Darf Notar Geld vor Übernahmebestätigung überweisen?

Antworten: 9
  16-11-2011 14:56  gdo
Darf Notar Geld vor Übernahmebestätigung überweisen?
Das ist meines Erachtens mittlerweile der 4. Fehler des Notars, über den wir den Kauf abwickeln:

Er hat das Geld vom Treuhandkonto an der Verkäufer überwiesen, obwohl er weder eine mündliche noch eine schriftliche Übernahmeerklärung hat.
Die Übergabe erfolgt aber erst kommenden Samstag. Wobei wir keine Zweifel daran haben, dass diese nicht erfolgt - ausser es fällt vielleicht noch eine Bombe aufs Haus in den nächsten Tagen.

Ist das grundsätzlich ok - oder nicht - und was kann man dagegen machen?
AFH?????

Mein Verständnis, und bisher verkaufte Häuser (3) bestätigen folgende grundsätzliche Vorgehensweise:
1) Geld wird an den Notar überwiesen
2) Übergabe und Bestätigung, dass alles wie vereinbart (übergeben) ist
3) Notar überweist Geld an Verkäufer.

Im aktuell Fall haben wir:
1) vereinbarungsgemäß das Geld wird an den Notar überwiesen
2) Notar überweist Geld an Verkäufer - und beruft sich darauf, dass das so im Vertrag steht. Was auch richtig ist. Allerdings kann und darf das unserer Meinung erst nach erfolgter Übergabe erfolgen.
Übergabe und Bestätigung, dass alles wie vereinbart, ist noch gar nicht erfolgt.

Ansonsten noch die anderen Fehler dieses Notars:
a) Es wurde niemals geprüft, ob wir überhaupt das Geld für den Kauf haben (z.B. Bankgarantie)
b) Keine klassische Treuhandvereinbarung - nur ein Kaufvertrag.
c) Keine Inventarliste - obwohl 20K an Inventar übergeben wird.

Was hält ihr von dieser Vorgehensweise?
Ist das nicht am Rande von "ungesetzlich", da es in diesem Falle ja eigentlich keine Zug-um-Zug Geschäft mehr ist?

Und generell und für Euch bei künftigen Verträgen darauf achten, dass nicht nur die das Bezahlen durch den Käufer und die Übergabe festgehalten wird, sondern auch irgendwo festgehalten welche Schritte einzuhalten sind, bevor das Geld vom Notar an den Verkäufer überwiesen werden darf. Scheinbar ist das (Zug um Zug) nicht selbstverständlich. Beispielsweise bei unserem vorletzten Verkauf hat sich das dann so abgewickelt - hier ist klar defniniert, wann das Geld überweisen werden darf. Nämlich, wenn alles andere davor erledigt ist.

2. Treuhandschaft
Käufer und Verkäufer erteilen dem Treuhänder den Auftrag, die für die Durchführung des Rechtsgeschäftes
notwendigen Urkunden zu verwahren und den Kaufpreis zu verwenden wie folgt.
Nach Vorliegen:
 des Veräußerungs-Rangordnungsbeschlusses im bedungenen Rang;
 des beglaubigt unterschriebenen Kaufvertrages;
 der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung;
 des Staatsbürgerschaftsnachweises des Käufers
 des gesamten Kaufpreises beim Treuhänder und
 der Grunderwerbsteuer in ausreichender Höhe beim Treuhänder zur Weiterüberweisung an das
Finanzamt;
 des vereinbarten Käuferhonorars beim Treuhänder;
 im Fall einer Fremdfinanzierung eines Teilkaufpreises die von der Bank gestellten Bedingungen
erfüllt sind oder vom Treuhänder erfüllt werden können, das heißt insbesondere die Pfandbestellungsurkunde
vorliegt,
 einer vom Käufer unterschriebenen Bestätigung über die Übernahme des Vertragsgegenstandes;
und
 einer Bestätigung der Gemeinde, wonach keine Rückstände an den liegenschaftsbezogenen
Abgaben bestehen; und
 ist aus dem Kaufpreis die Rückzahlung aller pfandrechtlich sichergestellter und von der
Käuferseite nicht übernommener Schulden durchzuführen; dazu hat der Treuhänder den vom
Gläubiger bekannt gegebenen Betrag ohne Überprüfung der Richtigkeit des Betrages und ohne
Verständigung der Verkäuferseite zu bezahlen; die Urkunden sind für die Käuferseite zu verwenden
und das Grundbuchsgesuch zur Einverleibung des Eigentumsrechtes einzubringen und
danach
 ist der Verkäuferseite an dem verbleibenden Restkaufpreis - samt der Zinsen, abzüglich Kontoführungsspesen
und Kapitalertragssteuer - Eigentum durch Überweisung zu verschaffen.

