Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?

10. Jan. 2008, 10:03 hans_meister

Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?

Ein Leser schreibt mir folgendes: Unsere Tochter, Angestellte, und ihr Freund hatten im Vorjahr mit unserem Quad einen Unfall. Für das fast neuwertige Fahrzeug gab es aber keine Zulassungsgenehmigung, da für ein Quad mit dieser Bauartgeschwindigkeit ein Zweikreisbremssystem erforderlich ist. Der Freund als Unfalllenker erlitt leichte Verletzungen, unsere Tochter aber schwerste. Unfallursache: Fahrfehler ohne Beteiligten. Der befahrene Güterweg ist ein Privat-Almweg einer Agrargemeinschaft, an der wir anteilsmäßig beteiligt sind. Es besteht aber ein Abkommen mit der Gemeinde und dem Nationalpark, dass er mit einem Erhaltungskosten-Beitrag frei befahrbar ist. Die Bergung erfolgte durch das Team vom Rot-Kreuz Rettungshubschrauber samt Notarzt, die Kosten dafür beglich die Privatunfall-Versicherung. Jetzt erhält der Freund der Tochter als Unfalllenker eine Zahlungsaufforderung von der Gebietskrankenkasse. Für uns ist das unverständlich, denn die Gebietskrankenkasse ist ja eine Pflichtversicherung. Wir verstehen nicht, dass sich die GKK die Leistungen ihrerseits selbst aussuchen können. Die Begründung der Gebietskrankenkasse lautet: Wir zahlen nicht, denn das Fahrzeug war nicht zum Verkehr zugelassen! Wie oft sind Sie unerlaubt unterwegs, ob nun bewusst oder unbewusst?

Antworten: 7

10. Jan. 2008, 10:24 vidoursprung

Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?

Ein großes Problem sehe ich darin, das viele mit Anhängern die nur für 10 oder 25kmh zugelassen sind 40 oder 50 kmh fahren. Außerdem werden die maximal zugelassenen Gewichte oft nicht beachtet, genauso wie die vorgeschriebene Ladungssicherung. Das Problem liegt glaube ich bei den Landwirten, die sich oft ihrer Schuld nicht bewusst sind und auch bei den Herstellern von Maschinen und Geräten, die zum Beispiel Anhänger zum Transport von 8 und mehr Rundballen verkaufen deren HZG aber bei "normaler" Beladung weit überschritten wird. Man muss bei solchen Diskussionen auch aufpassen, dass man keine schlafenden Hunde weckt, sonst stehen vielen Landwirten hohe Strafen und noch höhere Investitionen ins Haus wenn sie zB Druckluftbremsen nachrüsten müssen.

10. Jan. 2008, 13:00 Steira

Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?

Hallo, Muss ganz ehrlich gestehen das ich relativ oft "unerlaubt" unterwegs bin. Hab meine Motocross zur Zeit Stillgelegt und daher keine Nummertafel! Aber nur auf Privatwegen oder auf eigenen Grund und nicht auf öffentlichen Strassen! MFG A STEIRA

10. Jan. 2008, 21:01 iderfdes

Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?

Hallo, also bei uns ist genau das Gleiche passiert. Gleiches Fahrzeug, 300 km am Tacho, gleiche Verletzungen der Unfallbeteiligten. Das Quad war nicht angemeldet, trotzdem wurden die Kosten für Rettungshubschrauber, etc. von der Versicherung (nicht privat versichert) gedeckt. Der Unfall ereignete sich auf einer öffentlichen Straße, Anmeldung wäre aber möglich gewesen, es gibt einen Typenschein für das Fahrzeug. PS: Neuwertiges Quad günstig abzugeben. Weil aber von "unerlaubten" Fahrten die Rede ist, darf ich gar nicht den ersten Stein werfen. Ich hab mit 17 mein erstes Auto gekauft und bin damit ohne Pickerl gefahren, ohne Führerschein sowieso, vorne die Nummertafel eines alten Motorrades, hinten die Traktornummertafel. Mein zweites Auto hab ich die ersten Monate auch nicht angemeldet, (bis zu meiner ersten Polizeikontrolle) weil ich geglaubt hab, ich würd kein Pickerl dafür bekommen. Vorher hatte ich ein (nicht angemeldetes) Moped, bis ich versucht hab, den Zylinderkopf abzuschleifen, damit es schneller wird. Hat nicht so funktioniert. Und dann waren da noch so ein paar Sachen, die aber nicht so wichtig sind. sg

10. Jan. 2008, 21:04 iderfdes

Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?

Hallo, also bei uns ist genau das Gleiche passiert. Gleiches Fahrzeug, 300 km am Tacho, gleiche Verletzungen der Unfallbeteiligten. Das Quad war nicht angemeldet, trotzdem wurden die Kosten für Rettungshubschrauber, etc. von der Versicherung (nicht privat versichert) gedeckt. Der Unfall ereignete sich auf einer öffentlichen Straße, Anmeldung wäre aber möglich gewesen, es gibt einen Typenschein für das Fahrzeug. PS: Neuwertiges Quad günstig abzugeben. Weil aber von "unerlaubten" Fahrten die Rede ist, darf ich gar nicht den ersten Stein werfen. Ich hab mit 17 mein erstes Auto gekauft und bin damit ohne Pickerl gefahren, ohne Führerschein sowieso, vorne die Nummertafel eines alten Motorrades, hinten die Traktornummertafel. Mein zweites Auto hab ich die ersten Monate auch nicht angemeldet, (bis zu meiner ersten Polizeikontrolle) weil ich geglaubt hab, ich würd kein Pickerl dafür bekommen. Vorher hatte ich ein (nicht angemeldetes) Moped, bis ich versucht hab, den Zylinderkopf abzuschleifen, damit es schneller wird. Hat nicht so funktioniert. Und dann waren da noch so ein paar Sachen, die aber nicht so wichtig sind. sg

10. Jan. 2008, 21:04 iderfdes

Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?

