Pflichten von Hundehaltern im Freiland

Antworten: 13
  22-05-2010 20:06  8110A
Pflichten von Hundehaltern im Freiland
Hallo!

Weiss jemand von Euch über dieses Thema bescheid? Vor allem in Bezug auf Spaziergänger mit frei laufenden Hunden im Freiland. Gibt es hier Leinenpflicht oder kann der Hund einfach so in den Feldern herumlaufen? Für Personen gibt es ja ein Betretungsverbot von LN in der Vergetationsperiode! Reifendes Getreide bleibt liegen, Mais im 8 Blatt-Stadium knickt ab, etc... .
Muss ich mir das gefallen lassen, oder kann ich die Spaziergänger auffordern, den Hund anzuleinen? Habe an sich nichts gegen Hunde, aber schön langsam reichts mir!

MfG Fredl

  22-05-2010 20:10  Else
Pflichten von Hundehaltern im Freiland
Des was doch eh a jeder, Du nicht Fredl?

  22-05-2010 20:25  Gerste
Pflichten von Hundehaltern im Freiland
Hallo ich wohne in Salzweg nähe Passau wir haben keinen leinen zwang andere Gemeinde wie Rudering hat einen leinen zwang natürlich kannst Du Spaziergänger auffordern ihren Hund anzuleinen hatte pro Tag 10 bis 15 Hunde in meinen Wiesen oder Äcker

  22-05-2010 21:26  josefderzweite
Pflichten von Hundehaltern im Freiland
wenn a hund net an der leine is kannst ihn abschiessen. is erlaubt

vielleicht passts ja mal ;-)


  22-05-2010 21:30  Else
Pflichten von Hundehaltern im Freiland
Und das stimmt nicht!!!

  22-05-2010 22:31  rirei
Pflichten von Hundehaltern im Freiland
In der Regel herrscht Leinen- ODER Beisskorbpflicht in Ö.
Die Landesgesetze dazu sind unterschiedlich. Kann auch eine Gemeindegesetz dazu geben.
Mußt Dich selber informieren, wie es in Deiner Gemeinde ausschaut.

Wildernde Hunde dürfen abgeschossen werden.

  23-05-2010 08:40  ALADIN
Pflichten von Hundehaltern im Freiland

"Wildernde Hunde dürfen abgeschossen werden."
Aber nur von Jägern und auch da nur unter ganz speziellen Umständen. Im eigenen Garten kannst du ihn ohne Jagdprüfung maximal erschlagen. Bei Gefahr im Verzug.

  23-05-2010 18:52  Hausruckviertler
Pflichten von Hundehaltern im Freiland
Wie es mit der Leinenpflicht genau aussieht weiß ich nicht. Da ich meine Gründe auch neben einer mit Spaziergängern reichlich gesegneten Strasse habe, mache ich jeden Hundehalter den ich sehe drauf aufmerksam, die Hunde nicht zum koten in die Wiese zu lassen, während der vegetationslosen Zeit ist mir das egal, weil im Zuge der Wiesenpflege im Frühjahr diese Dinger ohnehin verschwinden, aber in der Vegetationszeit lasse ich das nicht zu. Bislang bin ich immer auf Verständnis gestoßen, wenn man ihnen erklärt, welche Folgen es haben kann, wenn Kühe Hundkot aufnehmen.

  25-05-2010 13:53  AnnaBolika
Pflichten von Hundehaltern im Freiland

@josefderzweite

täusche ich mich oder bist du mal von der Wickelkommode gefallen?



  25-05-2010 14:48  josefderzweite
Pflichten von Hundehaltern im Freiland
da habm ma wieda glacht!!!!!

Erst gestern wieda seh i während dem Mähen auf da Wiesn an Hund springen. Fahr zum Haus des Besitzers erklärs ihm wegen dem Hundekot und a paar Stund später scheisst des Viech in den Schwad hinein.

Wo bleibt da die Vernunft?? (den Hund musst erst mal ausn Zaun lassn damit er auf die Flächn kommt)

  25-05-2010 15:16  AnnaBolika
Pflichten von Hundehaltern im Freiland

Da hast ja völlig recht.

Aber die Lösung kann nicht sein, Hunde einfach abzuschießen.




  25-05-2010 15:46  Icebreaker
Pflichten von Hundehaltern im Freiland
Genau. Die Hunde (...) gehören aufgehängt!

http://www.gutefrage.net/frage/hunde-aufhaengen


"Kultur" eben bei Spaniens Jägern. Wie auch "Kultur" bei den Toreros mit den Stieren.
Aber Hauptsache EU und "Gleiches für alle.
Bei uns sekkiert man einen mittels Vurschriften bis auf's Bluat ........
Naja. Mal abwarten, bis das "Kulturgut" schächten gang und gäbe in der Badewanne im Gemeindebau wird ;-)


mfg Ice


  25-05-2010 17:42  josefderzweite
Pflichten von Hundehaltern im Freiland
die Idee stammt aber net vo mir sondern vo an Bekannten Jäger

  26-05-2010 09:33  mfj
Pflichten von Hundehaltern im Freiland

Hallo Ferdl,

mit dem Thema haben wir uns im Forum schon mal ausführlich befasst. Ich wohne in einem Fremdenverkehrsgebiet wo dieses Problem auch alltäglich ist.

Hier treffen wir uns wieder mit den „allgemeinen Tierfreunden“ zum Tohuwabohu.

Es gibt kein eindeutiges Gesetz in Österreich – dank der starken Haustierlobby.
Der Gesetzestext gibt lediglich die Vorgabe der Verhältnismäßigkeit.
Das entspricht die Anordnung eines Leinenzwanges im bewohnten Gebiet, für zugängliche Bereiche der Öffentlichkeit und bei geschlossenen Gebäuden – und auch innerhalb von Grün- und Erholungsanlagen.
Bei Feld- und Waldgebieten kneift der Gesetzgeber zu einer eindeutigen Rechtslage – und stellt die Verhältnismäßigkeit in den Raum.
Dem tierlieben Hundhalter überall auf der Welt die Leinenpflicht vorzuschreiben sei verfassungswidrig - rügte die Rechtsbeschwerde bei der Zulassung. Schließlich ist der Hund nicht mit einer Leine geboren.

Der Grundstücksinhaber hat die Möglichkeit, den Hundehalter darauf hinzuweisen, dass er mit dem Freilauf des „geliebten Wuffis“ nicht einverstanden ist, und auf Unterlassung besteht.
Ignoriert der Hundehalter dieses mehrfach, kann man eine Unterlassungsklage einbringen.
Hier ist aber eine eindeutige Dokumentation/Beweisführung notwendig, um vor Gericht nicht halblustig dazustehen.

Das ganze hat nichts mit dem „Liegenlassen“ von Hundekot zu tun.
Dazu ist der Hundehalter in allen öffentlichen und privaten Bereichen aufgefordert, diesen schadlos mitzunehmen bzw. sachgerecht zu entsorgen.

...und meistens geht´s ja darum, oder ???







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