  16-11-2011 15:59  Restaurator
Darf Notar Geld vor Übernahmebestätigung überweisen?
@gdo:
was mir bei deiner aufzählung fehlt ist die "ranganmerkung" im grundbuch. diese stellt sicher, dass die liegenschaft nicht 2x oder gar noch öfters verkauft wird bis die änderungen im gb durchgeführt sind. ohne ranganmerkung könnte der verkäufer auch allfällige neue kredite auf das objekt aufnehmen.
ich kenn das nur so:
kaufverhandlungen - beauftragung notar - vollmacht - jede seite nimmt einsicht in den verrtragsentwurf - unterzeichnung durch käufer und verkäufer mit stichtag bis wann geld auf treuhandkonto kommen muss - ranganmerkung wird eingetragen und überweisung auf treuhandkonto - abrechnung von was auch immer durch den notar - irwann nach monaten änderung der grundbuchseintragung.
in den verträgen steht auch immer in der art "der käufer übernimmt mit unterzeichnung dieses vertrages ....".

  16-11-2011 16:06  biolix
Darf Notar Geld vor Übernahmebestätigung überweisen?
Hallo!

Gdo was hast denn da für einen Notar erwischt ? Einen aus dem Waldviertel ?

lg biolix

  16-11-2011 16:25  gdo
Darf Notar Geld vor Übernahmebestätigung überweisen?
@Restaurator:
Ranganmerkung kenn ich grundsätzlich ... aber wurde in dem Falle auch nicht gemacht.

Grundsätzlich kann aber eh nix mehr passieren, weil wir eh schon im Grundbuch eingetragen sind!
Hab mich nur über die formalen Fehler maßlos geärgert. Sowohl meine, wie auch die des Notars.

Danke aber für den Hinweis (für künftige Verträge, derer es vermutlich tatsächlich auch weitere noch geben wird).



@Biolix - ja leider. Ich wollt eh nicht, weil wir haben bereits einen Supernotar über den wir alles sonst abgewickelt haben ... aber in dem Falle war ich wohl emotional bereits zu schwach ... Gutes Einvernehmen mit den Abgebern, usw., Freude über das Objekt, Objekteigener kennen den Notar gut, der einen guten Preis gemacht hat ... umeinen kühlen Kopf zu bewahren und stur bei meinem Notar zu bleiben. Aber ein nächstes Mal passiert mir bei dem Notar eh nicht mehr ....

Aber wie gesagt, wir sind bereits im Grundbuch und von daher ein emotionaler Sturm im Wasserglas.
ABer wenigsten soll kein anderer drauf reinfallen ....


  16-11-2011 16:36  biolix
Darf Notar Geld vor Übernahmebestätigung überweisen?
Sag mit den Buchstaben des Ortes wo er sitzt, dann sage ich fir ob ich von dem schon öfter sowas gehört habe ... ;-(
ok Grundbuch ist ja schon was.. ;-)

lg biolix

  16-11-2011 17:06  gdo
Darf Notar Geld vor Übernahmebestätigung überweisen?
biolix ich werd mich hüten ... mir ein paar "faule Eier" in meine Taschen zu legen ...

meine mutter hat immer gesagt: sichs mit niemanden verscherzen ... pfähle wie leute einfach nur wo an die wand lehnen ... du weißt nie wann'st sie in der einen oder anderen art mal brauchst ...

das trifft glaub ich speziell auf das waldviertel zu, da ist die welt in bestimmten belangen sehr sehr klein .... und man besser keine widersacher hat .... weil morgen schon kannst die prügel im weg haben ... oder wennst halt mal was brauchst ...

