Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!

17. Okt. 2016, 21:02 boktan

Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!

Hallo !, Wenn ich so diese Tage in meiner Nachbarschaft schaue , sind viele meiner Kollegen damit beschäftige Gülle auf die geernteten Maisfelder zu fahren. (So wie ich auch) Ab nächsten Herbst ist das ja Verboten. Wo werden wir dann die Gülle wohl ausbringen bzw Baut jetzt jeder noch ein Güllelager bis nächsten Herbst ?? Spricht man mit manchen Kollegen so scheint es mir das es die wenigsten Realisiert haben was da auf uns zu kommt....... Wie seht ihr das Ganze ??

Antworten: 11

17. Okt. 2016, 21:30 einfacherbauer

Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!

die gesetze in der tierhaltung gehören noch wesentlich verschärft. runter mit den Nmax, Pmax und jeder auslauf für jedes schwein, huhn und rind. gülleausbringung nur mehr des 3. jahr. wenn die tiere im ausland erzeugt werden speziell richtung osten interessiert es von den konsumenten lustigerweise kein SCHWEIN. schön weit weg und schön billig.

17. Okt. 2016, 22:09 Vollmilch

Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!

Ich dachte, dass ist jetzt schon nicht mehr erlaubt. (nach 15.10., keine Gründecke) Macht bei uns auch (fast) keiner, wozu auch? Güllelager sollte doch ausreichend (6Monate) vorhanden sein. LG Vollmilch

18. Okt. 2016, 08:00 enzi99

Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!

Vollmilch hat recht, nach dem 15.10. ist keine Güllegabe auf das Maisstroh mehr mehr erlaubt. War aber die letzten beiden Jahre auch schon.

18. Okt. 2016, 08:09 Vollmilch

Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!

... in Österreich jedenfalls. Außer man hat eine Ausnahmegenehmigung von der BH. LG Vollmilch

18. Okt. 2016, 08:27 Peter1545

Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!

Vollkommen verständlich, wie soll der Boden das auch aufnehmen? Wintergetreide drauf > Problem gelöst!

18. Okt. 2016, 08:34 rwinkler

Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!

bei uns sinds nach dem 15.10. auch noch fleißig unterwegs. Natürlich nur mit Ausnahmegenehmigung - und zwar von ganz oben ;-) Als hätt da einer die schützende Hand drauf...

18. Okt. 2016, 09:04 schellniesel

Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!

Ich versteh nicht ganz warum es unter Voraussetzungen nicht erlaubt ist?! Versteh zwar nicht warum man auf maisstroh gülle ausbringt und nach ein paar Tagen diese über 20cm tief vergräbt und die Nährstoffe großteils dem Sickerwasser überlässt! Wahrscheinlich Gülle Entsorgung?! Oft schon beobachtet vor dem mulchen bereits güllen! Da kannst dir echt nur mehr auf den Kopf greifen!!! Erstens noch mehr Stoppel die überfahren werden und somit nicht mehr richtig gemulcht werden und dem Zünsler sein überleben sichern! Zweitens wenn nicht schon bei der ausbringung ein wesentlicher Teil der Nährstoffe sich in Luft aufgelöst haben so fördert ein zweites Mal durch die Luft fliegen durch das mulchen dies sicher noch mehr! Wenn man Jz aber die strohrotte damit fördern will und anschließend nur seicht einarbeitet bzw nur mischt verstehe ich das verbot allerdings auch nicht! Aber der der so wirtschaftet da kommt ohnehin eine winterbegrünung drauf und dann hat sich das ohnehin mit dem verbot erledigt! Mfg

18. Okt. 2016, 10:38 duc1098

Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!

@einfacherbauer na na nix, keine Produkte vom osten! in Zukunft vom westen (CETA, TTIP). und an deren umweltstandard müss ma uns orrientieren: massentierhaltung, monsterfarmen, genetisch manipulierte Produkte, hubraumstarke Fahrzeuge, klimatisch großer Fußabdruck usw.. passt doch voll zusammen? nur so bleiben wir im freien handel voll wettbewerbsfähig.

18. Okt. 2016, 10:59 enzi99

Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!

@Peter, @schellniesel: Wintergetreide bzw. Begrünung muss aber spätestens am 15.Okt gesät sein damit Gülle ausgebracht werden darf. Laut Lk: Konkret ist die Ausbringung von Gülle (inkl. Biogasgülle, Jauche, N-Handelsdünger) auf Ackerflächen ab 15. Oktober nicht mehr zugelassen. Ausgenommen davon sind Ackerflächen, welche mit 15. Oktober bereits mit einer Folgefrucht oder Zwischenfrucht eingesät waren. In diesem Fall beginnt der Verbotszeitraum mit 15. November. Auf Dauergrünland und Wechselwiesen beginnt der Verbotszeitraum für Gülle mit 30. November. Auch die Stickstoffmengen sind begrenzt: auf Ackerflächen ab Ernte der letzten Hauptfrucht bis zu Beginn des Verbotszeitraumes max. 60 kg N/ha feldfallend, im Fall der Förderung der Maisstrohrotte (Achtung: nur vor dem 15. Oktober möglich, siehe oben) ohne Anbau einer Folgefrucht/Zwischenfrucht im Herbst max. 30 kg N/ha feldfallend. Die N-Gaben zu nicht genutzten Zwischenfrüchten sind der Folgefrucht anzurechnen. Auf Grünland ab 1. Oktober bis Beginn Verbotszeitraum max. 60 kg N/ha. In Festmist und Kompost liegt der darin enthaltene Stickstoff in organischer Bindung vor, hier beginnt das Ausbringverbot mit 30. November (gesamte LN). Für Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen" beginnen die Gülleverbotszeiträume bereits mit 20. September (bei Raps und Wintergerste 15. Oktober). Autor: DI Josef Springer Quelle: © 2016 Agrarnet

18. Okt. 2016, 11:42 schellniesel

Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!

wie gesagt ich verstehe nicht warum es unter gewissen Voraussetzungen nicht erlaubt ist.... Bzw nicht praxisgerecht ist! Also könnte ich Gülle dann nur mehr in den Bestand fahren was wiederum Emission von leicht verflüchtigen Nährstoffen bedeutet!!! Mfg

18. Okt. 2016, 11:56 Vollmilch

Gülle auf Maisstroh 2017 VERBOTEN !!!!

Klare Stichtage sind leichter kontrollierbar (sofern sie kontrolliert werden), sonst gäbe es immer einen sehr großen Ermessensspielraum. LG Vollmilch

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