Pflichten von Hundehaltern im Freiland

22. Mai 2010, 20:06 8110A

Pflichten von Hundehaltern im Freiland

Hallo! Weiss jemand von Euch über dieses Thema bescheid? Vor allem in Bezug auf Spaziergänger mit frei laufenden Hunden im Freiland. Gibt es hier Leinenpflicht oder kann der Hund einfach so in den Feldern herumlaufen? Für Personen gibt es ja ein Betretungsverbot von LN in der Vergetationsperiode! Reifendes Getreide bleibt liegen, Mais im 8 Blatt-Stadium knickt ab, etc... . Muss ich mir das gefallen lassen, oder kann ich die Spaziergänger auffordern, den Hund anzuleinen? Habe an sich nichts gegen Hunde, aber schön langsam reichts mir! MfG Fredl

Antworten: 5

22. Mai 2010, 20:10 Else

Pflichten von Hundehaltern im Freiland

Des was doch eh a jeder, Du nicht Fredl?

22. Mai 2010, 20:25 Gerste

Pflichten von Hundehaltern im Freiland

Hallo ich wohne in Salzweg nähe Passau wir haben keinen leinen zwang andere Gemeinde wie Rudering hat einen leinen zwang natürlich kannst Du Spaziergänger auffordern ihren Hund anzuleinen hatte pro Tag 10 bis 15 Hunde in meinen Wiesen oder Äcker

23. Mai 2010, 18:52 Hausruckviertler

Pflichten von Hundehaltern im Freiland

Wie es mit der Leinenpflicht genau aussieht weiß ich nicht. Da ich meine Gründe auch neben einer mit Spaziergängern reichlich gesegneten Strasse habe, mache ich jeden Hundehalter den ich sehe drauf aufmerksam, die Hunde nicht zum koten in die Wiese zu lassen, während der vegetationslosen Zeit ist mir das egal, weil im Zuge der Wiesenpflege im Frühjahr diese Dinger ohnehin verschwinden, aber in der Vegetationszeit lasse ich das nicht zu. Bislang bin ich immer auf Verständnis gestoßen, wenn man ihnen erklärt, welche Folgen es haben kann, wenn Kühe Hundkot aufnehmen.

26. Mai 2010, 09:33 mfj

Pflichten von Hundehaltern im Freiland

Hallo Ferdl, mit dem Thema haben wir uns im Forum schon mal ausführlich befasst. Ich wohne in einem Fremdenverkehrsgebiet wo dieses Problem auch alltäglich ist. Hier treffen wir uns wieder mit den „allgemeinen Tierfreunden“ zum Tohuwabohu. Es gibt kein eindeutiges Gesetz in Österreich – dank der starken Haustierlobby. Der Gesetzestext gibt lediglich die Vorgabe der Verhältnismäßigkeit. Das entspricht die Anordnung eines Leinenzwanges im bewohnten Gebiet, für zugängliche Bereiche der Öffentlichkeit und bei geschlossenen Gebäuden – und auch innerhalb von Grün- und Erholungsanlagen. Bei Feld- und Waldgebieten kneift der Gesetzgeber zu einer eindeutigen Rechtslage – und stellt die Verhältnismäßigkeit in den Raum. Dem tierlieben Hundhalter überall auf der Welt die Leinenpflicht vorzuschreiben sei verfassungswidrig - rügte die Rechtsbeschwerde bei der Zulassung. Schließlich ist der Hund nicht mit einer Leine geboren. Der Grundstücksinhaber hat die Möglichkeit, den Hundehalter darauf hinzuweisen, dass er mit dem Freilauf des „geliebten Wuffis“ nicht einverstanden ist, und auf Unterlassung besteht. Ignoriert der Hundehalter dieses mehrfach, kann man eine Unterlassungsklage einbringen. Hier ist aber eine eindeutige Dokumentation/Beweisführung notwendig, um vor Gericht nicht halblustig dazustehen. Das ganze hat nichts mit dem „Liegenlassen“ von Hundekot zu tun. Dazu ist der Hundehalter in allen öffentlichen und privaten Bereichen aufgefordert, diesen schadlos mitzunehmen bzw. sachgerecht zu entsorgen. ...und meistens geht´s ja darum, oder ???