Mir ist es darum gegangen mitzuteilen, dass man bei Verträgen drauf achtet zu definieren, wann genau der Notar das Geld erst an den Verkäufer überweisen darf ...

und ändern kann i's a nimmer ... aber am Samstag gibt es eh scho die Schlüsseln ... und he - da bin i dann a (sogar 3-facher) traktorbesitzer (ohne Traktorführerschein .... hihi) ...... ob's an bessern menschen aus mir macht? ......

  16-11-2011 22:09  Hoellerhansl
Darf Notar Geld vor Übernahmebestätigung überweisen?
..eine Bankgarantie kostet Zeit und Geld und ist bei Privaten kaum gebraucht...ein Treuhänder braucht das auch nicht zu überprüfen....das ist Sache des Verkäufers, Bauträger und Baufirmen verlangen Bankgarantien...

gemacht wird , was im Kaufvertrag steht und sonst n ichts.....da steht zb. es wird zug um zug übergeben , wenn das und das.....es wird nur danach gehandelt....

  16-11-2011 23:27  gdo
Darf Notar Geld vor Übernahmebestätigung überweisen?
Hoellerhansl ...

komisch nur, dass die Notare da sehr unterschiedlich vorgehen. Der eine redet mit der Bank von der das Geld kommen wird und stellt so mehr oder weniger ohne Bankgarantie aber doch relativ sicher fest, dass der Verkäufer auch Geld hat.

Und der eine Notar hat hat wie in meinem Beitrag eine Abfolge der einzelnen Schritte als Bestandteil der Treuhandvereinbarung festgehalten - und der andere hat davon gar nichts im Vertrag.
Dafür ist halt auch in einem Fall der Vertrag nur 5 Seiten lang - und im anderen Falle 8.
Und beide verlangen in etwa dasselbe.

Der eine macht halt einen professionellen Eindruck und hat einen guten Vertrag im Sinn (und arbeitet z.B. immer wieder neueste Erkenntnisse und Erfahrungen in die Vorlagen ein und erklärt einem von sich aus diverse Punkte und fragt auch von sich aus nach - und der andere hat den gleichen Vertrag wie vor 10 Jahren und wennst als Kunde nicht an all die Sachen denkst - dann hast halt Pech gehabt.

So wie es halt auch solche und solche Standesbeamte, Ärzte, Maler, Bankbeamte und Landwirte gibt.
Die einen nudeln ihren Job halt runter, weil sie müssen, irgendwie ... und die anderen machen ihn mit Freude und Sorgfalt und so gut wie möglich.

  17-11-2011 11:24  Hoellerhansl
Darf Notar Geld vor Übernahmebestätigung überweisen?
Leider gibt es bei den Treuhändern auch wie überall gute und schlechte. Ich hab damit beruflich zu tun und sehe zig Kaufverträge im Jahr. Und die Abwicklung ist bei manchen wirklich unter aller Kritik.

  17-11-2011 12:36  pek
Darf Notar Geld vor Übernahmebestätigung überweisen?
Hallo Gedo,

wenn der Notar gewartet hat bis Ihr im Grundbuch eingetragen seid hat für mein Verständnis nicht viel falsch gemacht.
Was ich nicht verstehe warum das Geld über den Notar gelaufen ist.
Bei uns ist es meistens so das der Übergabestichtag im Kaufvertrag festgehalten, der Notar macht die Ranganmerkung wenn dies erledigt ist verständigt den Käufer das der das Geld an den Verkäufer überweisen soll wenn dies geschehen ist bestätigt der VK den erhalt und der Notar geht lässt die Grundbuchseintragung durchführen.
Wenn die finanzielle Situation etwas anders ist kann es auch komplizierter werden. Je kürzer der Kaufvertrag desto besser.



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