Fruchtgenussrecht

19. Feb. 2019, 20:47 A E.2787

Fruchtgenussrecht

Hallo Mein Großvater hat für ein Waldstück ein Fruchtgenussrecht, welche er auch ausnutzt. Er hat mittlerweile fast einen Kahlschlag auf der gesamten Fläche. Auf Google ist zu finden: Das Fruchtgenussrecht ist das Recht, eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkung zu genießen. Aber ab wann ist die Schwelle von "Schonung der Substanz" überschritten und was gibt es für Folgen bei missbrauch? Kann mir da einer weiterhelfen? lg

Antworten: 3

19. Feb. 2019, 21:16 xaver75

Fruchtgenussrecht

Von welcher Menge Holz jährlich von welcher Fläche, was kann man sich da vorstellen. Wenn nichts mehr umzuschneiden ist, hat sich das ganze erledigt …. mfg

20. Feb. 2019, 05:51 zehentacker

Fruchtgenussrecht

Hallo! In unserer Gegend, Wein und Obst hauptsächlich wird Fruchtgenuss so gehandhabt: Die Erträge des Grundstücks minus Bewirtschaftungsaufwand. Umgelegt auf Wald, der " nachhaltige" Holzzuwachs ist Ertrag, minus Steuern, Erntekosten und Pflegekosten zur Erhaltung eines nachhaltigen gesunden Waldes. Für die Sachgerechte Pflege des Waldes ist der Besitzer verantwortlich, daher kann nur dieser darüber bestimmen und nicht jemand anderer.

20. Feb. 2019, 09:07 svoboda12

Fruchtgenussrecht

Hallo! Das Fruchtgenußrecht ist ein Recht, meist des Vererbers, die Sache zu seien Gunsten zu benützen. Sie muß aber auch vom "Fruchtnießer" instand gehalten werden. Ich habe mich selbst einmal bei einen befreundeten Anwalt informiert darüber, da ich selbst ähnliche Probleme hatte. Wenn ich die Worte meines Anwaltes auf den Wald umlege, dann darf dein Vater den Wald nach seinen Ermessen nutzen, nur sollte er in Wert auch erhalten. D. h. wenn er den schlagfertigen Wald schlägert, dann sollte er ihn zumindest neu ansetzen, das der Wald erhalten bleibt. Einen Kahlschlag darf er gesetzlich NICHT machen, sondern nur einzelne Bäume entfernen. Am besten ist, das du dich bei einen Anwalt bei den kostenlosen Rechtsberatungen informierst (finden ca 2 oder 3x jährlich statt. http://www.notar-graz.at/faq-s/39-fruchtgenuss.html

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