Forderung UBV

10. Jan. 2019, 18:07 ubvubvubv

Forderung UBV

Quelle: UBV Eine neue Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa (GAP) schwebt dem Unabhängigen Bauernverband (UBV) vor. Wie er sich sein System mit einer ausreichenden Bezahlung der landwirtschaftlichen Leistungen vorstellt, hat der Verband auf dem Landesverbandstag des UBV OÖ am vergangenen Wochenende vorgestellt. Auch der anwesende Kammerpräsident Josef Moosbrugger kommentierte die Vorschläge. In der EU wird derzeit intensiv über die „nächste Gemeinsame EU Agrarpolitik“ (GAP) verhandelt. Aus der Sicht des UBV ist die GAP in der aktuellen Form den Bauern nicht mehr weiter zumutbar. Deshalb legte er auf seinem Verbandstag konkrete Vorschläge wie Forderungen für eine Neugestaltung der GAP zur Diskussion auf den Tisch. Erbrachte Leistungen derzeit nicht bezahlt Derzeit finde die betriebswirtschaftlich notwendige ausreichende Bezahlung dervon den Bauern erbrachten Leistungen nicht statt. Dies liege laut UBV u.a. daran, dass es keine Spielregeln am Markt für Lebensmittel gebe, welche die Bauern schützen. Beim Handel mit Lebensmitteln fehlten faire Spielregeln und damit ein Markt mit Spielregeln. Daher passen die Preise für die Produkte der Bauern nicht. Das muss sich sofort ändern. Und zwar müsse dafür der Wert der Bereitstellung von 1 ha Kulturlandschaft durch die Bauern bezahlt werden. Die intakte Kulturlandschaft würden die Bauern bis heute praktisch gratis zur Verfügung stellen. Johann Herbst und Josef Kaltenegger - beide aus der Steiermark - skizzierten Überlegungen, wo man die Hebel ansetzen müsse. Bezahlung für die Bereitstellung von Kulturland Die österreichische Landwirtschaft brauche für die geforderte neue Agrarpolitik einen Vertrag mit der Republik Österreich. Darin solle die erbrachte Leistung – Schaffung und Bereitstellung des Produktes „gepflegtes Kulturland“ – je ha inklusive des Index fixiert werden, so die beiden UBV-Vertreter. Auf dieser Basis solle jeder Land- & Forstwirt dem Staat jährlich eine Rechnung stellen. Die Rechnung solle in 4 Tranchen zum vereinbarten Stichtag bezahlt werden. Der Land- und Forstwirt als Rechnungsleger solle davon Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung zahlen - nach Abzug aller Aufwendungen, die er zur Erbringung dieser Leistung hat. Was ist ein Hektar gepflegtes, bewirtschaftetes Kulturland wert? Das System solle den Vorstellungen des UBVs zufolge so aufgebaut sein, dass es einen Sockelbetrag je Hektar gibt, egal welche Art der Bewirtschaftung erfolgt. Das gilt von der Alm bis zum Talboden. Konkret fordert der UBV Abgeltung je ha Kulturland: 1 - 30 ha 900 Euro (hier sind die Almflächen mit einbezogen) 31- 60 ha 700 Euro (hier sind die Almflächen mit einbezogen) 61 - 100 ha 500 Euro (hier sind die Almflächen mit einbezogen) Über 100 ha 100 Euro (hier sind die Almflächen mit einbezogen) Biobauern+ 400 Euro je ha (ohne Almflächen) Tierhalter+ 200 Euro je ha (ohne Almflächen). Vorgaben: mindestens 1 GVE & max. 2 GVE je ha, Auslaufmöglichkeit bzw. & Laufstall Tier-Wohl+ 200 Euro je ha (ohne Almflächen) Für Benachteiligungen gibt es folgende Staffelungen je ha: Erschwernis 1 + 100 Euro je ha (ohne Almflächen) Erschwernis 2 + 200 Euro je ha (ohne Almflächen) Erschwernis 3 + 300 Euro je ha (ohne Almflächen) Landschaftselemente+ 200 Euro je ha (ohne Almflächen) Beim Wald gilt folgende Staffelung: 1 - 30 ha 200 Euro 31 - 60 ha 150 Euro 61 - 100 ha 100 Euro Über 100 ha 50 Euro Für Flächen über 1.000 ha gibt es keine Leistungsabgeltungen mehr. Die Staffelung schaffe einen Sockelbetrag. Das entlohne Betriebe mit kleinerer Struktur und Betriebe, die stärker ökologisch wirtschaften - z.B. Biobetriebe - besser. Damit solle es möglich werden, dass es auch bei Betrieben mit kleineren Strukturen wieder Hofnachfolger gibt. Herbst: „Damit wäre der Spießrutenlauf um Almosen bzw. der Canossagang um Geld für die Landwirtschaft beendet. Die Verrechnung der Kulturlandschaft ist ein zweites ökonomisches Standbein für den Bauernhof.“ Betriebe, die keine Bauernpensionsbeiträge einzahlen, sollten keine Abgeltungen bekommen. Damit könne der in Europa oft betriebene Missbrauch durch Kapitalgesellschaften abgestellt werden. mehr auf www.ubv.at

Antworten: 1

10. Jan. 2019, 18:26 Vollmilch

Forderung UBV

Schön. Woher gedenkt der UBV kommen dafür die Mittel? LG Vollmilch

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