Wegefreiheit im Gelände

05. Nov. 2017, 07:41 Nitram

Wegefreiheit im Gelände

Guten Morgen! Mir ist bekannt, daß der Wald zu Erholungszwecken betreten werden darf, Ausnahmen natürlich ausgenommen. Gestern verfolgte ich eine Diskussion mit einem Beamten, der behauptet, das dies auch für landwirtschaftliche Flächen gilt. Er behauptet sogar, das dies querfeldein und auch mit Hunden erlaubt ist. Vielleicht kennt sich von euch jemand in so einer Sache rechtlich aus und kann mir sagen, ob das stimmt oder nicht! Vielen Dank im voraus! LG und einen schönen Sonntag Martin

Antworten: 4

05. Nov. 2017, 07:52 Vollmilch

Wegefreiheit im Gelände

Guten Morgen! Nein, das stimmt nicht. Dabei handelt es sich um Grundbesitzstörung. JagdpächterInnen dürfen natürlich. Polizei vermutlich auch in Ausübung der Tätigkeit. LG Vollmilch

05. Nov. 2017, 08:14 einfacherbauer

Wegefreiheit im Gelände

Nein stimmt nicht. Nur weil er Beamter ist heißt es nicht das er auch was im Kastl hat

05. Nov. 2017, 11:36 mittermuehl

Wegefreiheit im Gelände

In Österreich -NEIN .... In Deutschland weiß ich es nicht... von welchem Land reden wir?

06. Nov. 2017, 09:36 Seetaler

Wegefreiheit im Gelände

Zu Nitram: was war das für Beamter? war er dienstlich unterwegs? wenn ja, so hat man mir das einmal erklärt so braucht er nicht einmal den Grundbesitzer zu fragen! Es ist heute schon so dass man nicht mehr von Sein und Mein unterscheidet. Selbst werden hohe Zäune um ihre Häuser gebaut dass nicht mal mehr reingeschaut werden kann, auf dem Land glaubt die Gesellschaft ist die große Freiheit. Was mich in letzter Zeit immer mehr stört ist die Tatsache dass der Tourismusverband seine Leute ausschickt um die schmalen Wandersteige im Wald vom Gestrüpp frei zu schneiden. Ich habe Ihnen nun dass untersagt, denn das steht in keinem Gesetz das dies erlaubt ist. Liebe Waldbauern seit diesbezüglich auf der Hut lasst euch das nicht gefallen !! Schmale Wandersteige werden heute auch von den Wilden (Mountainbiker) beradelt und zerstört. mfg Seet.

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