erstens zu teuer zweitens zu viel arbeit wenn ich jeden baum damit einmachen muss! Mit anstreichmittel ist mittelfristig die beste lösung man darf es halt nicht versäumen nachzustreichen.
Mfg schellniesel

  17-01-2008 19:23  gugge
Was ist das beste Mittel gegen Wildverbiss?
Grias eich!

Ich nehme seit ca. 15 Jahren nur noch Schafwolle.(Ungewaschen)
Einfach ein paar HÄRrCHEN auf den Teminaltrieb geben und Du wirst sehen, Ruhe ist.

Liebe Grüße Gugge

  20-01-2008 22:22  Jander
Was ist das beste Mittel gegen Wildverbiss?

Hallo

Wir verwenden dazu Farbmakierspray (Bau,Sägewerke) .
Terminaltrieb etwas ansprühen,hilft,ist einfach in der Anwendung


mfg jander



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