Erben wollen alle, übernehmen nicht?
In der Ausgabe 4/2012 behandeln wir das Thema Erben und den Pflichtteil. Welche Erfahrungen haben SIe mit dem Thema gemacht?
Erben wollen alle, übernehmen nicht?
Also mein Großvater führt momean den betrieb bei uns daheim und mein Onkel will ihn nich also bin ich der nächste erbe
ich mache gerade die Landwirschaftliche fachschule Burgkirchen und sobald ich den Facherbeiterbrief habe werde ich übernehmen
und ich muss erlich sagen ich habe kein problem damit denn mir gefällt die arbeit die hier täglich auf unserem Milchviehbetrieb zu erledigen ist.
Erben wollen alle, übernehmen nicht?
Ungefähr 90 % aller an unsere Kanzlei herangetragenen Beratungsanfragen zum Thema Erbrecht stammen von Pflichtteilsberechtigten und betreffen Sachverhalte, wo der Erblasser noch nichteinmal verstorben ist, also insbesondere die Sorge, daß sich das Erbe bis zum Erbanfall schmälern oder am Ende jemand anderer mehr kriegen könnte. Die restlichen 10 % betreffen Fälle, wo Pflichtteilsberechtigte meinen, ihnen würde mehr zustehen.
Ich persönilich wäre dafür, das Pflichtteilsrecht abzuschaffen oder zumindest auf Ehepartner und minderjährige Kinder einzuschränken, weil das Pflichtteil die ihm ursprünglich zugedachte Versorgungsfunktion längst verloren hat.
P.S. - als interessierter Leser der "Landwirt"-Printausgabe beschäftigen mich schon länger folgende Fragen :
Wie wird man eigentlich Bauernsprecher ?
Wer ernennt einen dazu ?
Was muß man dafür können ?
Und wie "hilft" der Bauernsprecher, außer durch verbale Seelenmassagen ?
Erben wollen alle, übernehmen nicht?
Ps. beim erben brauchst du nur nehmen beim übernehmen hast du rechte und pflichten lg.(ich habe auch übernommen 6 weichende und die altbäurin ich dachte an eine friedliche lösung aber dann bleibt für den übernehmer nichts mehr übrig)
Erben wollen alle, übernehmen nicht?
Der Hofübernehmer hat bei der Übernahme fast immer ein ganzes Belastungspaket zu
übernehmen (Erbteilsauszahlungen, Ausgedinge, Veräußerungs- und Belastungsverbote und
manchmal auch einen Betrieb, der mit Schulden behaftet ist.)
Daher können wir aus eigener Erfahrung nur anraten, unbedingt alle Pflichtteilsleistungen schriftlich
festzuhalten und verbindliche notariell beglaubigte Verzichtserklärungen einzuholen.
Nur das schützt nach dem Ableben der Eltern vor zusätzlichen
Pflichtteilergänzungsforderungen bei Gericht.
Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen sind wertlos und werden auch vor Gericht nicht anerkannt.
Obwohl bei uns alle Pflichtteilsberechtigen mehr als ihren Pflichtteil sowohl von mir als auch vom
Vater bekommen haben, aber nicht für alle Zahlungen Belege vorhanden sind, läuft eine Klage
schon über Jahre bei Gericht auf einen Pflichtteilsergänzungsbeitrag.
Gerichtlich beauftragte Gutachten eines Sachverständigen und die Anwaltskosten übersteigen relativ
rasch die geforderte Geldsumme.
Trotzdem ist es nicht einzusehen, dass der Hofübernehmer ein 2.Mal ungerechtfertigte Erbteilszahlungen leisten soll.
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