Versicherungskündigung bei Betriebsübernahme

28. März 2008, 11:12 freidenker

Versicherungskündigung bei Betriebsübernahme

Hallo Kollegen, bei mir steht in nächster Zeit die Betriebsübernahme des Land.- und Forstwirtschaftlichen Betriebes ins Haus. Muß ich dieBetriebsbezogenen Versicherungen mit der Laufzeit übernehmen, od. kann ich diese neu Regeln? Vielen Dank für Tips rund ums Thema, mit besten Grüßen, f

Antworten: 3

28. März 2008, 11:21 loidlbauer

Versicherungskündigung bei Betriebsübernahme

Hallo freidenker! Habe mit Juli 2007 den Betrieb meiner Eltern übernommen. Du musst innerhalb von 4 Wochen ab Übernahmedatum eine Haftpflichtversicherung abschliessen! Die anderen Versicherungen kannst du erst ändern, kündigen bzw. neu machen sobald du im Grundbuch verbüchert bist! Danach kannst du jedoch die alten ohne probleme kündigen. Ich habe mir gleich nach der Übernahme Komplettangebote von verschiedenen Anbietern zusammenstellen lassen. Man hat so genügend Zeit sich das ganze zu überdenken und zu vergleichen. Und meistens kriegt man auch noch bessere Konditionen als bei Einzelversicherungen. Und vor allem ist dann der ganze Versicherungskram etwas übersichtlicher. Hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen. Viel Erfolg und eine Problemlose Übernahme!!

28. März 2008, 19:49 loik

Versicherungskündigung bei Betriebsübernahme

Lieber @ freidenker, Du hast im Zuge der Übernahme die Möglichkeit, die Versicherungsanstalt zu wechseln oder bei der bestehenden Anstalt zu bleiben und den Vertrag neu zu gestalten. Wenn Du die Versicherung wechseln willst, dann musst Du eine Besitzwechselkündigung aussprechen. Diese Kündigung laut Versicherungsvertragsgesetzt kann erst nach erfolgter Grundbuchseintragung mit einer Frist von einem Monat ausgesprochen werden. Wird der bestehende Vertrag unter der vertraglich vereinabrten Laufzeit gekündigt, wird Dir der Dauerrabatt von 20% rückverrechnet. In diesem Fall, musst Du mit dem Versicherer vereinabren, bei der der neue Vertrag abgeschlossen werden soll, dass sie diese Dauerrabattrückforderung übernehmen. Denn im Nachhinein, bleibst Du auf dieser Zahlung sitzen und hast eher mehr ausgegeben, als eingespart. Wenn ihr mit der bestehenden Versicherung zufrieden wart, ist es sinnvoller, sich von dieser ein neues Angebot geben zu lassen und dann Sonderrabatte auszuhandeln. Du kannst auch Vergleichsanbote einholen und die Leistungen vergleichen, denn auch hier gibt es gewaltige Unterschiede, dann mit der bestehenden Versicherung den idealen Vertrag ausverhandeln. Liebe Grüße

28. März 2008, 19:56 loik

Versicherungskündigung bei Betriebsübernahme

Lieber @ freidenker, Du hast im Zuge der Übernahme die Möglichkeit, die Versicherungsanstalt zu wechseln oder bei der bestehenden Anstalt zu bleiben und den Vertrag neu zu gestalten. Wenn Du die Versicherung wechseln willst, dann musst Du eine Besitzwechselkündigung aussprechen. Diese Kündigung laut Versicherungsvertragsgesetzt kann erst nach erfolgter Grundbuchseintragung mit einer Frist von einem Monat ausgesprochen werden. Wird der bestehende Vertrag unter der vertraglich vereinabrten Laufzeit gekündigt, wird Dir der Dauerrabatt von 20% rückverrechnet. In diesem Fall, musst Du mit dem Versicherer vereinabren, bei der der neue Vertrag abgeschlossen werden soll, dass sie diese Dauerrabattrückforderung übernehmen. Denn im Nachhinein, bleibst Du auf dieser Zahlung sitzen und hast eher mehr ausgegeben, als eingespart. Wenn ihr mit der bestehenden Versicherung zufrieden wart, ist es sinnvoller, sich von dieser ein neues Angebot geben zu lassen und dann Sonderrabatte auszuhandeln. Du kannst auch Vergleichsanbote einholen und die Leistungen vergleichen, denn auch hier gibt es gewaltige Unterschiede, dann mit der bestehenden Versicherung den idealen Vertrag ausverhandeln. Liebe Grüße

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