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Rücktritt Holzverkauf
19. März 2011, 09:00 harrykaernten
Rücktritt Holzverkauf
Hallo! Habe mit einem Holzeinkäufer gestern einen Schlussbrief gemacht. Leider hat sich jetzt herausgestellt das der Verkauf an einen andern besser gewesen wäre. Der andere nimmt auch noch länger Kiefer, und es fallen doch etliche Kiefern auch noch an. Der jetzige nimmt sie nur bis Ende März und das ist unmöglich. Gilt beim Landwirt auch das Konsumentenschutzgesetz und kann man da so einfach zurücktreten? Vielleicht hat schon mal jemand so einen Fall gehabt?
Antworten: 5
19. März 2011, 09:20 Interessierter
Rücktritt Holzverkauf
Beim Landwirt gilt kein Konsumentenschutzgesetz, er ist Unternehmer und Verträge gelten ab Unterschrift unwiderruflich.
19. März 2011, 09:26 Fallkerbe
Rücktritt Holzverkauf
Solche Fälle haben wir immer wieder mal. Bei uns würde das unter Handschlagqualität fallen. Wenn der Handel für dich gestern noch in Ordnung war, dann sollte er es auch heute noch sein und zwar egal ob du vieleicht heute ein besseres Angebot bekommen hast. Leider ist der Handschlag oder das Wort bei manchen keinen Pfifferling mehr wert. mfg
19. März 2011, 09:35 RichardGier
Rücktritt Holzverkauf
Es gibt keinen Vertrag,von dem man nicht zurücktrtreten kann (ausgenommen Pakt mit dem Teufel). Die Frage ist nur,ob der Rücktritt Sanktionen mit sich zieht. Bei Holzlieferverträgen ist mir kein Fall bekannt, in dem selbst bei Nichtlieferung trotz aufrechten Vertrags eine der vorgesehenen Sanktionen in Anwendung gebracht worden wäre. D. heisst, wenn Du darauf Wert legst, dass Dich der Holzeinkäufer auch künftig noch grüsst,dann um eine einvernehmliche Auflösung ersuchen. Wenn nicht, gibt es noch die Möglichkeit ,einfach nichts zu liefern;ist nicht gerade fair,aber niemand wird Dir deswegen ein Haar krümmen.
19. März 2011, 09:39 Fetzerl
Rücktritt Holzverkauf
Es stimmt, als Landwirt bist du Unternehmer und hast kein Rücktrittsrecht von einem Vertrag. Die einzige Möglichkeit wäre eine einvernehmliche Auflösung, d.h. dein Holzhändler stimmt zu, dass der Vertrag wieder gelöst wird. Tut er das nicht, so bist du verpflichtet, den Vertrag einzuhalten und ihn vertragskonform zu beliefern. Frage: habt ihr eine fixe Holzmenge vereinbart, die du ihm zugesagt hast zu liefern? Wenn ja, dann bist du zur Lieferung verpflichtet. Wenn nicht, so ist das dann unproblematisch, dann kannst du ihm halt einen LKW-Zug liefern (oder auch weniger) und das andere, z.B. die Kiefern, dem anderen Aufkäufer. Ich würds so machen: wenn die Kiefer nicht fix zugesagt ist, dann auf jeden Fall den Vertrag mit dem anderen abschließen; beim Rest eben eine Teilmenge liefern (kommt halt drauf an, wieviel es ingesamt ist). Ich hab heuer ebenfalls einen Schlussbrief abgeschlossen und hab dann trotzdem einen Teil meines Holzes direkt ins Sägewerk gebracht, weil besser bezahlt. LG, Franz
19. März 2011, 17:53 Arbeiter
Rücktritt Holzverkauf
Was würdest du sagen wen dich der Holzhändler anruft und sagt, ich bekomm das Holz woanders günstiger, ich brauch den Holz nicht?
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