Wer zählt als "Veredelungsbetrieb" ?

19. Feb. 2013, 17:11 biolix

Wer zählt als "Veredelungsbetrieb" ?

Hallo ! Auf Grund der neuen Einheitwertreform, werden ja viele Betriebe in die Teilpauschalierung wechseln. Kennt schon wer die Definition für den "Veredelungsbetrieb", für den die Ausgabenpauschale statt 70% , dann 80% sein wird. Ab wie viel GVE wird diese gelten ? Oder stimmt das Gerücht das ich heute gehört habe, die die "Urveredelung" , über den Kuhmagen, gar nicht als "Veredelung" zählen soll ? lg biolix

Antworten: 5

19. Feb. 2013, 19:11 Idealist

Wer zählt als "Veredelungsbetrieb" ?

@biolix,meines Wissens nach gilt diese Regelung ab 120 GVE.Aussage von Jungbauernbundobmann Auer.M.f.G.

19. Feb. 2013, 19:45 biolix

Wer zählt als "Veredelungsbetrieb" ?

Hi Idealist ! echt ... wie das ? inkl. sollte es einen Bezug zur Fläche geben, denn was sagen 120 GVE wenn man 1000 ha hat.. Irgend wie könnte man es schaffen wie bei der EInheitswertberechnung die GVE einzuberechnen.. oder GVE pro ha.. man könnte auch von 70% bis 80% einen "Veredelungsbetrieb" staffeln. d.h. weniger Veredelung nur 72-75%... höhere "Veredelung" bis 80% Anrechnung.. lg biolix

19. Feb. 2013, 20:27 G007

Wer zählt als "Veredelungsbetrieb" ?

Am besten ein jeder macht seine eigenen Regeln!!

19. Feb. 2013, 20:45 biolix

Wer zählt als "Veredelungsbetrieb" ?

Hallo G007 ! hast du Vorschläge ? Ich denke mir man hört dann so oft, habts keine besseren Vorschläge.. bzw. die "kritisieren" nur, und kennen sich nicht aus... Wie bei Gesetzen sollten sie halbwegs gerecht sein .... Als ich da heute von einem Kollegen gehört habe, das die "Urveredler", unsere Rindviecher,, die das Gras und den Klee und die Luzerne, gar nicht dazu zählen sollten, war ich schon baff... lg biolix

20. Feb. 2013, 06:26 chris_kon

Wer zählt als "Veredelungsbetrieb" ?

Hallo Derzeit ist es wirklich so das man mit Kühen nicht als Veredelungsbetrieb gilt und somit 70% Ausgabenpauschale in der Teilpauschalierung annehmen muss..(Von den tatsächlichen Einnahmen-einnahmen Aufzeichnungsplicht, Abzüglich Pacht[25%des Einheitswertes der Pachtflächen] Sozialversicherung, Ausgedinge, Schluldzinsen, Kirchensteuer und 11000€ Steuerfrei= versteuerbarer Gewinn!!!) Schweine und Hühner haltende Betriebe gelten als Veredler und können somit 80% Ausgabenpauschale annehmen in der teilpauschalierung.(Von den tatsächlichen Einnahmen-einnahmen Aufzeichnungsplicht, Abzüglich Pacht[25%des Einheitswertes der Pachtflächen] Sozialversicherung, Ausgedinge, Schluldzinsen, Kirchensteuer und 11000€ Steuerfrei= versteuerbarer Gewinn!!!) In der Vollpauschalierung wird 42% des Einheitswertes als dein Gewinn pauschal angenommen.Abzüglich Pacht[25%des Einheitswertes der Pachtflächen] Sozialversicherung, Ausgedinge, Schluldzinsen, Kirchensteuer und 11000€ Steuerfrei= versteuerbarer Gewinn!!!) Das mit die 120 GVE stimmt, egal wie viel ha du hast, wenn du mehr als 120 GVE hast fällst du automatisch in die teilpaschierung. Wenn du dann noch wenig Fläche(ha) hast und der Wert deiner zugekauften Futttermittel den der Erzeugten Futtermittel auf deinen Flächen übersteigt fällst du sowie so in die Gewerbliche tierhaltung (Maximalunterstellung) Aber das derzeit die Kuh haltenden Betrieb keine Veredler sind wird derzeit noch häftig diskutiert, mal schaun was unsere Vetretung zusammen bekommt!!! MFG Chris_kon

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