Wildschaden: Wer ist verantwortlich?

28. Juni 2015, 13:57 Waldleben

Wildschaden: Wer ist verantwortlich?

Auf der Internetseite der Fachzeitschrift „Landwirt“ wurde diese Frage gestellt: „Wildschaden: Wer ist verantwortlich“. Nachdem es sich bei diesem Thema um einen Dauerbrenner handelt, ist diese Frage daher hoch aktuell. Wenn man dabei der Sache näher auf den Grund geht, kann es aber nur eine differenzierte Antwort darauf geben. Würde zum Beispiel ein Eigenjagdbesitzer über Wildschäden klagen, dann kann es eigentlich nur ein Eigenverschulden sein. Dieser hat nämlich die Schalthebeln selber in der Hand und ist nicht auf die Aktivitäten anderer angewiesen. Ganz anders ist aber die Situation bei den Grundeigentümern unter 115 ha. Bei den Grundeigentümern einer Jagdgenossenschaft hat nämlich, wie es ein mehrfacher bäuerlicher Funktionär sehr treffend sagte, die „Landwirtschaft“ die Jagd völlig aus der Hand gegeben. Im Gegensatz zu den Eigenjagdbesitzern haben die Grundeigentümer einer solchen Jagdkolchose nicht einmal eine Parteistellung und daher auch keine Antragslegitimation. Die Politik hat demnach ein System geschaffen, bei dem der Grundeigentümer selbst auf Gedeih und Verderb anderen ausgeliefert ist. Somit ist eigentlich in erster Linie der Landesgesetzgeber auch für diese Problematik verantwortlich. Schließlich hat dieser entgegen den bundesgesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Jagd die Grundeigentümer partiell enteignet und somit Interessenskonflikte verursacht. Die Wildschadensproblematik kann nur dann gelöst werden, wenn die Grundeigentümer selbst die Sache in die Hand nehmen können bzw. direkten Einfluss auf das Jagdgeschehen haben. Wenn man die zweifelsohne vorhandenen Probleme wirklich lösen will, kommt man also an einer Änderung der Landesjagdgesetze zugunsten der Grundeigentümer (Eigentümer des Jagdrechtes) nicht vorbei. Nachdem die Probleme immer nur an der Wurzel zu beheben sind, kann die Patentlösung daher nur so aussehen: 1. Echte, freiwillige und demokratische Jagdgenossenschaften (keine Jagdkolchosen) 2. Volle Mitbestimmung der Eigentümer des Jagdrechtes (Grundeigentümer) 3. Antragsrecht auf eine Jagdgebietsteilung für Grundnachbarn mit zusammenhängenden Eigentumsflächen von mindestens 115 ha. 4. Beschränkung der Aufgaben des Jagdausschusses auf administrative Belange. 5. Beschränkung der Fütterung auf atypische Notsituationen. 6. Verkürzung der Jagdperiode auf zumindest 6 Jahre. Solange diese Ziele nicht erreicht sind, müssen wir uns leider weiterhin mit unzumutbaren Wildschäden herumschlagen. Die Landesgesetzgeber wären daher diesbezüglich dringend gefordert. MfG

Antworten: 11

28. Juni 2015, 18:56 Ferdi

Wildschaden: Wer ist verantwortlich?

Ja, das wäre der richtige Ansatz, wird aber eher leider eher eine Wunschvorstellung sein. Solange z.B. in NÖ die zwei Pröll`s am werken sind ist die Änderung der Landesgesetzgebung unmöglich.

28. Juni 2015, 19:10 mitmart

Wildschaden: Wer ist verantwortlich?

Unterstützt die Ökojagd!! Vergebt die Jagden nicht meistbietend an Bonzen, sondern bejagt sie selbst, die Gesetzgebung mit der Möglichkeit Weibliches Wild und Jährlinge eigentlich unbegrenzt überschiessen zu können legt euch alle Möglichkeiten in die Hand. Die gutbetuchten jetzigen Pächter haben doch kein Interesse den Betand zu verkleinern das können wir nur selbst in die Hand nehmen.

28. Juni 2015, 20:03 rossz

Wildschaden: Wer ist verantwortlich?

@Mitmart, du schreibst , vergebt die Jagd keinen Bonzen. Nun wird dir ja bekannt sein wie in deiner Gegend vor so etwa 20 Jahren ein paar Altbauern im Hintergrund dafür gesorgt haben, dass ein Jagdpächter raus gegrault wurde und dann echte wahre gute Jäger pachten konnten. Heute werden diese als Trottel von jenen welche das betrieben haben hin gestellt. Sind oben genannte nun Bonzen oder nicht. L . Gr. v. Rossz

28. Juni 2015, 20:19 mitmart

Wildschaden: Wer ist verantwortlich?

