28-07-2006 12:29  hans_meister
Verpachten oder übergeben?
Ein Leser schreibt:
Ich würde gerne meinen zukünftigen Hoferben wichtige Entscheidungen überlassen (Alter 35 Jahre). Die Betriebsübergabe erfolgt frühestens in 3 Jahren.
Muss ich ihm zB für Vollversammlungen bei Genossenschaften oder Agrargemeinschaften eine Vollmacht übertragen?
Was muss ich bei der Ausstellung dieser Vollmacht beachten und wie lange gilt diese?
Ist es richtig, dass wenn der Hoferbe den Betrieb einige Jahre gepachtet hat, anschließend bei Betriebsübergabe steuerliche Nachteile hat?

Was ist Ihre Meinung zum Thema?
Verpachten oder übergeben?

  28-07-2006 16:15  org
Verpachten oder übergeben?
Ich bin strikt für ganze Sachen! Ein Hofübernehmer soll sofort voll und ganz entscheiden können. Dazu muss er Eigentümer sein! Wenn der "Altbauer" noch z.B. für die Pension einige Jahre benötigt, dann soll ihn der Hoferbe ganz einfach als Landarbeiter einstellen. Die Unkündbarkeit bei Minimallohn kann ja im Übergabevertrag festgeschrieben werden. Eine Verpachtung an den Erben zeugt nur davon, dass der Übergeber zu machtbesessen ist um loszulassen.

  29-07-2006 07:54  donald
Verpachten oder übergeben?
Hallo!

Eine Vollmacht muss immer für die jeweilige Sitzung ausgestellt werden. Wenn aber der Pächter/Sohn allgemein als vollwertiger Vertreter des Besitzers bekannt und anerkannt ist kann er/sie die Sitzung auch ohne Vollmacht mitverfolgt und entscheiden, aber immer vorausgestzt es wird von allen Akzeptiert, und vor der Sitzung erläutert. (So ist´s bei uns)

Im Allgemeinen: wer als 35-jähriger noch Pächter ist, möchte keinem zu nahe treten, aber dann kann er doch gleich noch ein paar Jahre warten und gleich dem Enkel übergeben??
Halte nichts davon, die Übergabe so lange hinauszuzögern, ein Bekannter von mir, jetzt 25 hätte gern den Betrieb übernommen doch der Herr Papa hat ihn immer hingehalten, nichts entscheiden lassen, er jetzt 70 krank, ist jetzt mit seiner Frau allein zuhause, der "Hofübernehmer" hat eine Freundin (die sie auch nicht akzeptiert haben) und arbeitet in einer Fabrik 40km weit weg. Selbst schuld??

Donald

  29-07-2006 16:44  bergbauer40
Verpachten oder übergeben?
Meine Meinung zu diesem Thema,also ich kenne ja nicht die Hintergründe, aber wenn heute jemand für seinen 35 jährigen Sohn vorsichtig anfragt bezüglich Verantwortungsübertragung und gleich vorausschickt das eine Übergabe frühestens erst in 3Jahren(also ja nicht fix festlegen)stattfinden könnte, finde ich das schon sehr bedenklich.
Aber wozu auch übergeben?Die Jungen arbeiten ja brav mit am Hof ,investieren vielleicht noch einen Teil Ihres Geldes das sie nebenbei verdienen in den Betrieb,also alles läuft bestens und so ganz nebenbei hat man alles unter Kontrolle und kann jederzeit nein sagen wenn einem etwas nicht passt bzw.man muß gefragt werden wenn es zu neuen Entscheidungen kommt.
Diese Leute die so denken(leider immer noch zu viele) sollten sich einmal vor Augen halten das sie dabei den Hofnachfolgern die "besten" Jahre wegnehmen und im endefekt meistens nicht nur die Hofnachfolger sondern auch der Hof stark darunter leiden müssen.

