Sacherl vererben

30. Nov. 2015, 12:47 danie.e1

Sacherl vererben

Hallo Zusammen, meine Frau und ich würden gerne ein altes Gebäude (ehemaliges Sacherl) umbauen und renovieren. Dieses Gebäude befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Elterlichen Betrieb und ist auch im Besitz der Eltern. Mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes im Juni 2015 wäre das auch kein Problem ein \"bestehendes Gebäude im Grünland\" dementsprechend zu adaptieren. Das Gesamte Objekt befindet sich auf einer eigenen Einlagezahl die ca. 3700m² umfasst. Das Problem ist jetzt, wenn die Eltern dieses Haus vererben wollen muss die Grundverkehrskommision ihr Einverständnis geben. Leider lehnten die Bezirksgrundverkehrskomm. sowie die Kommision auf Landeseben das Vorhaben mit sehr waglichen Argumenten ab. Jetzt wäre die Idee entstanden damit die Grundverkehrskomm. umgangen werden kann, dass die Eltern das Haus bauen und uns dann vererben was aber anscheinend nicht so einfach ist............ Vl. hatte von Euch schon jemand eine ähnliche Situation und kann uns weiterhelfen. Danke im Voraus für Eure Antworten! MFG Daniel

Antworten: 5

30. Nov. 2015, 12:55 carver

Sacherl vererben

Wenn deine Eltern dir etwas vererben, müssten sie vorher sterben. Oder meinst übergeben? lg carver

30. Nov. 2015, 13:20 danie.e1

Sacherl vererben

Eigentlich meinte ich verschenken. Zum Übergeben des gesamten Betriebes sind die Eltern noch etwas zu Jung und es ist auch noch nicht geklärt wer den Betrieb weiterführt da auch noch Geschwister da sind. Wenn wir jetzt in das Objekt Geld investieren, würde uns nie etwas gehören......

30. Nov. 2015, 13:41 eklips

Sacherl vererben

Was sind denn die Argumente der Grundverkehrskommission? Ein Objekt auszubauen in unmittelbarer Nähe bzw. vielleicht sogar inmitten eines Betriebes, dessen Zukunft man nicht kennt, ist schon sehr gewagt. Zores sind da wohl schon automatisch mit eingebaut.

30. Nov. 2015, 14:20 danie.e1

Sacherl vererben

Das Hauptargument der Grundverkehrskommision war, dass sich die Fläche (3700m²) die wir "heraustrennen" würden zu nahe am elterlichen Betrieb befindet (300m).

30. Nov. 2015, 14:33 danie.e1

Sacherl vererben

Das Hauptargument der Grundverkehrskommision war, dass sich die Fläche (3700m²) die wir "heraustrennen" würden zu nahe am elterlichen Betrieb befindet (300m).

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