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Rechnung um 18% höher als der Kostenvoranschlag

19. Okt. 2013, 11:44 SspCowboy

Rechnung um 18% höher als der Kostenvoranschlag

Wir haben eine Eisenhalle vom Lagerhaus aufgestellt. Jetzt der Schock bei der Rechnung........ Die Rechnung ist um 18% teurer als der Kostenvoranschlag, und das weil der Meister einen ganzen Binder vergessen hat. Wollte fragen ob vielleicht jemand das gleiche Problem hatte, oder Erfahrungen dazu hat. lg Günter

Antworten: 9

19. Okt. 2013, 13:09 Josefjosef

Rechnung um 18% höher als der Kostenvoranschlag

serwus, gehts vielleicht a bisserl genauer?

19. Okt. 2013, 15:42 monsato

Rechnung um 18% höher als der Kostenvoranschlag

hay ein kostenvoranschlag is eben nur so einer . dieser darf ganz legal um bis zu 30 % überschritten werden ohne das du wa machen kannst. leider.

19. Okt. 2013, 16:46 Cooky

Rechnung um 18% höher als der Kostenvoranschlag

Hallo! Ob du da was machen kannst hängt vom Angebot ab was du bekommen hast. Wenn da nix fixes hast wirst da nicht viel machen können als zahlen. Aber wenn du a verbindliches Angebot hast dann ist der Preis fürs Lagerhaus fix, egal ob sich da wer vermessen hat, außer natürlich du hast irgendwas geändert oder zusätzlich geordert. Aber das is nur Kaffeesud lesen bei deinen Angaben. LG Cooky

19. Okt. 2013, 18:19 weili99

Rechnung um 18% höher als der Kostenvoranschlag

Hallo, wie schon geschrieben wurde, hängt es vom Angebot ab. Wurde ein Angebot erstellt, welches z.B. 1 Stk. Halle mit 10x20m um 20.000,- angeboten wird, kann der Preis nicht höher werden, wenn er dir nicht aus irgendwelchen Gründen ein Nachtragsangebot gestellt hat, weil z.b. jetzt auch ein Dach dabei ist. Generell geht man davon aus, dass der Verkäufer grob gesagt "Ahnung" von dem ganzen hat - dem Kunden kann man es nicht zumuten, da er ja nicht in diesem Geschäft tätig ist. Sollte er die "1 Stk. Halle" angeboten haben, ist es dann sein Problem, wenn er einen Binder zum Kalkulieren vergessen hat. Pauschalangebote können erst ab einer Abweichung von 20% korrigiert werden - D.h. er hat mit 10 Tonnen Stahl gerechnet und brauchte aber aus irgendwelchen Gründe auch immer jetzt 12,5 Tonnen, dann darf er nachverrechnen - mit 11 Tonnen nicht. Würde er mit 9 Tonnen ausgekommen sein, ist das seine Ersparnis und der Minderpreis bleibt dem Verkäufer. Anders siehts natürlich bei Angeboten nach Kilogramm oder m² oder Stunden oder so aus. Da erfolgt die Abrechnung nach Aufmaß bzw. Aufwand. In der Baubranche regelt das ganze die ÖNORM B2110. Ist aber ein komplexes Thema, wer, wann was wo gewusst hat usw...... Das heißt, es müsste im Einzefall geprüft werden, ob die Mehrverrechnung Gerechtfertigt ist. mfg Marco

19. Okt. 2013, 20:29 Paul10

Rechnung um 18% höher als der Kostenvoranschlag

Ich hatte nun genau das Gegenteil............. Es wurden nicht soviel Stunden zum Dachdecken gebraucht wie im Kostenvoranschlag. Dadurch wurde es ne ganze Ecke billiger........... Ich finde das ich doch fair? Die Firma darf denn auch mal wiederkommen........ Gruß Paul

19. Okt. 2013, 20:57 G007

Rechnung um 18% höher als der Kostenvoranschlag

Ich schliese Bauvorhaben nach einem Kostenvoranschlag mit genauer Beschreibung der Leistungen grundsätzlich nur zu einem Fixpreis ab.

21. Okt. 2013, 07:56 Drauhexe

Rechnung um 18% höher als der Kostenvoranschlag

Wenn die Firma etwas vergessen hat, dann hat sie meines Wissens Pech gehabt. Ich würde das vorerst nicht einzahlen. Ich hoffe, dass Du eine Rechtsschutzversicherung hast, im Falle des Falles kannst Du es ja darauf ankommen lassen, dass sie Dich klagen. @fgh: "wegen 18 % so einen Wirbel machen..." - es freut mich für Dich, dass für Dich sowas nicht erwähnenswert ist. Jedoch soll es auch Leute geben, die nicht alles aus der Portokassa bezahlen. Vielleicht mal kurz nachdenken bevor Du da solchen Unsinn von Dir gibst!

21. Okt. 2013, 18:14 sisu

Rechnung um 18% höher als der Kostenvoranschlag

Hallo! Drauhexe! Das mit der Rechtschutz Versicherung kannst mal ganz schnell wieder vergessen, hier handelt es sich um einen Neubau und der ist nicht zu versichern. Hier spricht vom sogenannten "Bauherren Risiko" und da gibt es keine Rechtschutz Deckung. Anders bei Umbau oder Ausbauarbeiten bei bestehenden Gebäuden hier gibt es sehr wohl Deckung vom Rechtschutz. Spreche aus eigener Erfahrung beim Hallen Neubau.

12. Nov. 2013, 09:26 Michih85

Rechnung um 18% höher als der Kostenvoranschlag

Also meine Erfahrungen mit dem Lagerhaus waren sehr sehr gut! Der Kostenvoranschlag war sehr Detailiert ausgeführt und es was alles genau herauszulesen, wie sich was zusammenstellt und ergibt! Die Abrechnung erfolgte dann laut den Einzelnen Positionen, was auch fair ist, wenn was dazu und auch was weniger wird! Ich habe auch während der Bauphase noch einige Dinge umgeändert und der zuständige Meister hat alles laut meinen Vorstellungen ausgeführt. Ich bzw. mein Vater haben schon sehr viele Hallen und Gebäude errichtet, aber eine Flexibilität wie im Lagerhaus hat es sonst nirgens gegeben! Beste erfahrungen und promt zu empfehlen!

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