Traktorüberprüfung

Antworten: 5
  12-03-2010 17:48  fredl0699
Traktorüberprüfung
Hallo
Ich möchte meinen alten Ford 4110 aus der Pickerlpflicht bringen. Der Traktor läuft sowiso nur ca. 25 km/h, ist aber als Zugmaschine über 25 km/h Typisiert. Ist das Überhaupt möglich bzw was muß Umgebaut werden. Wo muss ich das machen lassen bzw genügt es die Motordrehzahl zu reduzieren, das er zb nur mehr 20 km/h läuft. Muss ich den Traktor irgenwo Vorführen ( der Traktor ist im sehr gutem Zustand). Mich stört nur die Jährliche Überprüfung. Ich muss zur nächsten Prüfstelle ca 20 km fahren. Fahre mit dem Traktor nur ca 100 Stunden im Jahr.
lg
fredl

  13-03-2010 14:53  schellniesel
Traktorüberprüfung
Hallo fredl!
Wann ist die erstmalige Zulassung?
Welche Bauartgeschwindigkeit steht im Typenschein?

Ist dein traktor vor dem 1.1.2004 (was ich mal annehme) dann darf die Bauartgeschwindigkeit bei 27,5km/h liegen.
Ist die erstmalige zulassung vor dem 1.1.2004 darf die Bauartgeschwindigkeit sprich die technische geschwindigkeit nicht über 25km/h liegen

Wenn du darüber bist dann musst du typisieren und eventuell etwas machen das dein traktor nicht so schnell geht! Ist natürlich mit Kosten verbunden. den typsieren oder einzelgenehmigumng kostet 200-400€.
Auserdem würde ich nicht die Drehzahl des Traktors heruntersetzetn sondern eher einen gang sperren lassen den bei motoren geht es wieder rum um die Abgase bzw leistungsangaben die dann auch nachgewiesen werden müssen wenn dahingehend etwas verändert wird. Sprich ohne Nachweis gibts auch keine Einzelgenehmigung!

Meine Empfehlung mach das Pickerl weiterhin! der aufwand lohnt sich nicht!
Mfg schellniesel




  13-03-2010 16:20  wernergrabler
Traktorüberprüfung
Hallo!

@ schnellniesel:

ich glaube du meintest:
vor 1.1.2004 bis 27,5 km/h Bauartgeschw.
nach 1.1.2004 bis 25 km/h Bauartgeschw.

stimmts so?

Du hast beide mal "vor" geschrieben.

mfg
wgsf

  13-03-2010 20:58  schellniesel
Traktorüberprüfung
Ja stimmt so!!
hab mich da vertippt!
hoffe das sich da noch wer auskennt!
Mfg schellniesel


  13-03-2010 21:42  LW-Maise
Traktorüberprüfung
Hallo !

Die gemesseme Geschwindigkeit darf bei einer Bauartgeschwindikeit bis 25 Km/ h nicht über 27,5 Km/h sein.
Ist im Typenschein nur eine Geschwindikeit eingetragen,ist dies die gemessene Geschwindigkeit und diese muß unter 27,5 Km/h sein.
Berechnung: 25 km/h + 10%.
Ich hatte dieses Problem vor 15 Jahren mit der Änderung eines neuen Traktors (Steyr 955 Hinterrad)
Wenn sie Weitere Infos haben wollen bitte eine E-mail an : lw-maise@gmx.at
mfg.
Maise



Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.