Wegerecht bei Verpachtung

Antworten: 1
  13-03-2005 15:35  kokosbussi
Wegerecht bei Verpachtung
Hallo Berufskollegen!

Ein Grundnachbar hört heuer mit seiner Landwirtschaft auf. Er bewirtschaftete u.a. eine einmähdige Wiese, zu der er über meinen Grund seit Jahren zufährt - gegenseitiges Einvernehmen.
Er könnte zu dieser Wiese auch über einen öffentlichen Weg und danach durch seinen Wald zufahren - Weg ist aber bereits verwachsen.
Auch ich hab Interesse an einer Pachtung - lasse mich aber durch diverse andere Interessenten nicht treiben. (einmähdige Wiese auf 580 m Seehöhe, Nassstelle und Waldrand inkl. - Bodenzahl 17 - was würdet ihr bieten?).
Meine eigentliche Frage: - muss ich einen ev. anderen Pächter ebenfalls über meinen Grund fahren lassen? Bisher lief es immer im Einvernehmen, der Eigentümer mähte die Wiese erst nachdem ich gemäht hatte, außerdem durfte ich meine Tiere über das Gstk zur Weide treiben....

Danke für jede Antwort

  13-03-2005 17:01  ALADIN
Wegerecht bei Verpachtung
> Wenn ein Wegerecht schon besteht, dann darf auch der Pächter weiterhin fahren. Wenn die Benützung aber "im Einvernehmen" geschehen ist oder noch keine 30 Jahre vergangen sind, (Ersitzung) dann darf der neue Pächter auch nur mit Erlaubnis über das Grundstück fahren. So wie du es geschildert hast, dürfte noch kein Wegerecht bestehen.




Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.