nebenbei selbstständig

Antworten: 20
  25-01-2012 09:06  berni90
nebenbei selbstständig
Hallo Jungs!

Wollte euch mal fragen wie es aussieht bezüglich Versicherung, Finanzamt, Steuern usw.
wenn ich mich nebenberuflich selbstständig mache.
Hauptberuflich bin ich Feuerwehrmann und da hab ich (wie schön) 22 Tage im Monat frei.
In meiner Freizeizt arbeite ich viel im Wald. Hab auch einen Valtra.
Da ich mich bezüglich Versicherung bei Unfälle und auch wegen schwarza****t nicht mehr traue
in denn Wald zu gehen bleibt mir nur eines da ich dieses wunderschöne Hobby nicht aufgeben möchte
mich entweder selbstständig mache oder ich mich bei einer Firma anmelden muss.

Aber wie sehen dann meine Zahlungen fürs Finanzamt und Versicherung aus wenn ich selvstständig bin?
Wie viel darf ich nebenbei noch verdienen?

Und noch dazu Arbeit hätte ich genug wenns um selbtständig mache ginge.

Im Voraus schon mal vielen Danke und freue mich auf eure Tipps

Liebe Grüße

  25-01-2012 09:40  Faltl
nebenbei selbstständig
das beste ist du erkundigst dich bei der WKO bzw. du googelst über EPU (EinPersonenUnternehmen).
Auch einen Steuerberater zu fragen wäre nicht schlecht, du wirst wahrscheinlich einen brauchen.
Unfallversicherung mußt du auf alle Fälle bezahlen, die Versicherung bei der GSVG hängt vom Umsatz ab. Über KMU siehe hier: http://www.kmu-rechnungswesen.at/index.php?option=com_content&view=article&id=130&Itemid=111
mfg
faltl

  25-01-2012 09:56  berni90
nebenbei selbstständig
Jawoi super danke für deine Links.
Lg

  25-01-2012 11:49  hoizknecht
nebenbei selbstständig
soweit du mit deiner Firma nicht über 30.000€ Umsatz kommst, bzw. max ~4400€ verdienst würde ein Kleinunternehmen das beste sein.
Du Zahlst keine SV. nur Unfallversicherung. Und bist hins. Finanzamt pauschaliert. Mwst. kannst du halt nicht ausweisen und nicht kassieren und kannst sie dir auch nicht "holen".

mfg
hoizknecht


  25-01-2012 15:55  Leier
nebenbei selbstständig
Glaub du kannst dich auch mal wegen Nebengewerbe erkundigen. Das müsste auch gehen.

http://www.gruenderlexikon.de/nebengewerbe

Gruß Sven

  25-01-2012 18:10  berni90
nebenbei selbstständig
Danke für eure tolle Hilfe. Werde mir auch morgen nähere Infos von Wko und Steuerberater holen. Vielleicht meldet sich auch jemand der es so macht wie ich es mir vorstelle.
Lg

  25-01-2012 18:52  rattle03
nebenbei selbstständig
Hallo berni,

ich hab die überlegungen im Sommer gehabt und trag die immer noch mit mir herum.....

Also: Bleibst du unter € 30.000,-- Umsatz bzw. 4.400,-- Gewinn per Anno kannst du die Kleinstunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wenn du das so machst, kannst du dir aussuchen ob du Vorsteuer abziehen und Ust zahlen willst oder ob das umsatzsteuerfrei im Rahmen der kleinstunternehmerregelung machen möchtest. Was nicht stimmt, ist, das du mit deinem Einkommen pauschaliert bist, du must jährlich eine Einkommenssteuererklärung über deine selbstständige und unselbstständige Erwerbstätigkeit beim FA abliefern. Du mußt dich nur bei der Gewerblichen Versicherung Unfallversichern lassen, kostet ca 10,-- pro Monat.

Wenn du das Gewerbe als Holzschlägerung und Bringung anmeldest (da ist auch der Verkauf von Brennholz mit drin) hast du auch keine Probleme das Gewerbe anzumelden, da nicht reglementiert (=kann jeder, auch ohne Land- oder Forstwirtschaftliche Ausbildung)

Jetzt kommt die Krux an der Geschichte: Wenn du z.B. Lohnschlägerung machst hast du kein Problem, wenn du allerdings (so wie bei mir angedacht) Brennholz verkaufen möchtest, brauchst du einen Lagerplatz dafür, für den eine Betriebsanlagengenehmigung brauchst. Also bin ich zur Informationsbeschaffung zum Bausprechtag bei der BH. Angedacht war in meinem Fall eine brach liegende Wiese, die als LOF Fläche gewidmet ist.