26. Mai 2010, 09:44 mfj

Pflichten von Hundehaltern im Freiland

Hallo Ferdl, mit dem Thema haben wir uns im Forum schon mal ausführlich befasst. Ich wohne in einem Fremdenverkehrsgebiet wo dieses Problem auch alltäglich ist. Hier treffen wir uns wieder mit den „allgemeinen Tierfreunden“ zum Tohuwabohu. Es gibt kein eindeutiges Gesetz in Österreich – dank der starken Haustierlobby. Der Gesetzestext gibt lediglich die Vorgabe der Verhältnismäßigkeit. Das entspricht die Anordnung eines Leinenzwanges im bewohnten Gebiet, für zugängliche Bereiche der Öffentlichkeit und bei geschlossenen Gebäuden – und auch innerhalb von Grün- und Erholungsanlagen. Bei Feld- und Waldgebieten kneift der Gesetzgeber zu einer eindeutigen Rechtslage – und stellt die Verhältnismäßigkeit in den Raum. Dem tierlieben Hundhalter überall auf der Welt die Leinenpflicht vorzuschreiben sei verfassungswidrig - rügte die Rechtsbeschwerde bei der Zulassung. Schließlich ist der Hund nicht mit einer Leine geboren. Der Grundstücksinhaber hat die Möglichkeit, den Hundehalter darauf hinzuweisen, dass er mit dem Freilauf des „geliebten Wuffis“ nicht einverstanden ist, und auf Unterlassung besteht. Ignoriert der Hundehalter dieses mehrfach, kann man eine Unterlassungsklage einbringen. Hier ist aber eine eindeutige Dokumentation/Beweisführung notwendig, um vor Gericht nicht halblustig dazustehen. Das ganze hat nichts mit dem „Liegenlassen“ von Hundekot zu tun. Dazu ist der Hundehalter in allen öffentlichen und privaten Bereichen aufgefordert, diesen schadlos mitzunehmen bzw. sachgerecht zu entsorgen. ...und meistens geht´s ja darum, oder ???

ähnliche Themen

  • 4

    Gratulation an Nestle

    Der Konzern hat sich erfolgreich durchgesetzt. So was kann man sich auch einfach nicht gefallen lassen. CHRONIK 23.05.2010 Namensänderung: Nestle vs. Nest Was veranlasst einen Weltkonzern wie Nestle, …

    walterst gefragt am 23. Mai 2010, 18:33

  • 3

    Welchen Untergrundlockerer einsetzen??

    Welche Tiefenlockerer verwendet ihr ? Wer kennt den Saphir Fricke ? Worauf kommt es bei einen Tiefenlockerer an.? Denke an eine Tiefe von ca.50-60 cm. Pflugsohle bei ca.20-25 cm . Der Saphir kostet ca…

    rocky1000 gefragt am 23. Mai 2010, 17:30

  • 2

    Kälber enthornen

    Ich frag mich schon langsam wieso es immer noch nicht verpflichtend ist, das Kälber die ein Bauer an einen Mastbetrieb verkauft enthornt sein müssen. Ich kaufe pro Jahr 3x30 Kälber mit einem Alter von…

    antonsvenson gefragt am 23. Mai 2010, 16:21

  • 0

    Kupplung steyr 968 mit dem 69687

    ist das normal meine Kupplung mit 2400st. ist kaputt (kleinlandwirt grünland kein frontlader ) welche habt ihr anbauen lasen organische oder ceran Scheibe ? was habt ihr für die Reparatur bezahlt wie …

    acm7475 gefragt am 23. Mai 2010, 15:59

  • 0

    Kupplung steyr 968 mit dem 69687

    ist das normal meine Kupplung mit 2400st. ist kaputt (kleinlandwirt grünland kein frontlader ) welche habt ihr anbauen lasen organische oder ceran Scheibe ? was habt ihr für die Reparatur bezahlt wie …

    acm7475 gefragt am 23. Mai 2010, 15:58

ähnliche Links