Spurführungssysteme - Förderung

28. März 2018, 07:07 JD6230

Spurführungssysteme - Förderung

Hallo, in oö gibt es derzeit eine 40 % Förderung für Spurführungssysteme. Nachdem der neuere meiner beiden Traktoren bereits die entsprechenden Vorbereitungen verbaut hat, überlege ich, ob ich nicht in das System investieren sollte. Derzeit gibt es ein Aktionspaket (Empfänger, Bildschirm, Lenkradmotor, Freischaltung FS1), welches ich durch umstecken des Bildschirms und des Empfängers somit auf beiden Traktoren nutzen könnte. Da es sich um John Deere Traktoren handelt, kommt wahrscheinlich nur JD in Frage. Laut Vertreter hat das SF1 Signal eine Abweichung von +/-15 cm im Prospekt, jedoch sagt er dass es genauer ist. Hat da schon jemand Erfahrungen? Wieviel Einsparungspotential steckt wirklich in diesen Systemen? oder ist es wirklich nur spielerei?

Antworten: 9

28. März 2018, 07:54 xaver75

Spurführungssysteme - Förderung

Ob Spielerei, lässt sich nur beantworten, wenn man die Auslastung der Traktoren kennt,-) mfg

28. März 2018, 08:06 baldur

Spurführungssysteme - Förderung

Diese Förderung gibt es nicht nur in OÖ!!!! Trotz Förderung ist es noch immer eine sehr kostspielige Investition ( um die 20 T € netto) die sich nur dann rechnet wenn man die Anbaugeräte auch mit einbindet und auch dafür schon vorbereitet sind (Düngerstreuer, Spritze, Sägeräte). Und natürlich auch bei entsprechender Betriebsgrösse. Für Spurfahrhilfe genügt einfachere Ausstattung , wenn auch ohne Förderung. JD-Syteme sind ausschließlich nur auf JD verwendbar!!!!! Diese Förderung kommt hauptsächlich Maschinenhandel zu Gute. Derzeit besteht deshalb sehr große Nachfrage , auch von Betrieben für die es trotz Förderung kaum betriebswirtschaftlich gerechtfertigt wäre. Aber wie oft wird nur weil es Förderung gibt investiert...

28. März 2018, 09:08 JD6230

Spurführungssysteme - Förderung

Auslastung beider Traktoren gemeinsam ca 1000 h /Jahr. Also das JD-System lässt sich auf jedem Traktor nachrüsten (auch Case/Steyr, Fendt, Ferguson,....) JD-System: Starfire6000-Empfänger, Display, SF1-Freischaltung, und Lenkrad mit Motor kosten eingebaut inkl Ust und Förderung rund 8TEUR. Für SF3 und RTK wären nochmals etwa 4,5 TEUR (inkl Ust und Förderung) fällig. Nachdem für mich die Spurfindung nach x Monaten nicht wirklich wichtig ist, stellt sich die Frage ob es notwendig ist, auf SF3 und RTK aufzurüsten oder ob das SF1 reichen würde (und genau genug arbeitet).

28. März 2018, 09:12 xaver75

Spurführungssysteme - Förderung

Aus meiner Sicht ist es auch wieder Geld, was an den Bauern "vorbeigeschleust" wird. Sollte nur bei Rentabilitätsnachweis gefördert werden, Ausschreibung, Billigstbieter,.... ,-) mfg

28. März 2018, 12:30 Leo1982

Spurführungssysteme - Förderung

Lass dir nicht alles schlechtreden. Das hörst von Leuten die keine Ahnung von der Materie haben. Möchte das RTK nicht mehr missen. Aber du musst entscheiden ob du das jeweilige System nur halbherzig (rund 15cm Genauigkeit) oder richtig (RTK 2cm Genauigkeit) haben willst. Säen kannst du mit dem ungenauen Zeugs nix. das funkt für die Bodenbearbeitung, Düngerstreuen etc. Willst du es exakt haben und vor allem die wichtigste Arbeit (die Aussaat) perfekt erledigt haben, dann nimm RTK. 12.500 ist doch ein vernünftiger Preis für eine gewaltige Arbeitserleichterung und Betriebsmitteleinsparungen über Jahre hinweg...

28. März 2018, 13:29 ducjosi

Spurführungssysteme - Förderung

Sobald Du das System hast kannst ohnehin zwischen den verschiedenen Genauigkeiten wechseln, Du musst Dich nicht festlegen. Mit dem SF6000 Empfänger hast alle Möglichkeiten offen Deiner Beschreibung nach gehts um das Autotrac Universal, das kannst neben dem vorgerüsteten auch auf ältere Maschinen und andere Fabrikate montieren.