Mfg


  29-07-2006 21:03  helmar
Verpachten oder übergeben?
1977 war mein Vater 65, und er wollte natürlich in den Genuß der Pension kommen. Ich war damals knapp 22, habe in einem Holzbetrieb gearbeitet, bin meist nach der Arbeit noch mit der Mutter in den Stall gegangen und war mit der Arbeit "voll integriert". Also fuhr mein alter Herr auf die BBK, von der er im übrigen nicht allzuviel hielt und ließ sich "beraten". Seine Verwandten haben ihm ohnehin schon abgeraten, mir zu übergeben, nicht zuletzt deshalb, weil mein Freund ja ein Arbeiter und Arbeiterkind war, und auch der Kammersekretär empfahl, im Anbetracht meiner Jugend(ob er von meinem "Umgang" erfahren hat weiß ich nicht) zu verpachten. So geschah es auch, und der Senior hatte seine Pension, und weil ihm ja alles gehörte, auch das letzte Wort, besonders dann wenn er von Schwester und Schwager heimkam war alles vorher abgemachte nicht mehr gültig. Öfter hat mich dann meine Mutter unterstützt, aber nach 5 Jahren hat es mir gereicht und ich habe mich in aller Stille bereits über einen Job in einem anderen Betrieb informiert. Ich war damals eine Nervenbündel und nah dran alles hinzuschmeißen. In dieser Situation beschloß meine Mutter, mir ihre Hälfte zu übertragen weil sie der Ansicht war dass ich wenn ich schon arbeite und einen großen Teil meines Verdienstes aus der früheren Arbeit in den Hof gesteckt habe, wenn bereits mein Freund sich mit Arbeit und auch Geld an der Wohnhaussanierung beteiligt hat, mir auch ihr Anteil zustünde........Ich war nicht dabei, als meine Mutter diesen Entschluß meinem Vater mitteilte, aber siehe da, ein paar Wochen später erfolgte die Übergabe, auch seitens des Vaters dem wohl dann auch der Groschen gefallen sein dürfte dass es mir mit dem Weggehen ernst gewesen ist......Damals lebte ich mit meinem freund und heutigem Mann zusammen, und er hatte ja auch schon in unsere Gemeinsame Wohnung investiert. Nun, im Rahmen der Übergabe machte ich mein Testament, und zwar dahingehend, dass, sollte mit mir etwas passieren, mein Mann zu den Bedingungen des Übergabevertrages( Wohnrecht, freie Station, notwendige Betreuung meiner Eltern) den Hof bekommen sollte. Nun kommt das besondere Schmankerl, welches ich zu diesem Thema schon mal geschildert habe: Der sich stets einmischende Onkel meinerseits und Schwager meines Vaters war bei uns Jagdpächter(was auch nicht immer reibungslos verlaufen ist) . Ein paar Tage nach der Übergabe rauschte er grußlos in die Küche, dort saßen Mutter und ich. "Seids es teppat,dem Mensch zu übergeben, wenn mit der was is, kriagns fremde Leut!" Meine Mutter meinte nur, dass der.....so fremd nicht wäre und dass eine Absicherung für sie als Übergeber besteht. Ich aber holte tief Luft, und erklärte dem Onkel, dass er immer willkommen sei, aber wenn er nur zum Streiten käme, dann möge er die Tür von außen zumachen und draußen bleiben.....wir wunderten uns dass die Glastür heil blieb, so teufelte der raus, aber nach einpaar Wochen ist er auch wieder aufgetaucht. Zwar har er das Sticheln nicht ganz bleiben lassen, aber nur hintenrum, denn nochmals höflich, aber bestimmt zum Abgang aufgefordert werden hat er wohl nicht riskiert. Dass durch die Pachtzeit und die Reibereien nicht gerade gute Verhältnis mit meinem Vater hat sich etwas gebessert, aber nicht zuletzt deshalb, weil ich ja "nur" eine übernehmende Tochter und nicht der Stammhalter war, bis zu seinem Tod einen sagen wir mal, unguten Beigeschmack gehabt. Aber wahrscheinlich hätten wir uns leichter getan wenn ich damals gleich auf graden Verhältnissen bestanden hätte und diesen verdammten Pachtvertrag nie unterschrieben hätte..........nun, mit dem von manchen meiner Verwandten unpassend gehaltenen Mann bin ich immer noch glücklich verheiratet, und wir haben für uns einen passenden Weg gefunden.......
Einer der verpachten will sollte sich selber mal fragen warum er nicht übergeben will. Wenn es um die Alterspension geht, dann ist es unfair,
sich dieses einem zustehende Geld zu holen und über Verpachtung dem Jungen quasi die Rübe vor die Nase zu halten, damit er brav hinterherläuft. Außerdem ist ein Pensionsbezug dazu da, die Lebenhaltungskosten nach der Aufgabe des Berufes zu bestreiten.
Wenn er meint, dass der Junior noch nicht "reif" wäre, dann sollte er sich an der Nase nehmen, denn es ist schon mal die Aufgabe von Eltern, dem Kind beizeiten zu den betrieblichen Gegebenheiten Zugang zu bieten und vor allem auch die finanzielle Lage klar zu stellen. Wenn jemand meint, die Freundin, der Freund passe nicht als Bauer/Bäuerin dann könnt es schnell passieren, dass heutzutage nicht nur der Freund/Freundin rausgeekelt werden, sondern auch das eigene Kind mitgeht.......
Noch eine persönliche Anmerkung zum Schluß: unser gesamtes Leben hat seine Zeitspannen, und diese gelten auch für unser Leben als Bauern.Jene Zeit für welche wir den Hof als unser Eigentum halten ist auch die Zeit der Verantwortung dafür und darüber. Für die Zeitspanne welche unserem Nachfolger zusteht haben wir zwar das Recht und wohl auch die Pflicht, diesem die besten Möglichkeiten zu eröffnen. Wir haben auch das Recht unsere späteren Ansprüche festzulegen und zu schützen.
Wir haben aber kein Recht darauf unsere Vorstellungen unserem Nachfolger draufzustülpen...........
Mfg, eure helmar

