Pauschalierungsverordnung

30. Dez. 2012, 11:25 jo24

Pauschalierungsverordnung

Hallo Wer von euch hat so wie ich mit der 120GVE Regelung bei der neuen Pauschalierungsverordnung in Zukunft ein Problem, bzw wer betreibt jetzt schon gewerbliche Schweinehaltung? Welche Formen gibt es da (GmbH...). Ist es möglich die Schweinehaltung in Form einer GmbH oder dgl zu betreiben mit Grund und Boden pauschaliert zu bleiben , wenn die Gebäude alle auf einer Parzelle stehen? Welche Steuer berater sind für Schweinehalter (NÖ, OÖ) zu empfehlen? Seht ihr noch Möglichkeiten die Vieheinheitengrenze auf etwa 150 VE zu heben - dann wäre dies in etwa gleich mit der 400 000 € Umsatzgrenze. Auf eine angeregte emotionsfreie Diskussion. Vielen Dank für eure Auskünfte! lg jo24

Antworten: 2

30. Dez. 2012, 12:03 JD6230

Pauschalierungsverordnung

Hallo, also ich werde irgendwo bei 150 VE mich bewegen. Jedoch so wie es derzeit aussieht, bekomme ich außerdem einen Tierzuschlag zum Einheitswert und werde dann über die 75.000 EUR EHW liegen. Ich war bereits von 2006 bis 2010 nicht mehr in der Vollpauschalierung. Habe mich damals für die doppelte Buchhaltung entschieden (der Grund war die ÜBergangsgewinnermittlung die in diesem Fall nicht zur Anwendung kommt). Hatte damals mit drei Steuerberatern kontakt. Der erste (spezialisiert auf LAndwirtschaft), wollte mir unbedingt eine Betriebsteilung mit meinen Eltern einreden - "es gibt keine Alternative" Habe mich aber für eine kleinere Kanzlei entschieden, welche auch einige LAndwirte betreut - und habe brav Steuern bezahlt und werde dies in Zukunft wieder so machen. Ob es sinnvoll ist, die Tierhaltung in einen Gewerbebetrieb auszulagern kann ich nicht sagen. Jedoch sollest du bedenken, dass du dafür eine eigene Flächenwidmung benötigtst. 400.000 EUR-Umsatzgrenge: wird erreicht mit ca 2500 verkauften MS (Preis netto 160,--) - also ca 850-900 Mastplätze - Es darf aber nichts anderes mehr verkauft werden (Getreide, Rübe, Raps, Mais,....)

01. Jan. 2013, 14:06 ANDERSgesehn

Pauschalierungsverordnung

@jo24 du jammerst wegen ²max² 400 verkauften ms ein steuerberater in vertrauen sagt glasklar ENTSCHLEUNIGEN. der db in guten jahren von 9t€ und in schlechten von 0t€ und im langzeitmittel von 2-3,5t€, im gegenzug sind die kosten und aufwand von firmengründung, aufzeichnung, steuerberater und steuer"N" nachteilig! - tja, jakob a... sagte, von 11,5t tierhaltenden betriebe in oö sind eh nur ~400 betriebe betroffen.- - wenn er´s glaubt ..., ich glaub´s nicht. die politik ist weltfremd geworden, denn die eigenversorgung fällt dadurch. @fgh nicht mehr 10t/20t€ sondern 11/22t€ sind steuerfrei. - auch sehr nachdenklich. 11t€ durch 14 monatsgehälter ist nicht einmal die mindestsicherung einer der ordentlich arbeitet und ein taugenichts auf selber stufe, brrrr ... lg ANDERSgesehn. ps: @jo24 vergiß nicht in deiner rechnung, der reine flächen-ehw wird auch um min. 10% erhöht. pps: die NEGATIV-steuerzuckerl (möst-rückvergütung, entwertung durch bau- und nutzgrundsteuer, pauschalierungsVO, und im gespräch vom vgh das öpul) und dadurch verbundene mindereinkommen sollte jeden klar sein, dass die nächsten jahre die derzeitigen regierende parteien nicht mehr wählbar sind. (nach dem motto, selber dreck am stecken und der andere soll´s maul halten, weil ich dir deinen vorderungen nachgebe)

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