Bitte, wo leben wir !!!!!!! Zahlung an Rumänienpensionisten

Antworten: 24
  24-01-2011 18:07  kerndl
Bitte, wo leben wir !!!!!!! Zahlung an Rumänienpensionisten
Dank der EU: Wir zahlen Rumänen Pension !

Die EU-Norm Art IV Abs. 2 a VO 1408/71 ist sicher gut gemeint – doch nur allzu oft
hat „gut gemeint“ fatale Folgen. Wie eben nun für die Republik Österreich und
ihre Steuerzahler: Denn dank dieser EU-Regelung und einem kürzlich
veröffentlichten Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes (VwGH
2008/22/0659) steht fest, dass JEDER EU-Bürger, der in Österreich seinen
Wohnsitz hat, Anspruch auf die Ausgleichszahlung hat.

Das heißt: Hat ein Rumäne oder auch ein Deutscher keine
oder nur 100 Euro Pension, so kann er bei der zuständigen Gebietskörperschaft
die Differenz auf die österreichische Ausgleichszulage (720 Euro) einfordern!
„Dazu ist nur ein Meldezettel nötig. Doch bei entsprechender Vernetzung kann es
für einen Rumänen oder Bulgaren kein Problem sein, einen Meldezettel in einer
Stadt zu erhalten“, meint ein „Heute“-Informant.

Somit fließen nach sehr geringem bürokratischen Aufwand
und der Eröffnung eines Bankkontos in Österreich samt einem Überweisungsauftrag
dann monatlich 620 Euro Steuergeld an einen rumänischen oder bulgarischen
Pensionisten.

Bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist der Skandal
bekannt: „Ja, wir wissen von diesem Problem. Die Zahl jener, die diese EU-Regel
ausnützen, steigt: bisher sind’s schon 550 Fälle.“

Im Büro von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ)
herrscht zum Problem des Steuergeld-Transfers nach Rumänien eine gewisse
Ratlosigkeit. Ein Sprecher sagt zu „Heute“: „Bei begründeten Zweifeln hat
künftig der ausländische Antragsteller zu beweisen, dass er tatsächlich in
Österreich wohnt.“ Die 550 ausländischen Ausgleichszulagen-Bezieher ließen bisher
offenbar keinen Zweifel aufkommen …

Sie verursachen der Republik Österreich monatlich bis zu
341.000 Euro an Kosten. Pro Jahr sind das 4,09 Millionen Euro. Noch.




  24-01-2011 18:45  Gratzi
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@ kerndl

wir leben in der EU, hast ja bestimmt gewählt;................ ein bischen Sozial musst schon sein!!
Wir müssen ja ihren Lebenstandard heben!!! Wenn sie genug Geld bekommen, brauchen sie bei uns nicht stehlen?!?

  24-01-2011 18:52  alte_wursthaut
Bitte, wo leben wir !!!!!!! Zahlung an Rumänienpensionisten
nur keine Aufregung,

je mehr mit unseren Geld "schindluder" getrieben wir , desto schneller hat es sich mit der EU.

Bevor der Karren nicht mit Vollgas an die Wand gefahren ist, wird sich am Missbrauch nichts ändern, weder mit den Sozialmißbrauch, noch mit der Abzocke in allen anderen Bereichen.


  24-01-2011 19:23  biolix
Bitte, wo leben wir !!!!!!! Zahlung an Rumänienpensionisten
Hallo !

na das sind ja peanuts, guckst du das und fragst die "Globalisierungsunkritschen" wie das in großen Systemen so läuft ? ;-(

http://www.orf.at/#/stories/2038256/

„Karussellbetrug“: Wie Steuerverbrecher die EU „melken“

lg biolix udn ab ins bett, die Grippe ist leider da..,-(


  24-01-2011 19:33  Kallo
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@Biolix,
du solltest nicht fremd gehen, und mit einer Grippe ins Bett gehen, wäre anständiger die eigene Frau mit ins Bett zu nehmen! ggg
Gute Besserung!


  24-01-2011 20:06  Jophi
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@ Biolix !

Ich fühle mit Dir, und wünsche Dir gute Besserung.

@ all !

Ich kann Euch ja gut verstehen.
Aber Ihr müßt mal folgenden Satz überdenken.