  30-07-2006 08:30  sturmi
Verpachten oder übergeben?
Auf jeden Fall übergeben! Nach meiner Ansicht sollte spätestens mit 30 Jahren übergeben sein. Ein hinhalten und taktieren empfinde ich als ungerecht und unfair gegenüber der Nachfolgegeneration. Übergeben ist aber immer noch keine Garantie dass man auch der eigene Herr im Hause ist. Für den Vater bleibt man doch immer der "Bua", egal wie alt man ist. Das schwierigste für mich war, meinem Vater seine Grenzen aufzuzeigen und mir Respekt zu verschaffen. Konfrontationen sind unausweichlich, durchsetzen einen Notwendigkeit. Wer den Kopf einzieht und runterschluckt tut dem Betrieb und sich selbst nichts gutes, bedeutet es doch nur Frust und Stillstand. Wichtig ist aber auch, dass sich die Übergebergeneration noch gebraucht fühlt. Jeder braucht seinen Arbeits- und Lebensbereich, dann funktioniert`s ganz gut.
MfG Sturmi


  30-07-2006 09:03  Brandgans
Verpachten oder übergeben?
Für mich stellt sich die Frage nicht.
Ich würde einen meiner beiden Söhne sehr viele
Rechte lassen,aber keiner hat nur einen
Funken interesse an der Landwirtschaft.


  30-07-2006 11:56  little
Verpachten oder übergeben?
Als junger Mensch glaubt man immer noch an die Versprechen der Alten den es sind ja die Eltern und die werden schon nicht so deppert sein als die Nachbarn.
Bei uns war auch die Diskussion nach 3 Jahren Pacht, das mein Bruder ( pragmatisierter LW Lehrer ) zwei drittel des Hofes und ich ein drittel des Betriebes bekomme da ich damals weggeheiratet hätte, ich aber seit der Schule zuhause zur Arbeit war.
Vor allem bei pragmatisierten Lehrern weiß man ja nicht was die Zukunft bringt ( diese armen Leute).
Für mich gibt es nur Übergabe oder keine Pension.
Vor allem die Entscheidungen treffen immer die weichenden Erben, die Arbeit und Verantwortung haben die Bewirtschafter zuhause.


