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Schlamperei der Agrarbehörde: 6 Jahre Untätigkeit

02. Apr. 2012, 09:47 Christoph38

Schlamperei der Agrarbehörde: 6 Jahre Untätigkeit

Ich habe im Jahr 2009 eine Wiese gekauft mit der ein Weide- und ein Holzbezugsrecht verbunden war. Wie es sich gehört wurde der Vertrag der Agrarbehörde vorgelegt und ohne Beanstandung bewilligt. Ende 2011 informiert mich die Agrarbehörde, dass das Holzbezugsrecht bereits 2006 beim Vorvorbesitzer abgelöst worden wäre, lediglich die Grundbuchseintragung sei unterblieben. Vorige Woche folgte der Beschluss vom Grundbuch über die Löschung. Ich finde es einfach als reines Versagen der Agrarbehörde, wenn man 2006 ein Recht ablöst, dass man 6 Jahre braucht um die Löschung durchzuführen. Vom Vertrauen auf den Grundbuchsstand scheint man bei dieser Behörde nicht viel zu halten. Erinnert mich ein bisschen an die AMA- Almbauern Sache. Den letzten beissen die Hunde, die Behörde putzt sich ab. Jeder Anwalt könnte Konkurs anmelden, wenn er für die Eintragung seiner Klienten 6 Jahre bräuchte und inzwischen 2 Besitzerwechsel waren. Denn die Haftpflicht steigt bei solchen Arbeitsgepflogenheiten sicher bald aus.

Antworten: 3

02. Apr. 2012, 10:02 muk

Schlamperei der Agrarbehörde: 6 Jahre Untätigkeit

@ christoph38 grundbücherliche eintragungen haben nur deklarativen carakter , das heist den tatsächlichen sachverhalt mußt aus den urkunden ablesen. ( urkundensammlung grundbuch) sollte es aber bei der ablöse von der behörde übersehen worden sein eine POMBE im grundbuch zu vermerken - dann gibts behörden schlamperei.

02. Apr. 2012, 13:20 diewahrheitist

Schlamperei der Agrarbehörde: 6 Jahre Untätigkeit

Vielleicht kann man sich einerseits mit dem Gutglaubensschutz auf den Grundbuchsbestand helfen. Die Einsicht in die Dokumente, die für das betreffende Stück wichtig sind, kann aber andererseits möglicherweise als Obliegenheitsverletzung gewertet werden, was diesen Schutz betrifft. Kenne mich da leider (noch) zu wenig aus.

02. Apr. 2012, 22:19 michitraktor

Schlamperei der Agrarbehörde: 6 Jahre Untätigkeit

Auch Notare vergessen etwas. Ich habe vor einigen Jahren ein Grundstück gekauft. Bei der grundbücherlichen Durchführung stand noch die Mutter des Verkäufers im Grundbuch, obwohl diese schon vor 15 Jahre verstorben ist. Jedenfalls hat der Notar vor 15 Jahren im Zuge der Verlassenschaft die grundbücherliche Durchführung vergessen. Mir als Käufer sind dadurch zwar keine zusätzlichen Kosten, aber doch einige Rennereien entstanden.

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