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anmeldepflicht traktor
muss ich in österreich meinen traktor ( 25 km/h) anmelden? besteht eine pflicht oder nicht?
anmeldepflicht traktor
Sobald du damit am Strassenverkehr teilnimmst ja!
anmeldepflicht traktor
Ein bisserl genauer Formulieren!
Wenst nur auf deinen eigen Grund unterwegs bist und den Hof nicht verlässt nicht!
Ansonsten musst du Ihn Anmelden wenst du auf Öffentlichen Straßen fahren willst, aber es besteht keine Pickerl Pflicht, wenn wirklich nur 25 km/h im Typenschein stehen!
anmeldepflicht traktor
Wenn du einen Traktor hast der nicht schneller als 10Km/h fährt (und als solcher Typisiert ist) kannst du damit am Straßenverkehr teilnehmen ohne ihn anzumelden. Dann bist du ein Fuhrwerk.
Wenn du einen Traktor hast der mit 25Km/h typisiert ist mußt du ihn anmelden um am Straßenverkehr teilzunehmen aber du mußt nur zur Anmeldung ein §57a-"Pickerl"-Prüfbericht vorlegen und danach nie mehr zu einer Überprüfung fahren.
Alles was schneller ist muß jährlich ein Pickerl machen.
anmeldepflicht traktor
Das ist mir neu das ich zur Anmeldung einen §57 Pickerlprüfbericht vorlegen muß wenn mein Traktor nicht schneller als 25 fahren darf. Bei meinem Ford steht im Typenschein 24 km/h, brauchte zur Anmeldung keinen Prüfbericht vorlegen. Die Höchstgeschwindigkeit ist (zumindest bis jetzt) ja aus dem Typenschein ersichtlich.
Bitte um Aufklärung, falls ich im Irrtum sein sollte!
LG. Bioholzkohle
anmeldepflicht traktor
Hallo !
Ganz genau braucht man bis 25 km/h keinen Prüfbericht, aber es kommen noch 10 % Toleranz dazu.
Das heisst, dass man erst ab 27,5 km/h einen § 57 Prüfbericht braucht.
Grüsse rbrb13
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