Vom Wasserrecht kein Problem, Auflage wäre nur Lagerung des Holzes (bei mir max 200rm) alle 2 Jahre auf einem anderen Teil der Wiese, wegen ausschwemmung der Lignine. Kein Problem.

Arbeitsrecht uninteressant, da nur Einzelunternehmen.

Angabe von allen Maschinen mit denen gearbeitet wird mit Angabe der Emissionen (Dezibel), was in meinem Fall auch kein Problem wäre, da freie Fläche und über 1 km Luftlinie bis zum ersten Haus.

Aber jetzt kommts: Rechtlich darfst du auf einem Stück das als LOF gewidmet ist nichts lagern, d.h. es müsste eine Umwidmung auf eine "Fläche zur Lagerung minder giftiger Güter" erfolgen. Und deshalb ist aus meinem Plan noch nix geworden. Umwidmung möchte ich mir eigentlich nicht antun.

Aber jetzt das Allergeilste: Hast du genug Fläche das du eine Landwirtschaft im Nebenerwerb anmelden kannst, interessiert es kein Schwein und du brauchst keinerlei Auflagen diesbezüglich zu beachten, und wenn du Glück und einen netten BGM hast kannst du auf die Fläche dann auch noch einen Unterstand oder ähnliches machen. Versicherung bei den Bauern ident mit der bei der Gewerblichen.

Österreich oh Österreich.......

  26-01-2012 13:23  berni90
nebenbei selbstständig
Bisd du Hauptberuflich tätig?
Das mit deinem Lagerplatz ist a kompliziert. Gibts da keine anderen Plätze wo du dein Holzlager machen kannsd?
Möchtesd du dann als selbstständiger nur Brennholz machen oder auch Schlägerugen mit Traktor so wie in meinem Fall?

Ich arbeit meistens in einem 350ha großen Wald und dort wird mein Brennholz auch neben der Straße gelagert.

  26-01-2012 22:22  rattle03
nebenbei selbstständig
Ja, ich bin nebenbei hauptberuflich tätig ;) Nein, ich arbeite ganz normal 40 Stunden, für mich ist das nur ausgleich, und ich wollte/will mein Hobby legalisieren, bzw. nicht nur Holz für den Eigenbedarf machen.

Wenn du nur Schlägerungen machen möchtest, dann ist das Ganze ja kein Problem, da du ja nur Dienstleister bist, um Abtransport und Verkauf brauchst du dich dann ja auch nicht kümmern. Es ist auch kein Problem, wenn du Fixlängen 2 Monate im Wald liegen lässt bis sie abgeholt werden.

Willst du aber (so wie ich) hauptsächlich Brennholz produzieren, dann musst du für einen möglichst effizienten Ablauf das Lager zentralisieren und dafür benötigst du eben eine geeignete Lagerfläche. Im Ortsverband hast du wenig bis keine Chance (Lärmbelästignung beim Schneiden!!!) und ausserhalb der Ortschaft hast du oben genanntes Problem.

Ich habe keinen eigenen Wald, 6,5 ha die ich ohne Kosten betreue und ein Stück mit knapp 40 ha, wo ich nach entnommenen RM bezahle. Ich kaufe aber ab Stock, d.h. ich schlägere, rücke, spalte und schneide selbst.

Lg Georg

  27-01-2012 19:55  berni90
nebenbei selbstständig
Ahh danke für die super Erklärung.
Hab zwar nächste Woche eh einen Termin aber was sagsd du dazu.
Der Besitzer des 350ha Waldes würde mich auch zu gewissen Stunden auch anmelden bei ihm als Forstarbeiter.
Was findesd du besser?

Anmelden lassen oder Kleinstgewerbe selber anmelden?

Bin gespannd! ;)

  27-01-2012 20:21  rbrb131235
nebenbei selbstständig
Hallo Berni, natürlich anmelden lassen, denn dann giltst du mit beiden Jobs als ASVG-Versicherter und das ist ganz sicher der einfachste Weg,

Grüße rbrb13

  27-01-2012 22:51  rattle03
nebenbei selbstständig
Hat beides Vor- und Nachteile. Wenn du dich anmelden lässt, bist du ganz normal versichert, wie rbrb schon schreibt.

