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Meldeverzug neu
17. März 2008, 13:43 walterst
Meldeverzug neu
Aktuell aus dem AgrarNet: Unverhältnismäßig: Rinderprämienverlust bei zu später Meldung Laut Informationen der AMA wird eine verspätete Meldung an die Rinderdatenbank nach derzeitiger EU-Rechtslage für das laufende Jahr und auch für die Folgejahre einen Totalverlust der Rinderprämien (Mutterkuhprämie u. Ä., Schlachtprämie) zur Folge haben. Die Landwirtschaftskammer lehnt diese EU-Sanktionsregelung als unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar ab. Der EU-Agrarministerrat hat diese Thematik bereits zwei Mal behandelt und eine Änderung der Sanktionsregelungen durch die EU-Kommission eingefordert, um die Anwendung im Prämienjahr 2008 zu verhindern. Im Zuge der Diskussion im vergangenen Dezember sowie in mehreren anderen Sitzungen hat die EU-Kommission jedoch darauf verwiesen, dass das Urteil umzusetzen ist. Zurzeit gibt es noch intensive Diskussionen zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten und der Kommission. Da deren Ausgang allerdings aus jetziger Sicht nicht vorhersehbar ist, informiert die Agrarmarkt Austria die bäuerlichen Tierhalter, dass das System aller Voraussicht nach ab dem Antragsjahr 2008 umgestellt werden muss. EUGH gegen niederländischen Rinderhalter Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Vorjahr gegen einen niederländischen Kälbermäster, wonach die Nichteinhaltung der siebentägigen Meldefrist an die Rinderdatenbank dazu führt, dass das betroffene Rind nicht mehr die Voraussetzung für die Gewährung der Prämien erfüllt und folglich einen Ausschluss von der Gewährung aller künftigen Rinderprämien für dieses Rind nach sich zieht. Dabei ist nicht zu unterscheiden, ob etwaige Meldeverzögerungen vom Ersthalter oder einem Folgehalter des betroffenen Rindes verursacht wurden. Dieses Urteil führt derzeit dazu, dass in allen EU-Mitgliedstaaten für alle Rinder, mit nur einer verspäteten Datenbankmeldung, die Prämienvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Die Agrarmarkt Austria (AMA) wird daher neben der lückenlosen Überprüfung der "Meldegeschichte" eines jeden Rindes auch die Einhaltung der siebentägigen Meldefrist in den jeweils vier Kalenderjahren vor dem Jahr der Antragstellung überprüfen. Für die Prämiengewährung 2008 bedeutet dies, dass Meldungen ab dem Jahr 2005 im Zuge der Rinderprämienabrechnung geprüft werden müssen. Sollte die Frist bei mindestens einer Meldung auch nur um einen Tag überschritten sein, dürfen aus derzeitiger Sicht für dieses Rind keine Rinderprämien (Mutterkuh-, Mutterkuhkalbin- oder Schlachtprämie) im Antragsjahr 2008 ausbezahlt werden. AMA bietet Zusatzservice über Internet an Um den Rinderhaltern die Möglichkeit zu geben sich betreffend der Prämienfähigkeit einzelner Tiere im Hinblick auf die Meldefrist informieren zu können, stellt die AMA ab sofort als Serviceleistung im Rinder-NET die notwendige Abfragemöglichkeit zur Verfügung, der die auf Seite 1 genannten Daten (Prämienjahr 2008: Meldungen ab 2005) zugrunde liegen. Zeitgerechte Meldung ist Prämienvoraussetzung Diese Information gibt immer nur den aktuellen Stand der eAMA-Meldungen wieder. Aufgrund des laufenden Eingangs von Meldungen kann sich dieser aber ändern. Umgekehrt können zum jetzigen Zeitpunkt nicht prämienfähige Rinder im Hinblick auf die Meldefrist angezeigt werden, die durch eine etwaige Änderung der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen die Prämien dann doch erhalten können. Die abgefragte Auskunft ist daher rechtlich unverbindlich, die AMA übernimmt dafür keine Haftung. Jeder Rinderhalter kann wie gewohnt mit seiner Betriebsnummer und dem dazugehörigen PIN-Code ins System einsteigen. Sollte der aktuelle PIN-Code vergessen worden sein, kann er wie gewohnt über www.eAMA.at angefordert werden. Der PIN-Code wird dann von der AMA per Post zugestellt.
Antworten: 1
17. März 2008, 15:23 Christoph38
Meldeverzug neu
Ich habe zum Glück nur einen Ochsen mit Meldeverzug (2006), wo heuer vermutlich die Schlachtprämie anfällt, sodass sich der mögliche Verlust in Grenzen hält. Ich sehe es aber aus prinzipiellen Gründen nicht ein, was ein nicht mehr kontrollierbarer Meldeverzug im Jahr 2006 mit einer Schlachtprämie 2008 zu tun haben soll. Die AMA kann jederzeit kontrollieren, ob das Tier existiert und von mir aus auch der Schlachtung beiwohnen, um nicht Gefahr zu laufen für ein nicht existentes Tier eine Prämie zu bezahlen. Ich schicke daher noch heute darüber eine Beschwerde an die Volksanwaltschaft. Ich lade dazu ein gleiches zu tun: Volksanwaltschaft Singerstrasse 17 Postfach 20 1015 Wien
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