  30-07-2006 13:07  naturbauer
Verpachten oder übergeben?
Nur eine Übergabe, sonst nichts. Zusätzlich zur pflichtversicherten Bauernrente hab ich noch 2 zusätzliche private Renten abgeschlossen um später einmal hoffentlich wirklich unabhänig sein zu können. Allen voran geht´s mir darum, dass für den Fall der Fälle ich nicht Pflegekosten verursache, die dem nächsten abgenommen werden.


  31-07-2006 20:04  rieser
Verpachten oder übergeben?
Es sollte unter Vater und Sohn gar keine Verpachtung möglich sein.
Warum sollte ein Alter noch übergeben wenn er verpachtet hat, die Pension kriegt er sowieso. Meine Erfahrung: Mein Vater arbeitsunfähig durch Krankheit hat mir den Hof 18 Jahre verpachtet und angeschafft bis er jetzt kaum mehr in der Lage war seine Unterschrift unter den Übergabevertrag zu setzten. Ich jetzt über 40 bekam keine Übergabsprämie, keine Neugründungsprämie bei Neubau weniger Förderung. Ich finde, wer nicht zeitgemäß übergibt schadet dem Betrieb.

  01-08-2006 11:40  bergig
Verpachten oder übergeben?
Dein Zitat "Wir haben auch das Recht unsere späteren Ansprüche festzulegen und zu schützen."
Mit diesen Satz widersprichst Du Dich, denn gerade dieser Satz sagt aus, dass Du den Nachfolger auch Pflichten auferlegst.
Davor schreibst Du aber, mann soll den Nachfolger freie hand lassen.

Es wird auch darum oft verpachtet, wegen dem hier angeführten Zitat.
Der Nachfolger sollte schon bereit sein auf die Eltern einzugehn. Es will auch kein Elternteil etwas aufs Aug gedrückt bekommen, nur damit ein Kind den Hof übernimmt.
Grüße Bergi

  01-08-2006 16:13  org
Verpachten oder übergeben?
Ich lese hier immer von Ansprüchen und von Rechten! Ich kenne wenige Höfe, die soviel Profit abwerfen, dass sich der Übergeber grossartig Rechte herausnehmen kann. Normalerweise muss ein Übernehmer froh sein wenn er einen ordentlichen Jahreslohn herausholen kann . Für Weitergaben an den Vorbesitzer bleibt meist nicht viel übrig. So mancher Hofübernehmer würde sicherlich schnellstens davonlaufen, wenn er eine knallharte Kostenkalkulation durchführen würde. So dürften sich die Übergeber meiner Ansicht keine Rechte oder Zuwendungen herausnehmen, sondern sollen froh sein, wenn der Betrieb weiterläuft.

  01-08-2006 20:18  helmar
Verpachten oder übergeben?
..ich habe mich bei diesem Satz etwas ungeschickt ausgedrückt: Ich meinte dass man sich beizeiten darüber klar sein muß welche Räume man als Übergeber beansprucht und auch wie die Versorgung mit Wärme und Energie vonstatten gehen soll.....von Geldleistungen o.ä. war nie die Rede! Und man muß das bereits im Vorfeld klären, wie der Übergabevertrag auszusehen hat, und bis zu welcher Grenze man im Fall des Falles vom Übernehmer betreut wird und ab wann dies nicht mehr zumutbar ist. All das meinte ich mit Klärung von Rechten und Pflichten. Auch wenn man gut miteinander auskommt sollen für beide seiten klare Linien gezogen werden.
Mfg, helmar



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