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Setzt AMA die EU-Verordnung falsch um??
28. Nov. 2010, 12:36 shaundasschaf
Setzt AMA die EU-Verordnung falsch um??
Hallo alle zusammen, hab von einem "Insider" gehört, dass... 1. das EU-Gesetz, mit dem die AMA die Verschiebung der Auszahlungstermine begründet, angeblich schon seit 2 Jahren existiert. Letzten Herbst wurde die Auszahlung eines Teils der Förderungen aber - im Vergleich zum Vorjahr - sogar um einige Tage vorverlegt. Um den Bauern in einem schwierigen Wirtschaftsjahr zu helfen, hieß es. Ach ja, und gab's da nicht auch Wahlen??? 2. Angeblich setzt die AMA das besagte EU-Gesetz falsch um. Sind die Daten nach Vorortkontrollen noch nicht vollständig aktualisiert, dürfen anscheinend zum ersten Auszahlungstermin (im Herbst) nur 75 % der Fördergelder ausgeschüttet werden. D.h., ALLE Landwirte bekommen nur 75 % ihrer Förderung. Zahlt die AMA einige Landwirte voll aus, andere jedoch gar nicht (weil sie ZUUUUFÄLLIG für eine Vorortkontrolle ausgewählt wurden), birgt das immenses Potential für Missbrauch und willkürliche Diskriminierung. Betriebe, die nicht "erwünscht" sind (z.B. Anti-Lemminge), können gezielt in finanzielle Schwierigkeiten gebracht werden (manche damit vielleicht sogar um-gebracht werden)! 3. Diese anscheinend unkorrekte Auslegung seitens der AMA ist natürlich verständlich, weil eigennützig. Wären ALLE Bauern heuer von der Verschiebung der Auszahlungstermine betroffen, sähen sich die AMA, der Bauernbund und alle anderen einer geschlossenen Front gegenüber. Sind nur einige Bauern davon betroffen, können sie das bäuerliche Einzelkämpfersyndrom bestens ausnützen. Einzelne Stimmen haben in einem System kein Gewicht. Somit können AMA und Co. mit den Bauern machen, was ihnen passt. Und, passt das den Bauern???? Was meint ihr dazu?
Antworten: 1
28. Nov. 2010, 13:07 Shalalachi
Setzt AMA die EU-Verordnung falsch um??
Mahlzeit! Ich kenne die gesetze zwar nicht im Detail, aber für alle Verbrecher gilt normalerweise die Unschuldsvermutung. Somit müssten alle das volle Geld überwiesen bekommen, bis der "Tatbestand der Angabe von falschen Daten" bewiesen ist! mfg Shala
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