doppelte beiträge für hof im nebenerwerb???

19. Nov. 2008, 18:15 pipe

doppelte beiträge für hof im nebenerwerb???

hallo! vielleicht kann mir jemand von euch vorab mal ein paar infos zukommen lassen. also ich stehe vor der entscheidung ev. einen kleinen hof zu übernehmen, und würde diesen aber nur im nebenerwerb führen, da ich schon ein gewerbe angemeldet habe, das aber nichts mit landwirtschaft zu tun hat. soweit so gut. aber nun hab ich gehört dass man dann (zumindest als angestellter) auch noch bei der svb die entsprechenden sozialbeiträge wie sozialversicherung, unfallversicherung, pensionsversicherung (hab ich was vergessen?) leisten muß. und zwar zsätzlich zu dem was einem ohnehin schon vom gehalt abgezogen wird. stimmt das? und gilt das dann auch wenn man selbständig ist? also dass man dann an die sv der gewerblichen wirtschaft und an die sv der bauern zahlen muß? oder kann man da irgendwas differenzieren, voneinander subtrahieren, oder zumindest irgendwie was minimieren? so , das waren jetzt eine ganze menge fragen. ich hoffe jamand hat die zeit mir zu antworten, oder zumindest, um mir zu sagen an wen, oder an welche institution ich mich dabei am besten wende. allerbesten dank und vlg, pipe

Antworten: 2

19. Nov. 2008, 18:42 Christoph38

doppelte beiträge für hof im nebenerwerb???

Wer einen Job hat und dort mehr verdient, muss auch von der vollen Summe zahlen. Wer seine eigene Arbeit auf 2 Teilbereiche aufsplittert, muss daher auch von beiden Bereichen zahlen. 1* € 2000,- ist ja auch nicht mehr als 2* € 1000,- Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Bereich nur ganz klein ist oder die Summe über der Höchstbemessungsgrundlage liegt.

20. Nov. 2008, 00:14 pipe

doppelte beiträge für hof im nebenerwerb???

hallo euch allen! und vielen lieben dank für all eure infos. das hat mir schon mal sehr weitergeholfen. ich wollt aber hier wirklich keine streitereien vom zaun brechen, ebensowenig wie grundsatzdiskussionen. ich bin mir sicher jeder hat sein packerl zu tragen und freiwillig mehr bezahlen (an wen auch immer, bei mir ist es zwar nicht die tierärztekammer sondern dann halt die architektenkammer. bleibt sich wahrscheinlich wurscht) will niemand. dass 1x2 genauso wie 2x1=2 ergibt (siehe christoph38) leuchtet mir ein. gilt das dann eigentlich auch umgekehrt (zb für die pension)? jedenfalls bleiben mir weder dort noch da, und in summe schon gar nicht, die 20% selbstbehalt für ärzte, untersuchungen und so weiter erspart. besten dank für die schnellen antworten, mfg, pipe

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