Sozialversicherung

05. Dez. 2011, 22:40 Unknown User

Sozialversicherung

Hallo meine Frage an euch. Meine Eltern besitzen eine kleine landwirtschaft mit 13 ha acker haben schweinemast Beide gehn arbeiten ich auch.Gibt es irgendeine möglichkeit wg der Sozialversicherung di nicht doppelt zu bezahlen weil meine eltern bekommen auch keine doppelte Pension dadurch.Was oda wie löst ihr das problem, mich betrift das thema auch in wenigen jahr.(Bittte nur ernst gemeinte antwortn nicht zb verpachtn oda arbeitn aufhörn!!)Weil di ausgleichszalungen werden weniger und di sozialversicherung steigt städig. Danke

Antworten: 6

05. Dez. 2011, 23:13 schellniesel

Sozialversicherung

Ne soweit ich informiert bin gibts für die Nebenerwerbler da keine Sonderregelung. Leider!! Wenn doch würde mich die auch Brennend interresieren! Mfg Andreas

06. Dez. 2011, 06:24 pepbog

Sozialversicherung

vergiss aber nicht: die svb ist nicht nur pensionsversicherung - die deine eltern sehr wohl bekommen- sondern auch unfall und krankenversicherung wenn du als arbeitnehmer eine zweite arbeit annimmst bist du auch bei dieser sozialversicherungspflichtig

06. Dez. 2011, 07:13 Goodluck

Sozialversicherung

Servus Steyr, es gibt keine andere Möglichkeit. Bis zur Höchstbemessungsgrundlage bist voll Beitragspflichtig. Höchstbeitrag SV bei ca, € 4800,- / Quartal. Wensst drüber kommst brauchst für LW nur mehr UV Beitrag zahlen

06. Dez. 2011, 09:02 stallbub

Sozialversicherung

Meines wissens wird die bauernpension der anderen pension zugerechnet. Unfallversicherung ist notwendig, denn bei einen landw. unfall nimmst du sie in anspruch. Wenn man möchte kann man eine einnahmen ausgaben buchführung machen, und von tatsächlichen landw. einkommen SVB beiträge bezahlen.

06. Dez. 2011, 09:47 Josefjosef

Sozialversicherung

Es gibt kein Entrinnen, doppelt einzuzahlen. ( bis zur Höchstbeitragsgrundlage, wie schon erwähnt) Aber natürlich mußt du dadurch später auch eine höhere Pension erhalten. Mit der Beitragsgrundlagen-Option, wie schon beschrieben, kannst du ev. einiges an Beiträgen einsparen. ob sich das bei dir rechnet, hängt davon ab, was du jetzt bezahlst, welchen Einheitswert du hast, und wie bei dir die Gewinnrechnung bei der E/A-Rechnung aussehen würde. Wenn du in die Option wechselst, kannst du aber nicht mehr ins alte System zurückkehren. Nur durch Bewirtschafterwechsel. Du mußt dir das selbst durchrechnen, am besten mit den Daten des vergangenen Jahres. gruß Josef

06. Dez. 2011, 11:10 Hoellerhansl

Sozialversicherung

man zahlt nicht doppelt oder mehrfach ein, sondern bis zur höchstbemessungsgrundlage...

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