Majestätsbeleidigung: Was Richter von Kritik halten

Antworten: 10
  16-02-2011 16:19  Christoph38
Majestätsbeleidigung: Was Richter von Kritik halten
Die Strafrechtlerin Petra Velten von der Uni Linz hat im Terschützerprozess die Verhandlungsführung durch die Richterin kritisiert.

Bei der Richtervereinigung ist man über die Kritik gleich so beleidigt, dass man gleich bei der Staatsanwaltschaft eine Überprüfung hinsichtlich Verleumdung oder eines anderen Tatbestandes anregt.

War es früher strafbar die hochadeligen Herrscher zu kritisieren, so glauben in der heutigen Zeit offenbar die Richter, sie seien derart hochstehend, dass Kritik an ihnen als "Majestätsbeleidigung" anzusehen sei.

Offenkundig mögen die Hüter des Rechtsstaates es nicht, wenn die Bevölkerung die Meinungsfreiheit in Anspruch nimmt.

Kritik ja, aber zum falschen Zeitpunkt sagen die Richter. Offenbar soll Kritik nach den Vorstellungen der Rihcter dann kommen, wenn es keinen mehr interessiert ?

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/633988/Tierschuetzer_Kritikerin-zieht-sich-Zorn-der-Richter-zu?from=gl.home_rechtspanorama

  16-02-2011 16:29  walterst
Majestätsbeleidigung: Was Richter von Kritik halten
Wir erleben hier höchstwahrscheinlich einen Knieschuss der Richtervereinigung und werden gut beobachten können, wie lang die Schmerzen anhalten werden.

INteressant bei solchen Fragen ist immer die Bewertung von Rechtsprofessor Funk.
Was anderen fehlt in der Birne, dürfte beim Funk gut aufgehoben sein.

  16-02-2011 19:18  walterst
Majestätsbeleidigung: Was Richter von Kritik halten
Die Staatsanwaltschaft findet keinen Grund zum ermitteln gegen die Kritikerin und die Richter distanzieren sich von der eigenen Vereinigungsführung.
Na Gott sei DAnk!

  16-02-2011 20:04  Restaurator
Majestätsbeleidigung: Was Richter von Kritik halten
das hier nicht alles richtig läuft wird einem, glaube ich, auch dann klar, wenn man nicht auf seiten der tierschützer steht.
trotzdem hat die richtervertretung auch recht, wenngleich sie hier mit kanonen auf spatzen schiessen wollten. es hätte sicher bessere wege gegeben um den standpunkt darzulegen und um die unabhängigkeit des verfahrens zu gewährleisten. (unabhängigkeit, nicht richtigkeit).
diese unzulässige einmischung von aussen hat jetzt zur folge, dass das urteil - egal welches - immer hinterfragt werden wird: entweder wird es als "jetzt-erst-recht" - urteil gelten, oder man wird sagen, dass das gericht jetzt "den schwanz eingezogen hat".
gerichte dürfen in ihrer urteilsfindung nicht beeinflusst werden.
wir haben genügend rechtsstaatliche mittel um gegen eine solche verfahrensführung und allfällige urteile zu berufen, es gibt sogar mehrere instanzen. das wurde doch genau aus dem grund geschaffen, damit fehler gefunden und korrigiert werden können - in die eine oder die andere richtung.
die strafrechtlerin hat das sicher auch gewusst (hoffentlich, sonst ist sie alles, aber nicht professionell), dass sie zu diesem zeitpunkt nicht ins verhandlungsgeschehen eingreifen darf.
man stelle sich vor, dass dieses vorgehen schule macht, leute wie khg oder gewisse juliusse würden nicht nur ihre mit allen wassern gewaschenen anwälte loslassen, sondern hätten auch sofort "experten" zur hand welche die gesamten verhandlungen in frage stellen würden. nach etwa 30 jahren wären die vorwürfe gegen gericht und staatsanwalt vielleicht geklärt, die beschuldigten würden wegen ihres alters alle haftuntauglich sein, es wäre ein freibrief für gewisse (auch klassisch kriminelle) kreise.
wenn eine richterin so einseitig vorgeht steht die ablehnung wegen befangenheit offen. die richtervereinigung selbst informiert sehr verständlich über dieses instrument:

