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Dänemark darf bei GVO-Verunreinigung Schadenersatz zahlen
24. Nov. 2005, 21:25 biolix
Dänemark darf bei GVO-Verunreinigung Schadenersatz zahlen
Bravo Dänemark ! Darum könnte auch uns niemand aufhalten wenn wir im ÖPUL Prämien nur denen geben die Genfreies Saatgut einsetzen, nur Pröll wehrt sich mit der Begründung das wäre nicht EU Konform.. hier sieht man sehr wohl das ein AUsgleich möglich wäre ! sg biolix Dänemark darf bei GVO-Verunreinigung Schadenersatz zahlen Die EU-Kommission erlaubt Dänemark Ausgleichszahlungen an Bauern zu leisten, die im konventionellen oder ökologischen Landbau Verluste erleiden, weil in ihren Kulturen genetisch verändertes Material gefunden wird. Der Ausgleich wird nur gewährt, wenn der Anteil von GV-Material über 0,9 % liegt, und ist beschränkt auf die Preisdifferenz zwischen dem Marktpreis für eine Kultur, die als gentechnisches Material enthaltend gekennzeichnet werden muss, und dem Marktpreis für eine Kultur, für die eine solche Kennzeichnung nicht erforderlich ist. Die Zahlungen werden zu 100 % aus den Pflichtabgaben jener Landwirte finanziert, die genetisch veränderte Organismen (GVO) anbauen. Diese belaufen sich auf jährlich 13,4 Euro je Hektar GVO-Pflanzung. Sie befreien die Bauern, die GV-Kulturen anbauen allerdings nicht von der Haftung etwa in einem Zivilverfahren, heißt es in einer Aussendung der EU-Kommission. Ausgleichsregelung ist befristet Die dänische Ausgleichsregelung ist auf fünf Jahre befristet, der Fonds soll so bald als möglich durch eine private Versicherung ersetzt werden. Nach Ansicht der Kommission trägt diese Beihilfe zu einer erfolgreichen Koexistenz von gentechnisch veränderten mit herkömmlichen oder ökologischen Kulturen bei, nicht zuletzt, weil sie zu 100 % von den dänischen Landwirten finanziert wird, die GV-Kulturen anbauen. Die Kontaminierung herkömmlicher Kulturen mit GV-Material kann für konventionell oder ökologisch wirtschaftende Landwirte zu finanziellen Verlusten führen, wenn sie die Beimischung auf dem Etikett vermerken müssen und daher einen niedrigeren Preis erlösen. Dies ist vor allem bei Erzeugnissen des ökologischen Landbaus der Fall. Zurzeit gibt es in der Europäischen Union noch keine Möglichkeit, sich gegen dieses Risiko zu versichern.
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