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Pferdeeinstellbetrieb - Umsatzsteuer ab 2014
12. Feb. 2013, 09:50 Pferdebetrieb
Pferdeeinstellbetrieb - Umsatzsteuer ab 2014
Hallo, Ich gehe davon aus dass ich hier nicht der einzige Landwirt bin der einen Pferde-Einstellbetrieb führt, darum denke ich dass Folgendes mehr Leute interessieren wird: Es gibt eine neue Umsatzsteuerrichtlinie zum Thema Einstellbetrieb: Kurz gesagt, ab 1.1.2014 sind an das Finanzamt 20% Umsatzsteuer aus der Pensionspferdehaltung abzuliefern. Der "Gesetzestext" lautet wie folgt: 22.3.1. Tierzucht und Tierhaltung 2877 Siehe EStR 2000 Rz 5139 bis Rz 5148. Ungeachtet der ertragsteuerlichen Beurteilung fallen Umsätze ab 1.1.2014 aus der Pensionshaltung von Pferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport oder selbständigen oder gewerblichen, nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, nicht unter die Durchschnittssatzbesteuerung (vgl. auch BFH 13.01.2011, V R 65/09, BStBl II 2011, 465, mit Verweis auf Art. 295 Abs. 1 Z 5 MwSt-RL 2006/112/EG). Dies gilt entsprechend für die Vermietung von eigenen Pferden zu Reitzwecken. Gewerbebetriebe bzw. optierende Landwirte sind davon im Prinzip nicht betroffen, da diese ohnehin schon USt abliefern mußten. Dies betrifft nur pauschalierte Landwirte. Mich würde interessieren wie ihr damit umgehen werdet. Erhöht ihr die Einstellgebühr um 20%, oder werdet ihr einen Teil selbst tragen. Wir werden auf unserem Hof auf jeden Fall die Einstellgebühr um 20% erhöhen und hoffen dass die Betriebe in unserer Gegend mitziehen, somit sollte es zu keiner bzw. nur geringer Abwanderung kommen. Hoffen wir zumindest...
Antworten: 2
12. Feb. 2013, 12:43 AnimalFarmHipples
Pferdeeinstellbetrieb - Umsatzsteuer ab 2014
Nachdem schon bisher 10 % USt fällig waren, gehts bei Dir jetzt auch nur um 10 % mehr vom bisherigen Netto. Allerdings sind die meisten kleineren Einstellbetriebe steuerlich ohnehin eine sog. "Liebhaberei" und daher weder ESt- noch USt-pflichtig. Das hat zwar Nachteile in punkto Vorsteuerabzug und Abschreibungen, verschafft aber einen gewissen Wettbewerbsvorteil, wenn man nur netto verlangen braucht oder netto für brutto einheben kann.
12. Feb. 2013, 12:44 AnimalFarmHipples
Pferdeeinstellbetrieb - Umsatzsteuer ab 2014
Nachdem schon bisher 10 % USt fällig waren, gehts bei Dir jetzt auch nur um 10 % mehr vom bisherigen Netto. Allerdings sind die meisten kleineren Einstellbetriebe steuerlich ohnehin eine sog. "Liebhaberei" und daher weder ESt- noch USt-pflichtig. Das hat zwar Nachteile in punkto Vorsteuerabzug und Abschreibungen, verschafft aber einen gewissen Wettbewerbsvorteil, wenn man nur netto verlangen braucht oder netto für brutto einheben kann.
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