Gewerbe Erdbewegung in Nö anmelden

12. Apr. 2014, 07:31 MACL

Gewerbe Erdbewegung in Nö anmelden

Hallo.Wie ist das wenn ich ein Kleingewerbe anmelden möchte für einen 3,5t Bagger? Wo anmelden? Sind Aufzeichnungen nötig? Kommt dann wer was kontrollieren? Was ist sonst noch zu beachten? Danke. Mfg Macl

Antworten: 10

12. Apr. 2014, 07:52 browser

Gewerbe Erdbewegung in Nö anmelden

Gute fragen die du stellst

12. Apr. 2014, 09:18 pouzity

Gewerbe Erdbewegung in Nö anmelden

normalerweise kann Dir die WKO Auskunft geben. Habe selbst die Erfahrung gemacht, dass, wenn Du eine Info von der WKO benötigst, kommt die 1.Frage von der do Telefonistin: Sind Sie bei uns Mitglied???? Ich war leider keines und habe daher keine Auskunft bekommen und wurde meine Anfrage von der WKO abgelehnt. Also die dort hören Dir nicht einmal zu wenn Du kein Mitglied bist. Die Telefonistin hab beinhart aufgelegt. Ich habe die Info dann über einen anderen Weg bekommen. Aber wichtig ist, dass die Asylanten ein Taggeld bekommen. Aber als 1. musst Du einmal schauen ob das Gewerbe "frei" ist. Sollte dies "frei" sein kann dieses Gewerbe jeder ausüben und benötigst Du keine nötige Ausbildung dazu.

12. Apr. 2014, 11:07 G007

Gewerbe Erdbewegung in Nö anmelden

@Macl Ich habe die Unterlagen für das Kleingewerbe, werde übers Wochenende hier reinstellen. Frage: "Kommt dann wer was kontrollieren". No na wenn es regeln gibt, gibt's auch Kontrollen! Zumindest bei Herrn und Frau Normalbürger.

12. Apr. 2014, 13:04 heilei

Gewerbe Erdbewegung in Nö anmelden

Hallo, nur zur Info, man kann kein Gewerbe anmelden wenn man nicht bei einem Beratungsgespräch der WKO war! Weiters macht die ganze Gewerbeanmeldung die WKO völlig kostenfrei, ohne dass man zur Gewerbebehörde (BH), etc. muss. Gruß aus NÖ, heilei

13. Apr. 2014, 09:32 Gigasgagasmann

Gewerbe Erdbewegung in Nö anmelden

Erdbewegungen als freies Gewerbe dürfen maximal 1,25m tief bzw. dürfen statisch nicht relevant sein. Wenns tiefer gehen soll braucht man eine Ausbildung laut https://www.wko.at/Content.Node/branchen/ooe/Bau/Definition__Taetigkeitsfelder.pdf https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Geschaeftsstelle-Bau/Wissenswertes_und_Gewerbeabgrenzungsfragen_im_Erdbau.pdf

13. Apr. 2014, 11:04 G007

Gewerbe Erdbewegung in Nö anmelden

Das wesentliche über das freie Gewerbe ist schon gesagt worden. Jetzt zu gesetzlichen Versicherungs und Umsatzsteuer Vorgaben zum Kleinstgewerbe: Umsatz pro Jahr weniger als € 30.000.- Gewinn pro Jahr weniger als € 4641,60 In den letzten 5 Jahren max. 12 Kalendermonate nach dem GSVG versichert gewesen. Da ist nur die Unfallversicherung zu bezahlen € 101,76 In 5 Jahren kann einmal die Genze um 15% überschritten werden. Sinn macht so ein Kleinstgewerbe, wenn man mit viel Privatkunden arbeitet, es ist nämlich nicht möglich eine MWST auszuweisen, natürlich auch keine Vorsteuer zu lukrieren. Haftpflichtversicherung abschliesen gehört selbstverständlich auch dazu! Für zusätzliche Fragen bitte die Links unten anklicken. https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Geschaeftsstelle-Bau/Wissenswertes_und_Gewerbeabgrenzungsfragen_im_Erdbau.pdf http://www.boehm-partner.co.at/uploads/1/news/611/Kleinunternehmer%20im%20Umsatz.pdf http://esv-sva.sozvers.at/mediaDB/882934_EPU-Brosch%C3%BCre.pdf

13. Apr. 2014, 21:16 MACL

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Wie meinst du das browser? mlg Macl

15. Apr. 2014, 06:22 pouzity

Gewerbe Erdbewegung in Nö anmelden

browser macht mitte April auch noch einen Aprilscherz :-)

15. Apr. 2014, 10:40 sisu

Gewerbe Erdbewegung in Nö anmelden

a ja und mehr als 3 Liter Öl dürfen in der Betriebsstunde des Baggers auch nicht ausrinnen

21. Apr. 2014, 11:15 bastl1

Gewerbe Erdbewegung in Nö anmelden

Hy - Leider weiß ich nicht in welcher Gegend in NÖ du daheim bist, aber wenn du un der nähe St.Pöltens bist einfach zum Gründerservice gehen (im Gebäude vom Wifi, Haupteingang und gleich links) am besten vorher dort anrufen wegen der mitzubringenden Dokumente. Ich glaub mit Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterauszug Meldezettel und 24 € bist du innerhalb von 20 min Besitzer eines Gewerbescheines. Erdbewegung kannst du nur mit mind. 5 Jähriger Praxis oder besitz eines Gewerbescheines im Baugewerbe anmelden. Du solltest im vorhinein schon wissen ob du mit deinem Bagger im Baugewerbe oder in der Dienstleistung arbeiten willst. Macht zwar draussen beim Baggern keinen Unterschied aber bei SVA und Kammerumlage hast du als Dienstleister einiges weniger zu löhnen. Wegen der Aufzeichnungspflicht: Du bist Natürlich Aufzeichnungspflichtig entweder als Einnahmen-Ausgaben Rechnung mittels Kassabuch (bis 30.000€ Jahresumsatz) oder die ganz normale doppelte Buchhaltung. Wobei ich dir auch wenn es eine sehr trockene Arbeit ist, die doppelte Buchhaltung gleich von Anfang an empfehle, weil du deinen Kundschaften eine Rechnung legen kannst, die sie voll und ganz entweder im Steuerausgleich (angeblich ab 1. Juli mit dem Handwerkerbonus) oder bei Gewerblichen Betrieben mit der Vorsteuervoranmeldung beim Finanzamt geltend machen können. Obendrein wirst du ja auch Ausgaben haben Arbeitsgewand, Betriebsmittel etc. wo du dir deine 20% zurück holen kannst. Ich selbst habe 2010 das Gewerbe meines Vaters übernommen, neu strukturiert und habe den Schritt in die selbstständigkeit noch nie bereut. Mein Gewerbe nennt sich lt. WKO übrigens Erdarbeiten und fällt ins teurere Baugewerbe. Hoffe geholfen zu haben - bei weiteren Fragen mail an mich - lg Bastl

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