15-09-2011 11:25  Fidelio
Tierhaltung im Bauland Wohnen
Hallo !
Ich habe eine Frage, und zwar ist unsere Hofstelle recht eng, sodaß nur der ca. 20 Meter entfernte Garten als Auslauf für meine Rinder herhalten kann. Der Boden ist nicht befestigt. Drei Ponys werden ständig im Garten gehalten mit Unterstand gehalten. Nun beklagt sich ein neu hergezogener wegen Geruchs und Lärmbelästigung. Kann dieser Herr Recht bekommen, da sich der Garten im Bauland Wohnen befindet
Wie sieht das mit der Anbindehaltung aus ich brauche ja einen Auslauf für die Kühe. Der Garten ist über eine öffentliche Strasse ( Brücke ) erreichbar. Zwischen Hof und Garten ist ein Bach. Luftlinie zwischen Hof und Garten dazwischen eben der Bach keine 10. Meter.
Mfg. Fidelio

  15-09-2011 11:39  Christoph38
Tierhaltung im Bauland Wohnen
Die Volksanwaltschaft hat sich mal mit Hühnerhaltung im Bauland Wohngebiet beschäftigt und soweit ich mich erinnern kann festgestellt, dass dies nicht zulässig sei.

Schau mal rein bei http://volksanwaltschaft.gv.at/

Tierhaltung im Bauland in nicht ganz ungefährlich, vor allem wenn sich wer aufregt.

Die Widmungsfehler der Gemeinde können hier ganz leicht einem Bauern auf den Kopf fallen, der schon immer dort war.
Es gibt nämlich Widmungen wie ländliches Kerngebiet, die auch Bauland sind, aber nicht Wohngebiet.

Du solltest die genaue Widmung noch abklären.



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