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Wildschäden
20. März 2018, 20:06 Fidelio
Wildschäden
Wo meldet man Wildschöden. Lg. Fidelio
Antworten: 6
20. März 2018, 22:05 browser
Wildschäden
Beim Finanzamt melden
20. März 2018, 22:30 Ferdi
Wildschäden
Bei der Jagdaufsichtsbehörde (Forstbehörde Bezirkshauptmannschaft) auf alle Fälle u. auch innerhalb einer sehr kurzen Frist schriftlich Eingeschrieben am besten den Jagdausübungsberechtigten, Jagdpächter mitteilen. Zeitgleich auch gleich den Jagdausschußobmann. Alles schriftlich u. Eingeschrieben somit gibt es kein Fristversäumnis, die immer wieder ausgenützt werden u. somit bekommt man keinen Wildschaden bezahlt. Die Jägerschaft wird dabei sehr intensiv vom jeweiligen Jagdverband unterstützt. Der Landwirt hat in Wirklichkeit überhaupt keine Unterstützung. Solltest mehr wissen wollen, wäre evtl. der Ökologische Jagdverband die Option dort erhält man dann als Mitglied jegliche Unterstützung bez. Wildschäden. Dieser Unabhängiger Verband wird in Zukunft noch sehr viel mehr Zulauf haben, da ja die Jagdaufsichtsbehörden weder die im Forstgesetz geregelten Wildbestände, nach dem Motto: "WALD vor WILD" nicht kontrollieren bzw. bei Missstände nicht gesetzlich vorgehen. Auch das Wildeinflußmonitoring bestätigt immer wieder diese Missstände obwohl in der Mariazeller Erklärung etwas komplett anders niedergeschrieben wurde. Ändern wird sich erst was: wenn der Holzindustrie der dringend benötigte Rohstoff ausgeht. Dann werden wieder viele aufwachen.
21. März 2018, 07:02 beglae
Wildschäden
bei uns in der Gegend müssen erstmals Grundeigentümer zahlen, wegen hoher Wildschäden 48 € pro Ha, da das Jagt-Pachtgeld nicht ausreicht.
21. März 2018, 08:10 mittermuehl
Wildschäden
@Fidelio ... Wo bist du zu Hause? @ beglae ... Wo ist die Gegend? In der Regel muß in Österreich der Jagdpächter die Schäden zahlen (so der Pachtvertrag nichts anderes sagt). Ein Jagdpächter haftet sogar mit seinem Privatvermögen. Kann bei einem durch die Wildsau erledigten Weinberg der Ruin des Jägers sein. "Wildschaden" ist es erst ab einer gewissen Größenordnung. Nicht jeder Verbiss ist eine Wildschaden.. Das Wild hat bis zu einem gewissen Grad mehr Recht auf den Wald als der Mensch. In NÖ muß man den den Schaden innerhalb von 2 Wochen (Wiese-Acker) oder 4 Wochen (Wald) nach Bekanntwerden des Schadens beim Jagdausübungsberechtigten bekannt geben. Sollte in 2 weiteren Wochen kene Einigung kommen, kann man zur BH gehen. NÖ: Im Wald kann die Schadensermittlung durch die BH (so es zu keiner Einigung Jäger-Bauer kommt) recht teuer werden. Zahlen muß die Ermittlung beide Seiten. Der mit senem Schadensgebot zu sehr von der Realität weg war und die gütliche Einigung so verhindert hat muß mehr zahlen . Kann von 50:50 bis 99:1 gehen. Da gibt es eigene Formeln. Wiesen und Äcker sind leicht zu Schätzen. Aber im Wald kann da schon mal ein Beamter eine Woche rum laufen. Da kann das Ermittlungsverfahren auch 2000€ kosten bei einem Schaden von 400€. Deshalb ist eine Einigung Bauer-Jäger meist schlauer. So hab ich es noch im Hirn. Für NÖ steht es hier genau http://www.noe.gv.at/noe/Jagd-Fischerei/Wildschadensverfahren.html
21. März 2018, 17:22 po17g
Wildschäden
Intressantes Thema. Bezug nehmend auf die Untätigkeit der Bezirksforstbehörde. Die sollte doch Schritte setzen um die Wildschadenssituation zu verbessern, macht sie aber seit Jahren nicht. Gibt es dafür nicht die "Amtshaftungsklage" bei untätigkeit der Behörde, oder kann man das hier nicht anwenden?? Kennt sich damit jemand aus? Lg
21. März 2018, 18:31 Ferdi
Wildschäden
Amtshaftungsklage wegen Untätigkeit der Bezirksforstbehörde ist eine gute Idee. Der Ökologische Waldverband hat den Sitz im Industrieviertel NÖ, gegründet ist dieser Verein in Deutschland geworden (aus den selben Wildschaden -Problemen wie in Österreich)aber in Österreich nimmt der Zulauf immer mehr zu. Jetzt sind auch schon einige Juristen / Fachkundige / Gerichtssachverständige im Verein aktiv, somit steigt die Chance immer mehr auch bei uns etwas zu erreichen. Wenn da alles mit rechten Dingen bei einer Klage zuginge (das Verwaltungsgericht ist wieder eine Behörde der Länder u. wenn dann auch noch der Richter / Richterin Jägerin sind?) wäre solche Klage leicht durchzubringen, da ja auch das Ergebnis vom Wildeinflußmonitoring auch eigentlich eine Behörde / öffentliche Institution erstellt hat, ist der Beweis ja schon vorhanden. Somit wären die Beweise schon über einen sehr langen Zeitraum dokumentiert u. wegen Unterlassung von dringenden Amtshandlungen wäre die Forstbehörde zu verurteilen. Zumindest die Organe mal zu anderen Behörden zu Versetzten. Aber wie heißt es so schön: "Auf hoher See u. bei Gericht ist man Gott Ausgeliefert".
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