Wenn du es mit der Kleinstunternehmerregelung machst hast du aber den Vorteil, das du z.B. Traktorreperaturen anteilig mit hineinnehmen kannst. Anteilig deshalb weil du den Schlepper vermutlich nicht nur für diese Tätigkeit verwenden wirst und die Rechnung somit nur anteilig zu lasten des Betriebes im Rahmen der Selbständigkeit geht.. Du kannst dir aber zum Bsp. Motorsägen oder eine neue Seilwinde, oder oder oder.... kaufen und diese dann bei einem Wert unter 400,-- als GWG (Geringwertige Güter) oder darüber auf 5 Jahre Abschreiben, was natürlich auch deinen "Gewinn" herabsetzt, wenn du aufpassen musst das du nicht über 4400,-- kommst. Einmal in 5 Jahren darfst du übrigens 20% über 30.000,-- bzw 4400,-- kommen ohne das du deinen Status als Kleinstunternehmer verlierst.

Fazit: Willst du dir ein paar nette Spielerein kaufen und deinen Maschinenpark erweitern, dann selbstständig. Wenn nicht, dann lass dich anmelden.

Ich hätte vermutlich keinen Gewinn, da ich immer wieder Investitionen tätigen würde. Aber Achtung: Auch Brennholz, so du es aus dem Betrieb nimmst, zählt als Privatentnahme und somit als Gewinn!!!!

  28-01-2012 08:38  berni90
nebenbei selbstständig
Aha aha verstehe aber wenn ich mich anmelden lasse dann darf ich nicht mehr als 374€ im Monat dazuverdienen oder?

  28-01-2012 10:20  Hoellerhansl
nebenbei selbstständig
Wieso beschränkst Du dich auf € 374,-- ?
Wenn Du einen Hauptjob hast als Angestellter und ein zweites Einkommen aus den sieben Einkommensarten zusätzlich, mußt Du eine Arbeitnehmerveranlagung machen. Dein Haupeinkommen und Dein Nebeneinkommen werden (sofern Gewinn entsteht) addiert und Du zahlst Steuer nach. Da gibt es keine Grenze.
Die Geringfügigkeit hat nur was mit der SV zu tun.

  30-01-2012 19:49  berni90
nebenbei selbstständig
Das hab ich von einem Steuerberater als Antwort bekommen. " Berechnung bei 2 Dienstverhältnissen"

Sehr geehrter Herr **

bei einem Dienstverhältnis mit 2.600€ brutto und einem geringfühigen Dienstverhältnis mit 374€ würden sich
folgende Nachzahlungern ergeben:

Sozialversicherung: ca. € 995,00 pro Jahr
Finanzamt: ca. 1.610,00 pro Jahr

Was sagt ihr dazu?

  30-01-2012 20:10  rbrb131235
nebenbei selbstständig
Hallo berni90. € 374.-x14= € 5236.- dafür kommen mir die € 2605.- Zuzahlung relativ viel vor, da es sich bereits um 50 % handelt, was bei dieser Jahrebruttolohnsumme nicht sein kann.

Grüße rbrb13

  30-01-2012 20:52  berni90
nebenbei selbstständig
Ja mir auch. Muss ich mich morgen nochmal genauer erkundigen wie das alles geht.

Lg Berni

  31-01-2012 19:38  Hoellerhansl
nebenbei selbstständig
Das ist vollkommen richtig!! Kannst Du auch einfach selber rechnen.
2600 brutto ist im Jahr e€ 36.400,-- Dafür zahlst Du € 5.146 ,-- Steuer ( ohne Pauschalen, KInder etc)
374 mal 14 ist € 5.236,--
Das sind dann brutto inSumme € 41.636,-- Dafür zahlst Du € 6.772,-- Steuer
Also ca. € 1.626,-- mehr...

  31-01-2012 20:01  rbrb131235
nebenbei selbstständig
@ Hoellerhansl Wie kommst bei € 41600.- brutto auf so wenig Steuer ?
 

  01-02-2012 08:29  Hoellerhansl
nebenbei selbstständig
naja, ein brutto einkommen als Angestellter zieht ja auch SV nach sich ( fast € 7.500,-)...nicht nur Steuer..

http://www.cpu-informatik.at/Joomla/index.php/gratis-online-rechner/calcbruttonetto.html





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