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testament
04. März 2005, 21:32 herbl
testament
hallo leute eine rechtliche frage ist ein handgeschriebenes testament ohne mitunterschreibende zeugen rechtsgültig oder muss es zusätzlich von zeugen (2?) welche neutral (?) sein müssen unterschrieben sein lg herbl
Antworten: 2
04. März 2005, 22:50 aw
testament
mir ist bekannt, daß man bei einem selbst handgeschriebenen testament keine zeugen braucht, bei einem mit PC oder schreibmaschine geschriebenen sehr wohl, mindestens 2 neutrale zeugen.>
04. März 2005, 23:27 sanBenedetto
testament
Hallo! Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung des Erblassers, an wen das zum Zeitpunkt seines Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll. Die ErbInnen sind immer mit einer Quote (also zur Gänze, zu je einem Drittel oder zu gleichen Teilen) beteiligt. Ein Kodizill ist eine letztwillige Anordnung, die nur Vermächtnisse enthält. Von einem Vermächtnis redet man, wenn jemand nur bestimmte Dinge aus dem Nachlass (etwa eine bestimmte teure Uhr) erhalten soll. Der in so einem Fall Bedachte ist der Vermächtnisnehmer. Wer mit der gesetzlichen Erbfolge (das heisst in "Normaldeutsch" also die Vererbung zu Pflichtteilen usw. nicht einverstanden ist, kann eine letztwillige Anordnung errichten. Es gibt einige Vorraussetzungen, welche gu unbedingt erfüllen musst, damit das Test. rechtsgültig ist, aber die werden bei dir schätz ich mal zutreffen. Zum Beispiel Volljährigkeit, geistig Zurechnungsfähig usw. Es gibt verschiedene Testamente - eigenhändige, fremdhändige, mündliches, öffentliches... Beim eigenhändigen test. musst du es selbst (und nur du selbst!) handschriftlich schreiben, und deine Unterschrift muss am Ende (!) des Textes stehen. Es ist vielleicht gut, wennst es mit deinem vollen Namen unterzeichnest, obwohl eigentlich auch genügen würde, wenn deine Identität eindeutig geklärt würde (zB. "euer Vater"). Wenn du im Nachhinen Änderungen dazufügst, musst diese immer unterschreiben (wichtig! ansonsten ungültig!!). Du musst kein Datum beifügen, es is aber sicher kein Fehler, da ja immer das zuletzt verfasste Testament gültig ist. Es reicht, wenn du dein eigenhändiges Testament unter Erfüllung dieser Vorraussetzung alleine unterschreibst. Auf eines musst du unbedingt aufpassen bitte, denn da liegt oft der grosse Irrtum: Lässt du dir das Testament schreiben, muss es unbedingt vor 3 Zeugen gemacht werden, von denen mind. 2 immer gleichzeitig anwesend sind und es auch unterschreiben. Die Zeugen müssen aber den Inhalt nicht erfahren, wenn du das nicht willst, sie müssen nur Wissen, dass es sich bei dem Dokument um deine letztwillige Verfügung handelt und ihre Unterschrift unter den Text setzn. Unter deren Unterschrift muss Testamentzeuge stehen. Ein paar Sachen musst du in so nem Fall noch beachten. Es reichen wie du meintest ned 2 Zeugen, sondern es müssen!!! 3 Zeugen sein obwohl es genügt wenn 2 unterschreibm. Ausserdem kannst nicht jeden als Zeugen gelten lassen. Es sind zum Beispiel mit dir verwandte oder verschwägerte Leute als Zeugen ungültig! Da werden uroft Fehler gemacht. Und natürlich Minderjährige, geistig nicht Zurechnungsfähige and so on. Raten tät ich dir, dass des testi beim zentralen Testamentarchiv von der Notariatskammer registrieren lasst. Aber eigentlich kannst es auch bei nem Rechtsanwalt schreiben lassen, kostet so um die 150€ glaub ich. Aber pass auf, wenn du vor der Erstellung ein paar mal hin musst, weils kompliziert ist oder so, dann frag unbedingt vorher was es kostet weil das kann sonst ganz schön blöd für dich werden ;-). Du hast wenn du es hinterlägst einen grossen Vorteil, nämlich dass es nach deinem Tod nicht unterschlagen werden kann, falls sich jemand benachteiligt fühlt und zb mit dem Pflichtteil besser davonkommen würd, man weiß ja schliesslich nie.... Vielleicht noch was fallst du dein testi mal ändern willst. Grundsätzlich ist es so, dass immer die letzte Fassung gilt die gefunden wird oder besteht. Das wissen eh die Zeugen wenn du welche hast. Aber du willst es ändern, weil du dich von jemand getrennt hast oder so und ihm nicht mehr soviel geben willst dann verfasst du ein neues. Auch wenn das Original vernichtet wird, verbrannt, zerissen oder einfach nur durchgestrichen ists nimmer gültig. Und wenn du es änderst schreib lieber rein, dass alles was vorher geschrieben wurde in allen fällen seine Gültigkeit verliert, weil wenn du zb mehrereGleichschriften oder Zusätze gemacht hast und das vielleicht auch noch ohne Datum könnt es ins Aug gehen. lg hoff du kannst was anfangen damit und wünsch dir das dein testi nicht so schnell in kraft tritt wenn noch questions offen sind meld dich einfach
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