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Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?

20. Apr. 2015, 13:50 hans_meister

Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?

Die Höchstbemessungsgrenze gibt für alle Einkommensempfänger jene Einkommensgrenze an, ab der keine Sozialversicherung mehr bezahlt werden muss. In der Landwirtschaft gilt das ab einem landwirtschaftlichen Einheitswert von 83.600 Euro. Bleibt die Frage: Ist die Höchstbemessung der Sozialversicherung aus Ihrer Sicht eine gerechte oder ungerechte Sache?

Antworten: 12

20. Apr. 2015, 18:26 eklips

Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?

Nix für ungut, aber in die Fragestellung hat sich doch ein absoluter Vollblödsinn eingeschlichen oder ist eingeschlichen worden. Bitte diesen zu korrigieren und dann Neustart.

20. Apr. 2015, 19:57 adamo

Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?

Hr. Meister, irgendwas muss ich wohl versäumt haben, u.z. wenn Sie schreiben: \"Die Höchstbemessungsgrenze gibt für alle Einkommensempfänger jene Einkommensgrenze an, ab der keine Sozialversicherung mehr bezahlt werden muss\". Woher haben Sie das ? Gibt es dazu ein neues Gesetz ? Als Höchstbeitragsgrundlage wird in Österreich eine monatliche Einkommensschwelle bezeichnet, oberhalb deren das Einkommen eines Versicherten zur österreichischen Sozialversicherung beitragsfrei bleibt. Versicherungsbeiträge werden also nur jeweils auf denjenigen Teil des monatlichen Einkommens erhoben, der unterhalb dieser Einkommensschwelle liegt.

20. Apr. 2015, 20:08 Znarf86

Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?

Ganz klar und deutlich ungerecht! Es entsteht ein erheblicher wettbewerbsvorteil für die, die über diese 83.600 Euro Einheitswert sind. Die GroßBauern sitzen ja in der Bauernvertretung und verhandeln auch für die Kleinbauern mit und richten sich die Ausgleichszahlungen und Fördergelder wie sie wollen und machen mit den Kleinbauern Werbung dafür!

20. Apr. 2015, 20:57 Neuer

Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?

Abgesehen von der "holprigen" Fragestellung kann ich meinen Vorpostern gar nicht zustimmen. Eine Höchstbeitragsgrundlage ist mehr als gerecht, ich würde sogar noch weiter gehen und das "Kopfprinzip" (=SV-Beiträge nach Kopf zu bezahlen und nicht nach Einkommen) noch deutlich ausweiten! Für Umverteilung gibt es Steuern, eine Sozialversicherung sollte jeden das gleiche kosten und, ganz wichtig, auch das gleiche bringen. Sprich: Einheitstarif und Einheitspension.

20. Apr. 2015, 21:29 may

Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?

Die Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung gilt nur im ASVG, nicht bei den Beamten (die zahlen bis zum letzten €). Es werden alle sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten zusammengezählt, wenn man darüber kommt (€ 65 100 je Jahr) wirds nicht mehr mehr. (auch nicht die Pension) Weil in der Landwirtschaft bei Vollpauschalierung kein steuerliches Einkommen errechnet wird wird der Einheitswert als Berechnungsgrundlage genommen und mit allerlei Faktoren ein E für die SV errechnet. Bei gemeinsamer Betriebsführung wird bei einem Einheitswert von 269 300 € die Höchstbeitragsgrundlage überschritten. Wenn die Höchstbeitragsgrundlage wegfällt muß auch die Pension nach oben offen sein. bzgl. Krankenversicherung: ich erhalte die gleichen Leistungen trotz kleiner/großer Einzahlung. Vergleicht mit einer Privatversicherung - da zahlst immer das gleiche ein, egal was verdient wird! (oder ist die Traktorversicherung nach dem Einheitswert gestaffelt?) ps: Die Fragestellung ist wieder typisch, um Neid zu schüren. irgendwo muss einmal genug gezahlt sein

20. Apr. 2015, 22:03 Der_Franz

Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?