WER AN EUROPA VERZWEIFELT MUSS SOLDATENFRIEDHÖFE BESUCHEN.

Ich denke damit ist alles gesagt.

  24-01-2011 20:09  Moarpeda
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muss einmal den @AFH fragen wegen des geldes (unser geld), welches unsere politker in all die dunkelne kanäle (einschließlich schutzschirm) fließen lassen,
.ob das kriminellen tatbestand darstellt ?

.....oder ist die dummheit unserer politiker wegen ihres unvorstellbaren ausmaßes strafbar ?

....immerhin wird jetzt schon laut darüber nachgedacht, ob man den PIGS nicht die schulden erlassen soll

es beginnt also das "ja- nein" spielchen, bis es zum schluss ohnehin eine selbstverständlichkeit ist

  24-01-2011 20:22  MF7600
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na supa!!!

  24-01-2011 23:05  Halodri
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Es gibt sicher Bauernpensionen unter 720€, oder?
Es darf einen bald nichts mehr wundern in dieser EU echt unglaublich.

  25-01-2011 08:18  Moarpeda
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@halodri

es gibt bauernpensionen mit ca 600 euro,
beispiel einer meiner nachbarn, der hat sich ein leben lang geschunden

  25-01-2011 08:19  m.josef@gmx.at
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That`s EU!!!! Prima!!!

  25-01-2011 08:27  speedy2
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Ja, mein Onkel bekommt weniger als 720 euro Bauernpension ...

  25-01-2011 08:48  Faltl
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mein schwager bekommt auch um die 800 Euro Bauernpension, hat das ganze Leben zu Hause gerackert hat aber auch sehr wenig eingezahlt. Er hat immer seiner Mutter vertraut die gesagt hat du bekommts ja sowieso den Hof.

  25-01-2011 09:13  Gratzi
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muss er halt nach Rumämien gehen um Ausgleichszulage !!!! Hahahaha das ist das Plus, da wir Nettozahler sind !!!!
Oder hat er sich 10 Ha Wald und freie Stadion und gratis Wohnung ausgenommen, ist auch Kapital.
Österreich ist gutes Land, brauchst nicht arbeiten, und Briefträger bringt Geld!!! hat mal ein Ausländer zu mir gesagt. Die Blöden sind wir, schon kapiert???

  25-01-2011 13:30  zifanken
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freunde ich glaube nicht das es beuerpensionen gibt mit 600 euro den diese angesprochenen fälle haben ihre pensionsleistung nicht erreicht und bekommen ausgleichszulagen (außer sie haben holz zurückbehalten erhöhten austrag den ausgleichszulage ist sozialgeld und bevor mann solches bekommt muß mann alle restlichen einkünft abgeben

  25-01-2011 13:41  Halodri
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Landw. Betrriebe so um die 5- 10 000 € Einheitswert wird nach Abzug des Ausgedinges ( Wohnrecht, Betreitstellung von Brennholz) wird die Pension von beiden Ehepartner so ungefähr bei 720€ liegen.

  25-01-2011 13:50  Moarpeda
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@zifanken

aha, der serbe hatte also seine pensionsleistung erreicht?

...und einem bauern nachzureden er hätte die pensionsleistung nicht erreicht ist ja höchst einfach, vielleicht hätte man diesem bauern ausser dem arbeiten auch etwas verdienen lassen sollen, dann hätte er viel einzahlen können.

ein weiterer fall, ein guter freund von mir, tischlermeister, fleißiger mensch, unverschuldet in konkurs gegangen, bekommt E 670.- pension.
aber NICHT deswegen weil ihm vom konkurs wegen etwas abgezogen wird!!

alles klar ? nimm die rosa brille ab, das wirkliche leben ist anders


  25-01-2011 14:31  Christoph38
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Man sollte aber auch bedenken, dass wenn wir die Rumänen durch Pensionsleistungen an unserem Lebensstandard teilhaben lassen, sie uns dann viel weniger stehlen müssen.

Rumänenpensionen sind daher für den Rechtsstaat eine typische win-win Situation. ;-)

  25-01-2011 14:43  Moarpeda
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@zifanken

muss noch eine berichtigung anbringen, weil ich meinen tischlerfreund nochmals befragt habe.

von den 670.- euro pension werden ihm noch eine ratenzahlung von der GKK wegen des konkurses abgezogen, es verbleiben ihm also € 510.- in worten euro fünfhundertzehn !!