http://www.richtervereinigung.at/justiz-aktuell/hintergruende/hintergr5a.htm

wenn das abgewürgt wird ist der verfassungsgerichtshof, bzw. das ministerium am zug. letzte instanz wäre der europäische gerichtshof für menschenrechte.
ich bin überzeugt, dass die österreichischen richter im gespräch unter sich diesen fall absolut zerpflücken, aber aus gründen der verfahrensreihenfolge und nichteinmischung nicht öffentlich tun können. würden sie hier eine einmischung von aussen akzeptieren wären alle ihre zukünftigen verfahren in gefahr permanent torpediert und von aussen beeinflusst zu werden.
im übrigen bin ich der überzeugung, dass die tierschützer hier zwischen die von gewissen unternehmer- und exekutivkreisen angetriebenen mühlsteine geraten sind.
auch scheint es mir denkbar, dass die anwälte der "tierschützer" entweder der sache nicht gewachsen sind oder aus demselben eck wie die angeklagten kommen und um breiten öffentlichen raum zu bekommen alles ein wenig eskalieren lassen wollten und dann die kontrolle über die ganze geschichte verloren haben. vielleicht lassen sie das "niedere fussvolk" für mediale öffentlichkeit auch bewusst über die klinge springen?
die herren ainedter, tomanek oder zanger hätten - davon bin ich überzeugt - längst eine einstellung des prozesses erreicht.


  16-02-2011 20:21  biolix
Majestätsbeleidigung: Was Richter von Kritik halten
Hallo !

also I. , der letzte Satz "motiviert" mich, gerade weil diese Anwälte den besten Draht haben zu eh schon wissen, ist es gut das die Tierschützer nicht solche Anwälte haben, inkl. warum meinst du hat die Staatsanwlatschaft Wr. Neustadt ermittelt und warum ist die Richterin "zufällig" Jägerin und sonst noch sehr "Tier liebend"...

Und klar haben die Anwälte medial toll inszeniert, das die Anklage eine verdeckte Ermittlerin gar nicht als Zeugin genannt hat, bzw. in den Polizeiakten vorgekommen ist, das ist ja überhaupt nichts für die Medien, da muss man schon was inszenieren, das man davon echt meint, das ist ja eh ganz normal in einem Rechtstaat.. ;-))))) (((((((((((

Also I., in einer Demokratie ist jegliche Kritik angebracht, sie kann auch jederzeit mit sachlichen Argumenten zurückgewiesen werden..

lg biolix

  16-02-2011 20:46  Restaurator
Majestätsbeleidigung: Was Richter von Kritik halten
is schon klar - aber genau um solche dinge zu korrigieren ist unser rechtssystem wie es ist :)
die letztgenannten herren wissen halt über mehr möglichkeiten bescheid - deswegen vertreten sie ja auch ein entsprechend betuchtes klientel und keine hendldiebe.
lg

  16-02-2011 21:03  Restaurator
Majestätsbeleidigung: Was Richter von Kritik halten
gleich sind wir schon - aber wessen anwalt über die möglichkeiten besser bescheid weiss hat auch mehr bewegungsfreiheit.
es gibt ja auch gute und bessere mechaniker :(

  17-02-2011 00:03  AnimalFarmHipples
Majestätsbeleidigung: Was Richter von Kritik halten
@ Restaurator - zwei Anmerkungen :

1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an Strafprozessen wurde gerade zur Hintanhaltung von Kammerjustiz in den Grundrechtsstand erhoben ("justice seen to be done"). Es wäre anachronstisch, würde die Öffentlichkeit nur stumm zuschauen und nicht auch kritisieren dürfen.

2. Am Tierschützerprozeß sind einige der kompetentesten (wenn auch nicht bekanntesten) Strafverteidiger dieses Landes beteiligt, ua. Josef Bischof und Alexia Stuefer (ehemaliger bzw. aktuelle Kanzleipartner/in von Richard Soyer, Strafrechtsprofessor und Gründer der Vereinigung österreichischer Strafverteidiger)



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