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Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?

24. Jan. 2012, 10:19 Indianerlandwirt

Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?

Bin zur folgenden Info gekommen. Aufbewahrungspflicht für das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2007 beträgt 10 Jahre. Und gilt für das ganze Paket bis zum 31.12.2023. Das Paket beinhaltet: Alle Mehrfachanträge -MFA 2007, MFA 2008, MFA 2009, MFA 2010, MFA 2011 und die folgenden MFA 2012 und MFA 2013- inklusive aller Bescheide, Mitteilungen. Und je nach Maßnahme alle Düngeberechnung, Rechnungen für Saatgut, ............................................. Aufbewahrungspflicht für das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2000 beträgt 7 Jahre. Und gilt für das ganze Paket bis zum 31.12. 2013. Das Paket beinhaltet: Alle Mehrfachanträge - MFA 2000, MFA 2001, MFA 2002, MFA 2003, MFA 2004, MFA 2005 und MFA 2006 - ..................... Wäre nett, wenn sich jemand (LWK, Zeitungen, etc.) dieses Themas näher annehmen könnte.

Antworten: 5

24. Jan. 2012, 10:29 kirro

Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?

Hallo Das ist aber wirklich nichts neues. Steht auf der Verpflichtungserklärung, die du mit jedem MFA unterschreibst. mfg kirro

25. Jan. 2012, 10:18 Indianerlandwirt

Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?

Danke für die Antworten. PS: Die internationale Standard ISO 15489 für Schriftgutverwaltung bietet einen Norm-Leitfaden für die Verwaltung von Unterlagen in öffentlichen und privaten Organisationen. Die Bundesabgabenverordnung (Finanzamt Österreich) sieht eine 7 jährige Aufbewahrungspflicht vor. Der Datenschutz ist ein menschliches Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung. Datenschutz ist ein internationales Recht mit folgenden Hauptprinzipien: -Datensparsamkeit -Datenvermeidung -Erforderlichkeit -Zweckbindung

25. Jan. 2012, 11:45 Haa-Pee

Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?

früher gabs die leibeigenschaft---heute gibts die AMA&consorten.....! mehr ist dem nicht hinzuzufügen........die gängelung und "knechtung" seitens der behörden basiert auf dem prinzip der abhängigkeit! für viele ist das schleichend und nicht sofort zu realisieren.....!

25. Jan. 2012, 11:54 Indianerlandwirt

Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?

Mist, wieder etwas vergessen. Der Zeitraum der Aufbewahrungspflicht = Kontroll- und Prüfungszeitraum = Zeitraum für Rückforderungen und Sanktionen. Zum Beispiel: Ein Prüfer stellt im Jahre 2023 fest, das der Antragsteller in der Düngeberechnung einen Fehler gemacht hat. Die AMA kann nun eine Sanktion verhängen für den gesamten Zeitraum von 2007 bis 2023. Dies kann einen Bauernhof an den Rand der Existenz führen. Darum beschränkt das Finanzamt auch den Zeitraum der Aufbewahrungs- und Prüfzeitraumes. Euer Indianerlandwirt

25. Jan. 2012, 12:18 815

Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?

Es sind ja auch viele User aus Deutschland heir im Forum. Wie ist das eben in Deutschland mit der Aufbewahrungspflicht?

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