FEWO - UAB - wann ist UST abzuführen?

02. März 2005, 21:33 Unknown User

FEWO - UAB - wann ist UST abzuführen?

Ferienwohnungen am Bauernhof unterliegen nicht dem Betriebszweig UAB, sondern gehören zu Vermietung und Verpachtung. Da wäre prinzipiell Umsatzsteuer abzuliefern und Einkommensteuer zu veranlagen. Das hängt aber zum Teil von der Bettenanzahl ab. Wer kennt sich aus, wann ich was genau zu zahlen habe. Es gibt glaube ich auch Bettengrenzen zu beachten? Stimmt das?.

Antworten: 1

03. März 2005, 10:31 sanBenedetto

FEWO - UAB - wann ist UST abzuführen?

Hallo Liebchen! Grundsätzlich ist es steuerrechtlich so zu handhaben: Bei Privatzimmervermietung kann von einem landwirtschaftlichem Nebenerwerb ausgegangen werden. Es muss jedoch die wirtscaftliche Unterordnung nachgewiesen werden (ausser bei Kleinstbetrieben mit 5ha oder so, aber das wird wahrscheinlich nicht zutreffen oder?). Eine wirtschaftliche Unterordnung wird für den jeweils betroffenen Betrieb immer geprüft und ist nachzuweisen. Sie wird jedoch im Falle einer Vermietung, von nicht mehr als 10 Betten immer als gegeben angenommen. Die Vermietung von mehr als zehn Fremdenbetten ist als gewerbliche Tätigkeit anzusehen, weil sie dann in erheblichem Umfang nicht nur laufende Arbeit, sondern jene intensivere Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr erfordert, die ihr betrieblichen Charakter verleiht. Durch die Anknüpfung an den gesetzlichen Begriff der "Privatzimmervermietung" ist auch die nach einschlägigen Landesgesetzen zulässige Verköstigung umfasst. Werden allerdings die Grenzen der wirtschaftlichen Unterordnung überschritten, so liegen Einnahmen aus einem Gewerbetrieb vor. Das ist einmal die zu Grunde liegende Gesetzeslage, ich hoffe relativ einfach zusammengefasst. Es wird dann erst ausführlicher wenn man unterscheidet ob du buchführend, vollpauschaliert oder teilpauschaliert wirtschaftest. In diesen Fällen gibt es dann bestimmte Grenzen, die du einhalten musst, um zum Beispiel nicht aus der Pauschalierung rauszufallen und so weiter. Aber das würd hier zu weit führen. Wenn du noch konkrete Fragen hast, schreib sie hier rein und ich werde versuchen sie dir möglichst einfch zu beantworten. Hoffe ich konnte dir helfen und viel Erfolg lg sanbenedetto

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