Vorsorgemacht- haben Sie schon vorgesorgt?
Frau G. hat folgendes Anliegen:
Sie möchte selbst eine Vorsorgevollmacht verfassen. Gibt es sowas überhaupt, und welche Punkte müssen angeführt werden?
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person bestimmen, dass jemand anderer bei Verlust der Handlungs- und Geschäftsfähigkeit als Bevollmächtigter für sie entscheiden bzw. sie vertreten kann. Voraussetzung ist, dass die Person bei Erteilung der Vollmacht noch geschäftsfähig war.
Haben Sie schon vorgesorgt?
Vorsorgemacht- haben Sie schon vorgesorgt?
In dieser Weise habe ich noch nicht vorgesorgt. Ist in so einem Fall nicht automatisch der/die Partner/in bzw. die Kinder zuständig? Ab einem bestimmten Alter sollte man sich sicher Gedanken darüber machen.
fdG Regine
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