Form der Aufzeichnungen bei Teilpauschalierung

14. Nov. 2012, 14:13 woeckinger

Form der Aufzeichnungen bei Teilpauschalierung

Hallo, Sagt mal, in welcher Form sind eigentlich Aufzeichnungen zu führen wenn man sich für die Einkommensermittlung für die Teilpauschalierung entscheidet? Ich find in den Ausfüllanleitungen für die Est-Erklärung nur dass dort die Einnahmen - 70% anzuführen sind, scheint mir soweit klar, aber wie sind die "Einnahmen" zu belegen/dokumentieren? Braucht man bei Prüfung nur die Rechnungen vorlegen? Wer hat da Praxiserfahrung? merci im voraus, lg woecki ps: warum man dazu so wenig online findet ist mir schleierhaft. od such ich falsch???

Antworten: 5

14. Nov. 2012, 15:59 321

Form der Aufzeichnungen bei Teilpauschalierung

Die Einnahmen sind tagesaktuell aufzuzeichnen, aber nicht beizulegen, jedoch aber bei einer Prüfung vorzulegen. Aber Einnahmen und Ausgaben aufzuschreiben ist aus eigenem Interesse Pflicht, ich habe schon in der Schule gelernt, wer schreibt der bleibt! Wir waren bis vor 6 Jahren vollpauschaliert bis Anfang vergangenes Jahr teilpauschaliert; nun fast 2 Jahre wieder vollpauschaliert. Es war aber kein steuerlicher Unterschied. Bei einer anstehenden Betriebsänderung würde ich eine Optierung und Teilpauschalierung den Vorzug geben, ist aber abhängig vom Betrieb bzw. Betriebsführer. MfG 321

14. Nov. 2012, 16:53 zehentacker

Form der Aufzeichnungen bei Teilpauschalierung

Guten Abend! Wie in der Ausfüllanleitung beschrieben, das genügt. Ein Kassabuch mit den täglichen Einnahmen, durchnummerierte fortlaufende Rechnungen, sieben Jahre für Kontrollen aufheben. Relativ einfach und bei einer Kontrolle, jederzeit unangemeldet möglich, leicht nachzuvollziehen, alles über ein Betriebsgirokonto laufen lassen, auch die Ausgaben.

15. Nov. 2012, 10:37 woeckinger

Form der Aufzeichnungen bei Teilpauschalierung

danke für die raschen und informativen antworten! lg woecki

15. Nov. 2012, 10:44 321

Form der Aufzeichnungen bei Teilpauschalierung

Nachstehender Link zur Info, oder weis jemand einen besseren? http://www.noebauernbund.at/fileadmin/ newsletter/20121114101308_bb_info_15_12_einheitswerte_und_pauschalierung_hin.pdf MfG 321

15. Nov. 2012, 12:12 zehentacker

Form der Aufzeichnungen bei Teilpauschalierung

Hallo Woeckinger! Wenn so ein Forum und das Inet eine Funktion haben sollen, dann doch in erster Linie den einer schnellen und kostengünstigen Information. Wir Bauern sind in der Realität doch mehr oder weniger Einzelkämpfer, die über alles Bescheid wissen müssten. Ein mittlerer Gewerbebetrieb hat wen für Produktherstellung, den Einkäufer, den Vertreter, die Buchhaltung und, und. ferd

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