Antworten: 1
Wegerecht bei Verpachtung
Hallo Berufskollegen!
Ein Grundnachbar hört heuer mit seiner Landwirtschaft auf. Er bewirtschaftete u.a. eine einmähdige Wiese, zu der er über meinen Grund seit Jahren zufährt - gegenseitiges Einvernehmen.
Er könnte zu dieser Wiese auch über einen öffentlichen Weg und danach durch seinen Wald zufahren - Weg ist aber bereits verwachsen.
Auch ich hab Interesse an einer Pachtung - lasse mich aber durch diverse andere Interessenten nicht treiben. (einmähdige Wiese auf 580 m Seehöhe, Nassstelle und Waldrand inkl. - Bodenzahl 17 - was würdet ihr bieten?).
Meine eigentliche Frage: - muss ich einen ev. anderen Pächter ebenfalls über meinen Grund fahren lassen? Bisher lief es immer im Einvernehmen, der Eigentümer mähte die Wiese erst nachdem ich gemäht hatte, außerdem durfte ich meine Tiere über das Gstk zur Weide treiben....
Danke für jede Antwort
Wegerecht bei Verpachtung
> Wenn ein Wegerecht schon besteht, dann darf auch der Pächter weiterhin fahren. Wenn die Benützung aber "im Einvernehmen" geschehen ist oder noch keine 30 Jahre vergangen sind, (Ersitzung) dann darf der neue Pächter auch nur mit Erlaubnis über das Grundstück fahren. So wie du es geschildert hast, dürfte noch kein Wegerecht bestehen.
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!