Antworten: 3
  17-12-2009 06:03  hkamptner
Umsatzsteueroption
Morgen alle,

ich bin mir ziemlich sicher, dass ich für heuer noch die Umsatzsteueroption beantrage.
Jedoch hätte ich eine Frage:
Ich bin derzeit wegen der Beitragsgrundlagenoption bei der SV teilpauschaliert und mache daher auch die Einkommenssteuererklärung pauschal mit den 70% Ausgaben.
Für mich stellt sich da aber jetzt die Frage, ob ich auch, nachdem ich die Umsatzsteueroption beantragt habe, weiterhin die Einkommenssteuererklärung teilpauschaliert machen kann (was zwar nicht ganz der Realität entspricht aber einfacher ist) oder ob ich dann die Einkommenssteuererklärung mit den tatsächlichen Ein- und Ausgaben abgeben muss?

Danke für Eure Hilfe.




  17-12-2009 06:51  ALADIN
Umsatzsteueroption
Umsatzsteueroption funktioniert unabhängig von der Einkommensteuer.
Ich habe z.B. seit zwölf Jahren die Umsatzsteueroption gemacht. Die Einkommensteuererklärung ist nach wie vor pauschaliert.

  18-12-2009 15:28  hkamptner
Umsatzsteueroption
Hätte noch ein Frage:

Was mache ich mit den ganzen Lagerhaus-Abrechnungen und auch den Agrana-Abrechnungen, wo ja noch die pauschalierten 12% geschrieben sind.
Muss ich da eine Neuausstellung und Aufrollung beantragen?


  19-12-2009 14:44  weg
Umsatzsteueroption
Bin selber in der Umsatzsteueroption seit 2 Jahren, wenn man 12% Mwst auf einer Rechnung bekommen hat muß man diese auch ans Finanzamt abführen, und das geht auch bei Rechnungen die später irrtümlich auf 12% Mwst enthalten




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