Wieviel soll ich denn als Einzelperson einzahlen? Bei dem Betrag ist ja ohnehin schon ein netter Solidaritätszuschlag dabei. Außerdem wird in der Diskussion gerne vergessen dass viele Betriebe in der Höchstbemessungsgrundlage durchaus noch mehr SV zahlen, nur halt für Ihre Mitarbeiter.

20. Apr. 2015, 23:07 binido

Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?

Es heisst ja Sozialversicherung nicht Sozialsteuer

21. Apr. 2015, 00:01 rusticus

Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?

"Kommunismus gibts in Österreich mittlerweile genug!" ------------------------------------------------------------------------------- genau so ist es! eine krankenversicherung nach einkommen einzuheben ist an sich schon irrwitzig. dass ein paar notorische neidkomplexler mit der höchstbeitragsgrundlage ein problem haben bestätigt hirschfarm's aussage. oder anders herum: wenn mir schon seit vielen jahren die höchstmöglichen sv-beiträge abgeknöpft werden, dürfte ich zumindest eine bessere/schnellere behandlung beim arzt od. im krankenhaus erwarten. ich sehe nicht ein, warum ich mich in der schlange hinter den mindestbeitragszahlern anstellen muss, die noch dazu der meinung sind, dass ich noch immer zu wenig bleche.

21. Apr. 2015, 07:41 Wicki

Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?

Die Höchstbemessungsgrenze sollte gesenkt werden, die Leistungsträger im Land werden wie immer zur Kasse gebeten - alle haben Anspruch auf die gleiche Leistung, zahlen müssen die, die sowieso immer zur Kasse gebeten werden - auch hier ist die Umverteilung voll im Gange! Welche Anreize werden gesetzt, dass sich Leistung lohnt? - siehe Steuerreform - siehe diese Diskussion uvm.

21. Apr. 2015, 08:18 FraFra

Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?

gell rusticus ,voher komm aber ich noch drann beim doktor weil ich zahl bei zwei anstalten ein ! :-) pensionsbeiträge sogar bei drei!!

21. Apr. 2015, 21:37 2009

Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?

Hallo Ein Sozialstaat ist ein Staat, der in seinem Handeln soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit anstrebt, um die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten. Bezeichnend ist auch die konkrete Gesamtheit staatlicher Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen, um das Ziel zu erreichen, Lebensrisiken und soziale Folgewirkungen abzufedern. Der Staat verpflichtet sich, in Gesetzgebung und Verwaltung für einen sozialen Ausgleich der Gesellschaft zu sorgen! ( ist nicht von mir (-: ) Das heißt.......keine Höchstbemessungsgrenze, keine Mindestbeitragsgrundlage ,keine Verwehrung von Leistungen aufgrund der Höhe des Einkommens und der Betriebsgröße . Jeder trägt seinen Teil bei ( ein prozentueller Steuersatz) ......wer mehr verdient automatisch mehr um das Defizit der weniger Verdiener auszugleichen.........einfache Geschichte oder ? Ach ja und noch was.......speziell für die hier anscheinend zahlreich schreibenden Spitzenverdiener.......ein hoher Einheitswert oder ein hohes Einkommen sagen nichts darüber aus ,ob jemand fleißig ist oder besonders \"gut \"............es gibt genügend Menschen ,quer durch die Gesellschaft die trotz Arbeit nichts haben oder trotz lebenslanger Arbeit nichts haben ! schöne Grüße 2009

21. Apr. 2015, 23:15 enzo1

Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?

Hallo Herr Meister wie lange sollen wir uns Kleinbauern das noch gefallen lassen?Unsere Politik will alle Kleinbauern Umbringen.Seit dem EU Beitritt Massenweiße Bauernsterben.Und wer erzeugt Qalität die Kleinbäüerlichen Betriebe Die Großen erzeugen nur Dreck!!!!!!!

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