Garantie von Gebrauchttraktor

03. Jan. 2010, 09:39 Guenther1

Garantie von Gebrauchttraktor

Hallo. Ab wann läuft die Garantie bei einen Gebr, Traktor 1987. Ab der Unterschrift oder ab der Bezahlung. Hab den traktor im März beim Lgh gekauft, hatte damals schon garantieprobleme und musste den Rechtsanwalt einschalten. Nach langen hin und her wurde es gemacht und so habe ich den Traktor erst am 15 Juli 09 bez. Jetzt habe ich einen größeren Entantriebschaden.Bin ca 170 St gefahren im leichten Einsatz. Wie lange gibts Garantie oder gewährl.? Am Kaufvertrag steht ja solange daß Fz nicht bez wird ist es Eigentum vom Verkäufer. Was würdet ihr machen? Wieder Rechtsanwalt oder selber zahlen. geht um einen Betrag ca zw 2500-3000 € Vielen Dank für eure hilfe.

Antworten: 4

03. Jan. 2010, 11:32 pepbog

Garantie von Gebrauchttraktor

Hallo Günther! Würde mich interessieren: um welches Lgh und welches Fahrzeug (Type und bereits vorhandene Bst ev auch Anzahl der Vorbesitzer) handelt es sich da? Meiner Meinung nach sind doch 190 stunden fast nichts - noch dazu wenn leichte Belastung. Allerdings ist der Traktor bereits 22 Jahre alt und vermutlich entsprechend abgenutzt. Ohne richtige Fakten kann da wenig geholfen werden. Garantie läuft in der Regel ab Übernahme des Fahrzeuges - von da an wo man es (wennn auch theoretisch) nutzen kann. Bitte um Antwort mit konkreten Fakten Josef

03. Jan. 2010, 11:40 zog88

Garantie von Gebrauchttraktor

In der Regel beträgt die freiwillige Garantiezeit bei Gebrauchtfahrzeugen bzw Maschinen 6 Monate. Gilt normalerweise ab Übername des Fahrzeuges oder Maschine. Die genauen Bedingungen sollten eigentlich auf deinem Kaufvertrag stehen!! Speziell bei Gebrauchten sollte man die ausgehandelten Garantien bzw Zusatzleistungen immer schriftlich am Kaufvertrag festhalten lassen da dieser ein rechtliches Dokument ist an das Ver- und Käufer gebunden sind.

03. Jan. 2010, 20:29 Stoabauer

Garantie von Gebrauchttraktor

Hallo Günther! Dieses Thema gabs schon einmal im Forum. Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Formen!! Garantie ist eine freiwillge Leistung des Verkäufers oder Herstellers und könnte auf 100 Jahre und alles gehen oder gar nicht. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Der (versteckte) Mangel muß bei Vertragsabschluß schon bestanden haben. Innerhalb der ersten 6 Monate muß der Verkäufer das Gegenteil beweisen, was schwierig ist, danach (1 1/2 Jahre) muß der Käufer beweisen daß dieser Mangel vorhanden war. Normalerweise läuft die Frist ab Übergabe, in deinem Fall von Traktor und Typenschein. Ist der Traktor im März oder Juli übergeben worden? Ist im Kaufvertrag eine spezielle Vereinbahrung getroffen worden? Für die Gewährleistung ist es ansonsten unerheblich ob die Maschine gut oder schlecht beinander ist oder nicht. Ist das Service mit Ölwechsel usw. im Vertrag oder sonstwo niedergeschrieben? Meine Empfehlung: Frag beim Konsumentenschutz UND Öamtc wie du vorgehen sollst. Beide haben Speziallisten für solche Fälle und kosten nichts. Je nach Auskunft würde ich dann entscheiden ob du den Anwalt einschaltest oder in den sauren Apfel beißt. Für die Zukunft - Alles schriftlich machen und nicht auf Worte vertrauen. Viel Erfolg Stoabauer

03. Jan. 2010, 20:33 Stoabauer

Garantie von Gebrauchttraktor

Hallo Günther! Dieses Thema gabs schon einmal im Forum. Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Formen!! Garantie ist eine freiwillge Leistung des Verkäufers oder Herstellers und könnte auf 100 Jahre und alles gehen oder gar nicht. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Der (versteckte) Mangel muß bei Vertragsabschluß schon bestanden haben. Innerhalb der ersten 6 Monate muß der Verkäufer das Gegenteil beweisen, was schwierig ist, danach (1 1/2 Jahre) muß der Käufer beweisen daß dieser Mangel vorhanden war. Normalerweise läuft die Frist ab Übergabe, in deinem Fall von Traktor und Typenschein. Ist der Traktor im März oder Juli übergeben worden? Ist im Kaufvertrag eine spezielle Vereinbahrung getroffen worden? Für die Gewährleistung ist es ansonsten unerheblich ob die Maschine gut oder schlecht beinander ist oder nicht. Ist das Service mit Ölwechsel usw. im Vertrag oder sonstwo niedergeschrieben? Meine Empfehlung: Frag beim Konsumentenschutz UND Öamtc wie du vorgehen sollst. Beide haben Speziallisten für solche Fälle und kosten nichts. Je nach Auskunft würde ich dann entscheiden ob du den Anwalt einschaltest oder in den sauren Apfel beißt. Für die Zukunft - Alles schriftlich machen und nicht auf Worte vertrauen. Viel Erfolg Stoabauer

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