Traktor im Straßenverkehr

Antworten: 10
  15-09-2010 18:42  deutschm
Traktor im Straßenverkehr
Hallo Leute!

Ich habe eine Frage zum Thema Traktor im Straßenverkehr.

Welche Gesamtbreite inkl. Zwillingsräder darf ich noch auf öffentlicher Straße fahren?
Gelten die 3,3m oder 3m, und wie schnell darf ich dann fahren bzw. mit oder ohne Drehlicht?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

lg.deutschm


  15-09-2010 18:56  schellniesel
Traktor im Straßenverkehr
Investiere in die Ökl Broschüre und du weißt was los ist! kostet 6 oder 7€!

Hab meine grad nicht bei der Hand aber Drehlicht gibts sowieso eigentlich nur wenn man über 3m breit ist und die Sicht schlecht oder wenn man Über 3.3m ist aber dann benötigt man auch für ein Lw Fzg eine Routengenehmigung sowie Begleitfzg!

Max geschwindigkeit 25km/h!

Lichtanlage darf nicht weiter als +-20cm vom äußersten Rand des Fzg angebracht sein....
Alle angaben ohne Gewähr den ich hab das jetzt mal aus dem stehgreif geschrieben.
Mfg schellniesel

  15-09-2010 19:07  wernergrabler
Traktor im Straßenverkehr
Hallo!

Wenn das Anbaugerät nicht breiter ist als der Traktor --> keine Beschränkung
Steht das Anbaugerät über: 25 km/h.

Drehlicht, meines Wissens ab 2,6 m aber dann braucht man auch ein Begleitfahrzeug.

Steht ein Anbaugerät über 20 cm seitlich hinaus, muss nach vorn ein weißes und nach hinten ein rotes Licht angebracht sein.

mfg
wgsf

  15-09-2010 19:14  schellniesel
Traktor im Straßenverkehr
@wgsf
Ne das Drehlicht wird nur gerne Missbraucht das ist definitv nicht schon ab 2,6m einzusetzten!!

Das ist aber das Problem jeder schaltet es ein und so verliert es seine Wirkung und auch bestimmung denn so warnt es keinen mehr wenn eh schon jeder mit eingeschaltetem Alarmlicht fährt!
Mfg schellniesel


  15-09-2010 21:30  JimT
Traktor im Straßenverkehr
Doch, leider ist es so.
Drehleuchte darf ab einer Breite von 2,6m eingeschaltet werden, MUSS ABER NICHT

  15-09-2010 21:34  schellniesel
Traktor im Straßenverkehr
@jimT
Nein eben nicht es wird nur durch die Exekutive geduldet das ist alles! Frei nach dem Motto lieber einmal zu oft eingeschalten als einmal zu wenig! Bzw wissen es die Herren von der Exekutive auch oft nicht besser!
Mfg schellniesel

  15-09-2010 21:43  wernergrabler
Traktor im Straßenverkehr
@ schellniesel:

Ich habe das Heftl nicht zur Hand.
Aber ich kann sicher sagen, dass es im 2009er so drin steht!
Ganz sicher.
Oben habe ich das Drehlicht eig immer.
Es ist von Vorteil bei unserer engen Ortsdurchfahrt. Da kommen gerade 2 Autos voreinander.
Traktor + Anbaugerät und Auto wird schon sehr eng.
Und wenn ein LKW entgegenkommt muss das Auto meistens sowieso zurückschieben.
Egal ob mit dem Grubber oder der Egge (je über 2,6m):
für die Durchfahrt eingeschalten schauen alle mehr, weil sonst kommen die Meisten in der Mitte der Straße daher, schauen auf den Traktor und sehen oft gar nicht was du angehängt hast.

Das neue Heft habe ich (noch) nicht.

mfg
wgsf

  15-09-2010 21:50  schellniesel
Traktor im Straßenverkehr
Mh wäre mir neu aber Gesetzte ändern sich auch mal! Mein Wissensstand ist 2007 also doch wieder 3jahre her!
Aber gut wenn so ist! Aber man muss unterscheiden anbaugerät und zwillingsräder!!!

Mfg schellniesel

  16-09-2010 00:52  herfisch
Traktor im Straßenverkehr
Hallo deutschm
Die Breite einer Zugmaschine mit Zusatzrädern darf max. 3,0m betragen.
Wenn mitgeführte Geräte, Zusatzräder,...die Zugmaschine mehr als 20cm seitlich überragen oder die Gesammtbreite mehr als 2,55m beträgt, dürfen 25km/h nicht überschritten werden.
Ab einer Breite von 2,60m, d a r f !! ein Drehlicht verwendet werden.
Hoffe dir mit meinen Angaben helfen zu können.
mfg herfisch

  16-09-2010 16:17  H-B-M
Traktor im Straßenverkehr
herfisch hat Recht
bei Anhänger:
wenn 40 cm breiter als Zugfahrzeug: auch seitlich gelbe Rückstrahler
Nicht zugelassener Anhänger: 10 km/h
Typisierter zugelassener Anhänger: 25 km/h.
Außerhalb der Land- und Forstwirtschaft: 40 km/h.
Einfach Hefterl kaufen und selber vergewissern statt einen von den Forumsbeiträgen glauben.
Ist 100% besser als bei falscher Anwendung gstraft werdn.

mfg

  19-09-2010 15:12  gregor16
Traktor im Straßenverkehr
traktoren mit einer 50km/h ausführung dürfen nicht breiter als 2,55m sein sonst nur mehr 40 km/h und mit zwillingsräder max 3m gesamtbreite und begrenzungsleuchten!!! Anhänger mit einer breite von über 2,55m routengenehmigung und durch die routengenehmigung wird auch das drehlicht vorgeschrieben!!! Arbeitsgeräte bis zu drei meter auch mit seitenbegrezungsleuchten und alles was über 3,06m ist muss ein begleitfahrzeug haben!! mfg rupi




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