  25-01-2011 14:55  AnimalFarmHipples
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Das beschriebene Problem ist übrigens keineswegs von der EU verursacht :

Die Personenfreizügigkeit ist eins der EU-Grundrechte. Nach der dieses Recht näher ausführenden Richtlinie 2004/38/EG besteht die Niederlassungsfreiheit von Unionsbürgern in anderen Mitgliedstaaten nur, wenn sie dort entweder erwerbstätig sind oder einer berufsrelevanten Ausbildung nachgehen oder (auch und) über ausreichende Mittel verfügen, um im Aufnahmestaat nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.
Ein übermäßiger Sozialhilfebezug kann zur Ausweisung führen.

Nach einem EuGH-Urteil (Rechtssache Skalka) wäre die österreichische Ausgleichszulage eigentlich als Sozialleistung anzusehen, weil sie nicht aus Beitragsleistungen dotiert sind (im genannten Fall ging es um die Frage, ob ein Österreicher die Ausgleichszulage auch außerhalb Österreichs beziehen kann, was vom EuGH verneint wurde).

Demgegenüber haben aber sowohl unser Verfassungs- als auch ihm folgend der Verwaltungsgerichtshof im vergangenen Jahr judiziert, daß die Ausgleichszulage keine Sozialleistung ist, weil der Bezug einen Sozialversicherungsanspruch voraussetzt.
Dieses Ergebnis ist zwar auch vertretbar, wäre aber aus Sicht des EU-Rechts keineswegs zwingend gewesen bzw. wäre meines Erachtens durch das Skalka-Urteil des EuGH sogar kontraindiziert gewesen.

Nach dem EU-Diskriminierungsverbot dürfen nun aber Unionsbürger nicht schlechter behandelt werden als Inländer, und deshalb haben sie in Österreich auch Anspruch auf die Ausgleichszulage, obwohl dies nach der EU-Verordnung 1408/71 eigentlich gar nicht geboten gewesen wäre.

Das Problem ist aber mE nur ein scheinbares :
Die Ausgleichszulage ermöglicht einen ortsüblichen Lebensstandard und ist an den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland gebunden.
Es genügt daher auch nicht, wenn Unionsbürger hier bloß einen Meldezettel lösen, sondern wird von den Behörden inzwischen auch sehr penibel überprüft, ob sich die betreffende Person tatsächlich ständig hier aufhält; ist dies nicht der Fall, würde es sich um Betrug handeln.
Somit bleibt die Ausgleichszulage aber unterm Strich ohnehin im Inland, weil sie von den Anspruchsberechtigten hier ausgegeben wird.

  25-01-2011 15:09  Moarpeda
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@AFH

"Nach dem EU-Diskriminierungsverbot dürfen nun aber Unionsbürger nicht schlechter behandelt werden als Inländer, und deshalb haben sie in Österreich auch Anspruch auf die Ausgleichszulage"

....und gilt das auch im umgekehrten sinn? wie sieht es mit meinem tischlerfreund aus?

  25-01-2011 18:23  Hofknecht
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Man sollte da halt wirklich besser überprüfen in Zukunft das die Antragsteller wirklich dauerhaft in Österreich wohnen bzw die Pension von der Post auszahlen lassen. Wenn die PVA wirklich Geld in ein anderes Land an Ausgleichszulagenbezieher geschickt hat, dann sollten die sich mal selbst an den Kopf greifen!
Hat jemand auch Infos dazu wieviele Österreicher in anderen Ländern Ausgleichszulage zur Pension beziehen? Sollen ja auch nicht so wenige sein...

Diese ganze Geschichte ist künstlich aufgebauscht und soll wieder mal Hass auf Ausländer schüren.

mfg

  25-01-2011 18:43  AnimalFarmHipples
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@ MP :

Aus Sicht des EU-Rechts sind sogenannte Inländerdiskriminierungen neutral zu bewerten, solange dadurch das EU-Recht nicht in seiner Effektivität untergraben wird.

