Grundstücksgrenze Streit Wer weiß Lösung!

10. Okt. 2008, 21:37 schellniesel

Grundstücksgrenze Streit Wer weiß Lösung!

Ich und auch meine Vorfahren haben schon seit einigen jahren das Problem das der Nachbarn der meinung ist, das ich wir mit einem Acker zuweit auf seinem weg raus gekommen sind! Hofkarte widerlegt dies eindeutig (hat für ihn keine Gültigkeit, altbauer ca 75 jahre) da sich der weg mitlerweile komplet auf meinem Grund befindet. Aus dem grund weil wir eh schon um streiterein aus dem weg zu gehen extra immer etwas weiter hinten mit dem Acker geblieben sind. Als ich nun diese woche gepflügt habe kamm er wieder mal dahergelaufen und wollte prompt das ich wieder 1m weiter zurückgehe. Da es eine vereinbarung mit meinen Vorfahren gegeben haben soll das sie 1m züruckgehen um den Weg auch benutzen zu dürfen! Das laut ihm aber nie geschehen ist! Es würde auch nie ein Servitutsrecht niedergeschrieben! Bin nun am Überlegen, da ich den weg eigentlich so nicht benötige, das ich meinen Acker wieder der Eigentlichen Grundstücksgrenze angleiche und dann soll er machen was er will! Was meint ihr dazu?

Antworten: 3

11. Okt. 2008, 00:17 Jophi

Grundstücksgrenze Streit Wer weiß Lösung!

Sehr richtig. Woher sollst Du denn wissen, was möglicherweise, irgendwann mal, von irgendwem, Vielleicht ( vielleicht auch nicht ) vereinbart wurde. Was geschrieben ist zählt. Alles andere hör Dir gar nicht an. Jophi

11. Okt. 2008, 05:54 johndeere

Grundstücksgrenze Streit Wer weiß Lösung!

Hallo schnellniesel! Es gibt den Gesetzespassus mit den Worten "Geht auch auf Erben und Rechtsnachfolgern über". Wenn er dies, da er scheinbar nur mündlich vom Vorbesitzer seine "Vorstellungen" bekommen hat, dies Dir auch nicht bekannt sein kann, hat eine Übereinkunft auch keine Gültigkeit. Anders ist es bei einem Geh und Fahrrecht. Dieses ist Parzellengebunden, braucht auch nicht verbüchert zu sein, wenn Du nachweist, daß Deine Rechtsvorgänger, Du oder Deine Rechtsnachfolger über dreißig Jahre dieses ausgeübt hattet. Aber Vorsicht, bei Nichtausübung eines nicht verbücherten Servitutrechtes erlischt dies schon nach 3 (drei) Jahren!!!!!!!!!!!!!! Übrigens die Zivilperson kann keine Rechte vom öffentlichen Gut ersitzen. Das öffentliche Gut (sprich z.Bsp. Gemeinde) braucht 40 Jahre um was zu ersitzen. Diese Rechtsauskünfte stimmen meiner Meinung nach, aber ohne Gewähr........ schöne Grüße Sepp

11. Okt. 2008, 05:58 johndeere

Grundstücksgrenze Streit Wer weiß Lösung!

Hallo schnellniesel! Es gibt den Gesetzespassus mit den Worten "Geht auch auf Erben und Rechtsnachfolgern über". Wenn er dies, da er scheinbar nur mündlich vom Vorbesitzer seine "Vorstellungen" bekommen hat, dies Dir auch nicht bekannt sein kann, hat eine Übereinkunft auch keine Gültigkeit. Anders ist es bei einem Geh und Fahrrecht. Dieses ist Parzellengebunden, braucht auch nicht verbüchert zu sein, wenn Du nachweist, daß Deine Rechtsvorgänger, Du oder Deine Rechtsnachfolger über dreißig Jahre dieses ausgeübt hattet. Aber Vorsicht, bei Nichtausübung eines nicht verbücherten Servitutrechtes erlischt dies schon nach 3 (drei) Jahren!!!!!!!!!!!!!! Übrigens die Zivilperson kann keine Rechte vom öffentlichen Gut ersitzen. Das öffentliche Gut (sprich z.Bsp. Gemeinde) braucht 40 Jahre um was zu ersitzen. Diese Rechtsauskünfte stimmen meiner Meinung nach, aber ohne Gewähr........ schöne Grüße Sepp

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