30. März 2018, 12:42 duk

Spurführungssysteme - Förderung

Allgemeine Förderungsvoraussetzungen für Lenksysteme Förderwerber müssen Personen oder Personenvereinigungen sein, welche einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften (SVB versichert oder bei Agrarmarkt Austria (INVEKOS) als Bewirtschafter gemeldet). Förderbar sind grundsätzlich nur satellitengestützte Lenkassistenten bzw. Lenkautomaten. Die Lenkunterstützung muss sich auf der Zugmaschine bzw. der selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschine oder am Bergbauernspezialgerät befinden, nicht am Anbaugerät. Gefördert werden Systeme bei der Neuanschaffung von Maschinen (Kosten für das Lenksystem muss als eigene Position im Angebot angeführt sein), aber auch Nachrüstungen. 5 Jahre Behaltefrist für das angeschaffte System. 2.Art und Höhe der Förderung Investitionsförderung von 40% bei Nachrüstung oder Neuanschaffung. Mindestinvestition 5.000,- € (ohne MwSt.) Maximal 25.000,- € (ohne MwSt.) anrechenbare Kostenbasis pro Betrieb und Periode (somit maximal 10.000,- € Zuschuss) Basis sind die ÖKL Richtwerte 3.Förderabwicklung Die Abwicklung (Einreichung & Bewilligung) ist bundesländerspezifisch unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich verantwortlich: Land oder die Bezirksbauernkammern / Landwirtschaftskammer. Die Details zur Förderabwicklung finden Sie auf der jeweiligen Homepage Ihres Bundeslandes bzw. auf der Homepage Ihrer Landwirtschaftskammer. Der Antrag für die Kostenanerkennung muss vor Bestellung oder Anschaffung der Technik eingereicht werden. Bestätigung über das Einlangen des Antrages erfolgt nach ca. 2 Wochen. Nach erfolgter Bestätigung kann die Investition getätigt werden. Nach erfolgter Bewilligung wird dem Förderwerber als Auflage die Eintragung in den Fahrzeugpapieren gemäß §33 KFG erteilt (Nachweis des Förderwerbers muss erbracht werden). Auszahlende Stelle ist die AMA.

30. März 2018, 12:50 duk

Spurführungssysteme - Förderung

Allgemeine Förderungsvoraussetzungen für Lenksysteme Förderwerber müssen Personen oder Personenvereinigungen sein, welche einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften (SVB versichert oder bei Agrarmarkt Austria (INVEKOS) als Bewirtschafter gemeldet). Förderbar sind grundsätzlich nur satellitengestützte Lenkassistenten bzw. Lenkautomaten. Die Lenkunterstützung muss sich auf der Zugmaschine bzw. der selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschine oder am Bergbauernspezialgerät befinden, nicht am Anbaugerät. Gefördert werden Systeme bei der Neuanschaffung von Maschinen (Kosten für das Lenksystem muss als eigene Position im Angebot angeführt sein), aber auch Nachrüstungen. 5 Jahre Behaltefrist für das angeschaffte System. 2.Art und Höhe der Förderung Investitionsförderung von 40% bei Nachrüstung oder Neuanschaffung. Mindestinvestition 5.000,- € (ohne MwSt.) Maximal 25.000,- € (ohne MwSt.) anrechenbare Kostenbasis pro Betrieb und Periode (somit maximal 10.000,- € Zuschuss) Basis sind die ÖKL Richtwerte 3.Förderabwicklung Die Abwicklung (Einreichung & Bewilligung) ist bundesländerspezifisch unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich verantwortlich: Land oder die Bezirksbauernkammern / Landwirtschaftskammer. Die Details zur Förderabwicklung finden Sie auf der jeweiligen Homepage Ihres Bundeslandes bzw. auf der Homepage Ihrer Landwirtschaftskammer. Der Antrag für die Kostenanerkennung muss vor Bestellung oder Anschaffung der Technik eingereicht werden. Bestätigung über das Einlangen des Antrages erfolgt nach ca. 2 Wochen. Nach erfolgter Bestätigung kann die Investition getätigt werden. Nach erfolgter Bewilligung wird dem Förderwerber als Auflage die Eintragung in den Fahrzeugpapieren gemäß §33 KFG erteilt (Nachweis des Förderwerbers muss erbracht werden). Auszahlende Stelle ist die AMA.

30. März 2018, 14:26 duk

Spurführungssysteme - Förderung

Allgemeine Förderungsvoraussetzungen für Lenksysteme Förderwerber müssen Personen oder Personenvereinigungen sein, welche einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften (SVB versichert oder bei Agrarmarkt Austria (INVEKOS) als Bewirtschafter gemeldet). Förderbar sind grundsätzlich nur satellitengestützte Lenkassistenten bzw. Lenkautomaten. Die Lenkunterstützung muss sich auf der Zugmaschine bzw. der selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschine oder am Bergbauernspezialgerät befinden, nicht am Anbaugerät. Gefördert werden Systeme bei der Neuanschaffung von Maschinen (Kosten für das Lenksystem muss als eigene Position im Angebot angeführt sein), aber auch Nachrüstungen. 5 Jahre Behaltefrist für das angeschaffte System. 2.Art und Höhe der Förderung Investitionsförderung von 40% bei Nachrüstung oder Neuanschaffung. Mindestinvestition 5.000,- € (ohne MwSt.) Maximal 25.000,- € (ohne MwSt.) anrechenbare Kostenbasis pro Betrieb und Periode (somit maximal 10.000,- € Zuschuss) Basis sind die ÖKL Richtwerte 3.Förderabwicklung Die Abwicklung (Einreichung & Bewilligung) ist bundesländerspezifisch unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich verantwortlich: Land oder die Bezirksbauernkammern / Landwirtschaftskammer. Die Details zur Förderabwicklung finden Sie auf der jeweiligen Homepage Ihres Bundeslandes bzw. auf der Homepage Ihrer Landwirtschaftskammer. Der Antrag für die Kostenanerkennung muss vor Bestellung oder Anschaffung der Technik eingereicht werden. Bestätigung über das Einlangen des Antrages erfolgt nach ca. 2 Wochen. Nach erfolgter Bestätigung kann die Investition getätigt werden. Nach erfolgter Bewilligung wird dem Förderwerber als Auflage die Eintragung in den Fahrzeugpapieren gemäß §33 KFG erteilt (Nachweis des Förderwerbers muss erbracht werden). Auszahlende Stelle ist die AMA.

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