Mit dem Vertrag von Lissabon wurden nunmehr aber auch ein allgemeiner Gleichheitssatz, das Verbot jeglicher Diskriminierung und damit einhergehend eine Stärkung der Unionsbürgerschaft hin zum grundlegenden Status aller Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten in den Vertragswerken verankert. Damit wird sich der EuGH nun voraussichtlich auch mit reinen Inlamdssachverhalten beschäftigen und allfällige Inländerdiskriminierungen auch beseitigen können. Es muß sich dabei aber um Sachverhalte handeln, die in die -zumindest teilweise oder subsidiäre- Regelungskompetenz der EU fallen (das heißt der EuGH darf sich auch weiterhin nicht in Belange einmischen, die in der Alleinkompetenz der Mitgliedstaaten stehen; die Übergänge sind hier aber fließend, weil EU-Recht entgegenstehendes innerstaatliches Recht verdrängt und dem EuGH nicht nur eine Auslegungs- sondern im Interesse der Effektivität des EU-Rechts auch eine Rechtsfortbildungskompetenz zukommt, sodaß auch die nationalen Rechtssetzungsdomänen nicht unangreifbar sind).

Heißt salopp gesagt: Wenn die Frage, ob ein insolventer Tischler einen Ausgleichszulagenanspruch haben sollte, irgendeinen auch bloß indirekten (das ist das Neue am Lissabonner Vertrag) EU-Bezug aufweist, wäre sie von den hiesigen Gerichten dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen.
Ohne das jetzt im Detail überprüft zu haben, könnte ein solcher EU-Bezug beispielsweise darin gesehen werden, daß Versicherungszeiten in anderen Mitgliedstaaten erworben wurden (sodaß ein insolventer deutscher Tischler hier die Ausgleichszulage beziehen könnte), oder daß der Tischler mit dem EU-Raum Geschäftsbeziehungen unterhalten hat (Dienstleistungsfreiheit; der EuGH hat schon wiederholt festgehalten, daß die vier Freizügigkeiten gleichwertig sind und daher keine Diskriminierungen rechtfertigen; ein selbständiger österreichischer Tischler, der nach Deutschland exportiert hat, darf daher auch nicht schlechter behandelt werden als ein in Deutschland angestellter Tischler); oder auch darin, daß die Ausgleichszulage, die ja nun aus österreichischer Sicht doch nicht zur Sozialhilfe zählt, schon mangels Gewährung nicht ins Ausland mitgenommen werden kann und daher die Niederlassung in einem anderen EU-Staat, etwa um den Lebensabend an der Algarve zu verbringen, an der Leistbarkeit scheitert (weil ja anzunehmend die Pensionen in Portugal niedriger sind als bei uns).
Aber Achtung - was hier einfach klingt, ist in der juristischen Umsetzung ein langer, steiniger und keineswegs garantiert sicherer Weg (der Lissabonner Vertrag ist ja auch noch recht neu).

Aus österreichischer Sicht können Inländerdiskriminierungen gegen den Gleichheitssatz verstoßen (siehe Grundverkehr); die Judikatur des VfGH schwankt hier aber ziemlich, mal wird eine Inländerdiskriminierung als sachlich ungerechtfertigt aufgehoben, mal genügt dem VfGH aber schon der Umstand, daß sich die Diskriminierung nur aus der Erfüllung EU- oder völkerrechtlicher Pflichten ergibt, als Rechtfertigung.

Ich hab mich noch nicht mit der Frage beschäftigt, ob bzw. unter welchen Umständen auch Selbständige einen Anspruch auf Ausgleichszulage haben. Die geänderte Rechtslage einerseits durch den Lissabonner Vetrag und andererseits zur Einstufung der Ausgleichszulage könnte aber durchaus geeignet sein, auch bereits nergativ entschiedene Fälle neu aufzurollen.

  25-01-2011 20:15  Moarpeda
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@AFH

danke für die auskunft, er ist leider nicht der typ, der sich durch instanzen kämpft

aber vielleicht wird es einmal und der VfGH besinnt sich auf die österreicher,
ob er es mit seiner (tischler)staublunge erlebt ist eine andere frage, er war mit seinen 61 jahren deswegen schon einigemale nahe am abkratzen.

mfg.
peda



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