Tja, das war ein Griff in den .......... . Aber auch da wurde der Pacht erhöht und an Sonntagsjäger verpachtet die halt mehr bezahlt haben wie der vorige. Hier hat der Jagdausschuß und sein Obmann völlig versagt die 3. Periode hätte man Angesichts der Schäden schon an jemanden anderen vergeben müssen oder es in eigene Hände nehmen müssen. Das Problem ist das man nicht weis wie sich ein Pächter entwickelt, was Anfangs gut ging lief irgendwann aus dem Ruder und die 9jährige Bindung ist schlicht ne Katastrophe!!

28. Juni 2015, 20:31 tch

Wildschaden: Wer ist verantwortlich?

Öko.... Wird da auf tragende Tiere geschossen? Oder auch auf führende? tch

28. Juni 2015, 20:52 rossz

Wildschaden: Wer ist verantwortlich?

Und in der Ternitzer Gegend auch auf Rinder. War auch hier nach zu lesen. L. Gr. v. Rossz

28. Juni 2015, 21:06 sisu

Wildschaden: Wer ist verantwortlich?

Hallo! mitmart bitte hör mir mit den Ökojägern auf die haben schon Haflinger und Kühe erschossen. Von den Fehlabschüssen bzw. den Nachsuchen auf angeschossene Tiere ganz zu schweigen. Geschossen wird im Prinzip auf alles was keucht und fleucht und sich bewegt. Rosz! Kenne übrigens die Geschichte von den erschossenen Rindern ganz gut, da hat ja ein ehemaliger Holzeinkäufer damit zu tun! lol

29. Juni 2015, 12:44 mukuh_farmer

Wildschaden: Wer ist verantwortlich?

Hallo Waldleben, zu deinen angeführten Lösungspunkten möchte ich gerne etwas hinzufügen: zu 1. Mir ist nicht ganz klar was du mit \" Echte, freiwillige und demokratische Jagdgenossenschaften\" meinst. Wenn du den Jagdausschuss meinst, dann ist dieser, auf demokratische Weise, aus den Grundeigentümern gebildet. Wie dieser zusammengestellt ist, arbeitet und wirtschaftet hat weniger mit der Jagd, sondern mit den ansässigen Grundeigentümern zu tun. zu 2. Verweise ich wieder auf den Jagdausschuss, der sollte aber in diesem Falle mehr Rechte eingeräumt bekommen, dass die BH und in diesem Falle ein Bezirksjägermeister, Förster oder andere Organe mit in die Entscheidung eingezogen werden sehe ich nicht ein. Beratend ja, entscheidend nein. zu 3. Wieder der Jagdausschuss. Wenn bei den Verhandlungen über die Vergabe der Jagd das in eine Regelung mit eingerechnet wird, stellt solch eine Regelung kein Problem dar. zu 4. Eben nicht... Das Jagdgebiet in einen Fleckerlteppich zu verwandeln wo jeder Grundeigentümer seine eigenen Süppchen kocht, ist weder zielführend noch sinnvoll. Wild hält sich an keine Grundgrenzen. Die Verwaltung der nächst größeren Einheit, also z.b. auf Katastralgemeindeebene ist deshalb am sinnvollsten. Sollte aber auf so ca 750 Hektar begrenzt werden, sonst wird es zu viel. zu 5. kurz und bündig: Ja. zu 6. Ich bin selbst Jäger, da ich berufstätig bin, sonst noch zig andere Gschäfterl habe und die Landwirtschaft ja auch nicht neben bei geht, habe ich einen kleinen Anteil an der Genossenschaftsjagd mit 56 Hektar unter meinen Fittichen. Jagd macht aber viel Arbeit und auch wenn es nicht viel Grund ist, geschossen, gezäunt, gepflegt, gesichert und gehegt muss trotzdem werden. Die 9 Jahre haben den Nachteil, wie auch schon von anderen angeführt, das man sich auf Versprechen und Zusagen einlassen muss, die dann auch über diesen langen Zeitraum auch in Vergessenheit geraten können. Aber als Jagdpächter möchte ich auch meine Sicherheit haben, dass die Pflege und Errichtung von Jagdeinrichtungen, die Hege \"meines\" Wildes und auch der Preis, langfristig gesichert sind. Du siehst auf was ich hinaus will... Der Jagdausschuss sollte gestärkt werden, denn da sind genau DIE Grundeigentümer drin, deren Flächen auch betroffen sind. Wer nicht mitarbeitet und nur groß redet, muss dann auch damit klar kommen, wenn etwas nicht so funktioniert. Denkt einmal über etwas anderes auch nach: Ich bekomme als LW Geld, dafür das jemand auf meinem Grund eine Dienstleistung durchführt, die ich in Anspruch nehmen will... Ist das nicht pervers? In meinem Bekanntenkreis gibt es schon (Jung-) LW die sagen, sie würden lieber zahlen und dafür hauts hin, als ein paar € zu bekommen, den Schaden zu haben und dann auch noch streiten zu müssen das sich etwas ändert.

