Antworten: 10
  05-12-2011 23:13  schellniesel
Sozialversicherung
Ne soweit ich informiert bin gibts für die Nebenerwerbler da keine Sonderregelung. Leider!!

Wenn doch würde mich die auch Brennend interresieren!

Mfg Andreas

  06-12-2011 06:24  pepbog
Sozialversicherung
vergiss aber nicht:
die svb ist nicht nur pensionsversicherung - die deine eltern sehr wohl bekommen- sondern auch unfall und krankenversicherung
wenn du als arbeitnehmer eine zweite arbeit annimmst bist du auch bei dieser sozialversicherungspflichtig

  06-12-2011 07:13  Goodluck
Sozialversicherung
Servus Steyr,

es gibt keine andere Möglichkeit.
Bis zur Höchstbemessungsgrundlage bist voll Beitragspflichtig. Höchstbeitrag SV bei ca, € 4800,- / Quartal. Wensst drüber kommst brauchst für LW nur mehr UV Beitrag zahlen

  06-12-2011 09:02  stallbub
Sozialversicherung
Meines wissens wird die bauernpension der anderen pension zugerechnet. Unfallversicherung ist notwendig, denn bei einen landw. unfall nimmst du sie in anspruch. Wenn man möchte kann man eine einnahmen ausgaben buchführung machen, und von tatsächlichen landw. einkommen SVB beiträge bezahlen.


  06-12-2011 09:47  Josefjosef
Sozialversicherung
Es gibt kein Entrinnen, doppelt einzuzahlen. ( bis zur Höchstbeitragsgrundlage, wie schon erwähnt)
Aber natürlich mußt du dadurch später auch eine höhere Pension erhalten.

Mit der Beitragsgrundlagen-Option, wie schon beschrieben, kannst du ev. einiges an Beiträgen einsparen.
ob sich das bei dir rechnet, hängt davon ab, was du jetzt bezahlst, welchen Einheitswert du hast,
und wie bei dir die Gewinnrechnung bei der E/A-Rechnung aussehen würde.
Wenn du in die Option wechselst, kannst du aber nicht mehr ins alte System zurückkehren.
Nur durch Bewirtschafterwechsel.

Du mußt dir das selbst durchrechnen, am besten mit den Daten des vergangenen Jahres.
gruß
Josef


  06-12-2011 11:10  Hoellerhansl
Sozialversicherung
man zahlt nicht doppelt oder mehrfach ein, sondern bis zur höchstbemessungsgrundlage...

  06-12-2011 13:33  leitnfexer
Sozialversicherung
Hallo!

Auskommen wirst wohl eher nicht, aber so ganz gerecht find ich das System auch nicht. Zwar sollte bei der Pension dadurch mehr herauskommen(in der Theorie) aber bei Kranken und Unfallversicherung wird man eigentlich dabei nur "beschi..en".
aber irgendwer muss das System finanzieren, also: zahl gefälligst ein und sei still.... ;)
lg
leitn(der das auch ein paar jahre machen "durfte", und zum Teil noch immer macht)

PS:Ich zahl ja auch, wie in einen andem Thread behandelt, für Maschinenvermietung SVB ein, und keine Maschine hat je Pension oder Krankengeld bekommen?
Recht ist nun mal zumeist nicht GErecht...

  07-12-2011 14:57  AnimalFarmHipples
Sozialversicherung
@ Woodster :

Als nur ASVG-Versicherter kriegst nach einem Arbeitsunfall am eigenen Hof aber keine Rehab, Betriebshilfe, behindertengerechten Umbau etc. finanziert, insofern können sich die vergleichsweise niedrigen UV-Beiträge trotz ASVG-Vollversicherung durchaus auszahlen.

Im übrigen d'accord.

  07-12-2011 15:01  Hoellerhansl
Sozialversicherung
@ woodster:
..da hast auch wieder recht....unsere SV-Gesetze sind nicht wirklich praktisch, aber bringen den div. SV-Anstalten schöne Kohle.....



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