Hallo, also bei uns ist genau das Gleiche passiert. Gleiches Fahrzeug, 300 km am Tacho, gleiche Verletzungen der Unfallbeteiligten. Das Quad war nicht angemeldet, trotzdem wurden die Kosten für Rettungshubschrauber, etc. von der Versicherung (nicht privat versichert) gedeckt. Der Unfall ereignete sich auf einer öffentlichen Straße, Anmeldung wäre aber möglich gewesen, es gibt einen Typenschein für das Fahrzeug. PS: Neuwertiges Quad günstig abzugeben. Weil aber von "unerlaubten" Fahrten die Rede ist, darf ich gar nicht den ersten Stein werfen. Ich hab mit 17 mein erstes Auto gekauft und bin damit ohne Pickerl gefahren, ohne Führerschein sowieso, vorne die Nummertafel eines alten Motorrades, hinten die Traktornummertafel. Mein zweites Auto hab ich die ersten Monate auch nicht angemeldet, (bis zu meiner ersten Polizeikontrolle) weil ich geglaubt hab, ich würd kein Pickerl dafür bekommen. Vorher hatte ich ein (nicht angemeldetes) Moped, bis ich versucht hab, den Zylinderkopf abzuschleifen, damit es schneller wird. Hat nicht so funktioniert. Und dann waren da noch so ein paar Sachen, die aber nicht so wichtig sind. sg

12. Jan. 2008, 11:56 Fadinger

Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?

Hallo! Eigentlich ist die Fragestellung falsch. Es sollte richtigerweise heißen: "Wie oft sind Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs"? Weil das Gleiche könnte einen auch, wie jetzt gerade aktuell, beim Skifahren oder beim Rodeln passieren. Und wenn durch mein Handeln jemand zu Schaden kommt, bin ich dafür verantwortlich, egal, ob es bei der Arbeit, beim Sport, oder im Straßenverkehr passiert. Nur ist, wenn ein zum Verkehr zugelassenen Fahrzeug mit im Spiel ist, halt der entscheidende Unterschied, daß eine Haftpflichtversicherung besteht. Hätte der Freund der Tochter eine private Haftpflichtversicherung, würde diese für die Kosten aufkommen. Wäre das Pärchen tatsächlich "unerlaubt" unterwegs gewesen (etwa auf einer öffentlichen Straße), hätte dies auch strafrechtliche Konsequenzen für den Fahrer. Daher wäre zu überlegen, bei gefahrenträchtigen Freizeitaktivitäten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nicht nur mit einen Quad, auch zB. beim Fußball, wenn ich jemanden das Schienbein "zertrümmere" oder auch nur beim banalen Modellflughobby (es braucht ja nur die Fernsteuerung versagen, und der "Bomber" mäht jemanden nieder) ..... Das Gleiche gilt für landwirtschaftliche Betriebe, da ist man oft mit nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen unterwegs (oder man wiegt sich in trügerischer Sicherheit, weil das Fahrzeug zwar angemeldet ist, aber mit zB. der Rundballengabel nicht der Zulassung entspricht). In diesem Fall wäre eine Betriebshaftpflicht empfehlenswert. Eine solche ist aber bereits in den meisten landwirtschaftlichen Bündelversicherungen enthalten. Gruß F

12. Jan. 2008, 12:03 Fadinger

Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?

Hallo! Eigentlich ist die Fragestellung falsch. Es sollte richtigerweise heißen: "Wie oft sind Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs"? Weil das Gleiche könnte einen auch, wie jetzt gerade aktuell, beim Skifahren oder beim Rodeln passieren. Und wenn durch mein Handeln jemand zu Schaden kommt, bin ich dafür verantwortlich, egal, ob es bei der Arbeit, beim Sport, oder im Straßenverkehr passiert. Nur ist, wenn ein zum Verkehr zugelassenen Fahrzeug mit im Spiel ist, halt der entscheidende Unterschied, daß eine Haftpflichtversicherung besteht. Hätte der Freund der Tochter eine private Haftpflichtversicherung, würde diese für die Kosten aufkommen. Wäre das Pärchen tatsächlich "unerlaubt" unterwegs gewesen (etwa auf einer öffentlichen Straße), hätte dies auch strafrechtliche Konsequenzen für den Fahrer. Daher wäre zu überlegen, bei gefahrenträchtigen Freizeitaktivitäten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nicht nur mit einen Quad, auch zB. beim Fußball, wenn ich jemanden das Schienbein "zertrümmere" oder auch nur beim banalen Modellflughobby (es braucht ja nur die Fernsteuerung versagen, und der "Bomber" mäht jemanden nieder) ..... Das Gleiche gilt für landwirtschaftliche Betriebe, da ist man oft mit nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen unterwegs (oder man wiegt sich in trügerischer Sicherheit, weil das Fahrzeug zwar angemeldet ist, aber mit zB. der Rundballengabel nicht der Zulassung entspricht). In diesem Fall wäre eine Betriebshaftpflicht empfehlenswert. Eine solche ist aber bereits in den meisten landwirtschaftlichen Bündelversicherungen enthalten. Gruß F

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