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Bitte um Hilfe Klarstellung Investitionszuschuss
Ich hätte 2 Fragen bzgl. Bergbauernspezialmaschinen (so ist glaub der Wortlaut)!
Danke für Eure Antworten.
Früher gabs bei Anschaffung von Hydromähern für Gemeinschaften für Almwirtschaft (denke >3 Beteiligten genau so wie beim Zuschuß bei Forstwegen, soweit ich mich erinnere) 40% Invest-Zuschuss, oder?
Was ist damit geschehen? Welche Voraussetzungen gelten dafür? Aktuell ist davon nichts mehr erwähnt, siehe:
https://www.lko.at/?+Einzelbetriebliche-Investfoerderung+&id=2500,2273571
Und außerdem: Was bestimmt ob ein Gerät gefördert werden kann?
Bsp. neue vierradgelenkte Zwitter aus Traktor und Metrac?
Kann das unter die EIK fallen?
Seit kurzem liegt für diese Maschine (Namensnennung gar nicht nötig) eine BLT Gebrauchswertprüfung positiv beschieden vor!
Sind dann sämtliche EIF Kriterien erfüllt, und mit einem Fünftel gefördert? (@ Bergbauernspezialmaschinen)
Konkret: Gibt es eine Liste der akkreditierten Zweiachsmäher? Darf sich eine Kundler Firma auch entsprechende Hoffnungen mit ihrem neuesten Produkt machen?
Besten Dank!
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