29. Juni 2015, 14:21 mitmart

Wildschaden: Wer ist verantwortlich?

Die letzten beiden Absätze sind hier besonders hervorzuheben!

29. Juni 2015, 15:19 Waldleben

Wildschaden: Wer ist verantwortlich?

@ mitmart und mukuh_farmer: Punkt 1. Bei echten Genossenschaften gibt es eine Vollversammlung, bei der die Mitglieder ein Stimmrecht haben und die wesentlichen Entscheidungen selbst treffen. Der Vollversammlung untergeordnet sind die anderen Gremien. Mir ist schon bekannt, dass es eine repräsentative Demokratie gibt. Schließlich erlebe ich diese Tag für Tag. Aber in kleinen Einheiten wie es die Jagdgenossenschaften darstellen, wäre wohl der klassischen Form der Demokratie, also der direkten Demokratie der Vorzug zu geben. Sogar in kleineren Ländern wie der Schweiz hat sich gezeigt, dass dort durch die direkte Demokratie sehr weise Entscheidungen getroffen werden. Dass die eigentlichen Eigentümer des Jagdrechtes (Grundeigentümer) überhaupt nicht mitbestimmen dürfen und keinerlei Einfluss auf das Jagdgeschehen haben ist schon sehr frustrierend und überhaupt nicht einzusehen. Warum sollte es neben den Zwangsgenossenschaften nicht auch freiwillige Jagdgenossenschaften geben. Voraussetzung dafür muss natürlich die Jagdgebietsgröße von 115 ha sein. Diese Bestimmung gilt ja auch für die Eigenjagden und die Genossenschaftsjagden an sich. Punkt 2. Der Jagdausschuss ist nicht der Eigentümer meines Jagdrechtes. Daher müssten die Grundeigentümer ein Mitbestimmungsrecht haben. Punkt 3. Nach dem NÖ Jagdgesetz kann nur der Jagdausschuss eine Jagdgebietsteilung beantragen. Wenn in sehr großen Jagdgebieten von 2000 bis 3000 ha die von Grundeigentümern begehrte Jagdgebietsteilung vom Jagdausschuss abgelehnt wurde, dann frage ich mich schon, welche Interessen der Jagdausschuss vertreten hat. Daher müsste es unbedingt ein Antragsrecht der betroffenen Grundeigentümer geben. Punkt 4. Aus den genannten Gründen dürfte der Jagdausschuss nur ein ausführendes Organ sein. Schließlich sei noch erwähnt, dass es einen Jagdwert gibt, der bei Grundkäufen spürbar werden kann. Während Eigenjagdbesitzer den nicht unerheblichen Jagdwert voll nützen können, müssen die Grundeigentümer einer Zwangsgenossenschaft oft mit einem negativen Jagdwert rechnen. Dies hat zur Folge, dass bei Grundkäufen der Eigenjagdbesitzer den Jagdwert ohne weiters drauflegen kann und die Mitglieder einer Zwangsgenossenschaft auf der Strecke bleiben. Durch freiwillige Jagdgenossenschaften könnte dieses Manko durchaus behoben werden.

29. Juni 2015, 15:41 mitmart

Wildschaden: Wer ist verantwortlich?

Nur kurz zu Punkt 1: Bleiben wir mal bei einer größe von ca 300ha, hältst du es für zielführend wenn jeder mit einem Taschentuchgrundstück hier mitpalavert und 15 1ha Obstgartenbesitzer etwas zum Nachteil der 5 50ha Waldbesitzer beschliessen? In vielen Genossenschaftsjagden wird's ja langsam schon schwer überhaupt 7 Jagdausschußmitglieder und ein paar Ersatzleute zu finden. Sicher bei den 2000 o. 3000ha Revieren sieht das anders aus, aber ich kann mir schwer vorstellen das bei derartigen größen und Einigkeit der Grundbesitzer keine Teilung möglich wäre. Um welches Gebiet bzw BH geht's da bei dir? Gerne auch per mail. Achja und weil ich immer wieder in vielen deiner anderen Beiträge vom "Hohen Jagdwert" lese: Der ist nur vorhanden wenn der Wildstand an Trophänträgern vorhanden ist und damit ein masslos überhöhter Wildstand. Jeden Euro den du mit diesem Wildstand reinbekommst verlierst du im Wald an Auf und Zu-Wuchs.

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