was ist zu beachten bei hofübergabe

Antworten: 5
  08-12-2009 13:04  acm7475
was ist zu beachten bei hofübergabe
wer kann mir helfen was zu beachten ist bei einer hofübergabe,oder wo ich mich informieren
darüber kann außer bk.
wäre über etweiige links darüber erfreut.
was ist insbesondere bei der pflege der hofübergeber zu beachten.

  08-12-2009 18:52  Heimdall
was ist zu beachten bei hofübergabe
Landwirtschaftskammer.
lg

  08-12-2009 21:19  haatech
was ist zu beachten bei hofübergabe
.....pflege der hofübergeber...............
falls nach nach übergabe(ähnlich wie bei Schenkung),der übergeber ein pflegefall wird und es sich nicht um einen Unfallversichrungstechnischen fall handelt, kann bei fremdfplege der betrag der fehlt wenn pension u.od.pflegegeldnicht ausreichen beim übernehmer eingeklagt werden.......-5jahre nach übergabe

viel wichtiger aber ist der satz......."liebevolle Pflege bis ins hohe alter"(heißt bis zum tod)
steht der drinn,gilt das wie oben(Für manche notare war das ein standardsatz)
wenn nicht fällts kaum auf und eine mögliche differenz zahlt automatisch der staat

bei ausgedingen auch immer auf den genauen wortlaut achten(zb. "täglich 2 liter milch","....

genauso wie..."bei verkauf oder kapitalsänderungen ist die differenz unter erbrechtlich gleichgestellten parteien aufzuteilen

vorsicht ist da bei übergeber und übernehmer gefragt das man da sich nicht was "harmloses"
einreden lässt


  08-12-2009 21:32  haatech
was ist zu beachten bei hofübergabe
www.austrianlaw.at......ist ein forum
bbk und lk geht zu wenig auf die konkreten vorstellungen ein bei der beratung

den notar selbst auswählen bevor es die andere partei macht,brauchst ihn sowieso,
wenns mit 1.1.sein soll wirds eh schon knapp für einen termin


  09-12-2009 08:05  Schmergler
was ist zu beachten bei hofübergabe
hallo
ich hab vor 3 jahren den hof vom vater übernommen
würde dir raten zuerst mal das gespräch mit dem übergeber zu suchen
konkret bis in die details gehn besser zuerst ordentliche verhältnisse schaffen auch wenns nit leicht ist
am besten gleich aufschreiben
wir sind dann zusammen zu einer rechtsberatung vom bauernbund gegangen
dort haben wir den übergabevertrag aufstellen lassen weils nix kostet
mit diesem vorexemplar dann zum notar
mit der beratung vom bauernbund und auch vom notar waren wir sehr zufrieden
die haben uns gleich aufmerksam gemacht das es z. b. nimmer zeitgemäß ist die pflege nieder zu schreiben
solche sachen können teuer werden
genauso haben die eltern nur ein wohnrecht auf ihr zimmer der rest ist mit einem benützungsrecht geregelt obwohl getrennte wohnbereiche vorhanden sind
ist ein schwieriges kapitel und heut zu ahnen was übermorgen sein kann ist nicht leicht
regeln kann man alles obs dann dem familienfrieden dient ............. ist eine andre frage
und wenns wirklich kracht hat man sicher auf etwas nicht gedacht
lg ein bergbauer



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