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Recht auf Jagdgebiet ?
Kürzlich stellte sich heraus, das ein paar Hektar unseres Genossenschaftsjagdgebietes dem Nachbarn (Eigenjagd)gehören, und das seit ca. 50 Jahren. Gibts da auch so etwas wie ein ersessenes Recht oder muss man dem Nachbarn die Fläche zum Bejagen überlassen ? Wäre sehr dankbar für eine Auskunft.
Recht auf Jagdgebiet ?
Könnte es ein sogenannter "Jagdeinschluss sein?
Mfg, Helga
Recht auf Jagdgebiet ?
so etwas in betracht zu ziehenn, ist eines jägers unwürdig.
entweder es gehört ihm oder nicht.
solche pächter sind der grund, wieso man jäger nicht auf seinem besitz mag.
lg, wp
Recht auf Jagdgebiet ?
Guten abend
ersessen giebt es bei Jagdgebieten nicht da alle 10 Jahre eine Neufeststellung von Eigenjagdgebieten und Gemeindejagdgebieten stattfindet.
Da sie heuer estmals Dgital erfolgte giebt es da und dort Situationen von denen man vorher nichts wußte.grenztnun das Besagte Grundstück an der Eigenjagd an und das grundstück hat die voraussetzungen (also räumlich nicht getrennt von der Eigenjagd) und der Eigenjagdbesitzer hat die Grundstücksnummer nun bei seiner feststellung angegeben wird das Grundstück wohl jetzt dem Ej Besitzer zugesprochen werden.
lg karl
Recht auf Jagdgebiet ?
Hi Leute,
um welches Jagdrecht(gesetz) handelt es sich hier?
Grüße
Stefan
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