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Bin Vater, und nicht Besucher !
01. Juli 2010, 21:11 Gratzi
Bin Vater, und nicht Besucher !
Stellen sie sich vor, man(n) würde einer Mutter die Kinder wegnehmen, ein unglaublicher Skandal. Den Vätern werden die Kinder weggenommen, eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit. Kinder werden in Horte und zu Tagesmüttern gesteckt, dürfen aber nicht zu Ihren Vätern. Unsere Kinder haben das Recht von beiden Elternteilen durch das Leben begleitet zu werden. Denkt an die Zukunft Eurer Kinder - sie lieben euch beide. ss. www.vaterverbot.at
Antworten: 14
01. Juli 2010, 21:36 Artinger
Bin Vater, und nicht Besucher !
Es gibt eine Kollision zwischen dem Recht des Vaters und dem Wohl des Kindes. Das Wohl des Kindes hat vorrang, sagt das Gesetz ! Gruß Josef
02. Juli 2010, 16:48 Johannfranz
Bin Vater, und nicht Besucher !
.................sobald die Behörde in solchen Sachen ihre Griffeln im Spiel hat,ist der "Erfolg" von Haus aus vorprogrammiert. Gesetz ist eben Gesetz ! Ps. .....und laut Gesetzgeber alles Andere Nonsens !
03. Juli 2010, 17:41 Restaurator
Bin Vater, und nicht Besucher !
manchmal - so wie bei an guten, leider am suff verstorbenen freund von mir - sind die dinge halt komplizierter als man denkt :-/ junges pärchen führt a kleine landwirtschaft, er handelt nebenbei mit antiquitäten. a bub kommt auf die welt und sie wollen a europa - tour machen. in portugal brennt sie mit an zigeuner durch, er fahrt allein weiter, kommt heim, der gepachtete hof, mit allem was sie besessen haben, ist in der zwischenzeit vom verpächter plattgemacht worden. er mutiert zum (erfolglosen) künstler und zahlt mehr schlecht als recht, aber regelmäßig - hat ja selber grad genug zum beissen. wie der bua 14 is heiratet die kindsmutter an g'stopften wiener und der will den buam adoptier'n. mei freund unterschreibt a verzichtserklärung, der wiener adoptiert ihn und muss damit für ihn sorgen. wie's is, wird mei freund 6 monate nachdem er offiziell net mehr vater von sein buam is vom gericht zu 3 monaten verurteilt, weil er 1 1/2 jahre vorher 3 monate hintereinander die vom amt geforderte mindestsumme net zahlen hat können. während er das absitzt rauscht sei ex - tussn mit an 3. typen ab, lasst den wiener sitzen und blech'n. der leibliche vater hat ka besuchsrecht g'habt, der adoptivvater a net, die mutter hat so gut wie's geht alle g'rupft. damit's teilchen net in protonen implodiert weil des schon wieder a beispiel mit ana bösen frau is: mei ex - schwager hat als jaga und bundesheerler alles was mei schwester g'habt hat im casino und in diversen bars und winden auf'n kopf g'stellt. sogar da altbausanierungskredit hat dran glauben müssen. trotzdem wär nie wem in sinn kommen ihm den kontakt zu seinen buam irgendwie zu reglementieren.
05. Juli 2010, 08:32 AnnaBolika
Bin Vater, und nicht Besucher !
@Gratzi So seh ich das auch! Unsere Kinder haben, so die Vater-Kind-Beziehung intakt, das Recht auf beide Elternteile. ABER...Kinder sollten auch selbst entscheiden dürfen ob sie zum Vater wollen. Lg Anna
30. Okt. 2012, 13:01 Gratzi
Bin Vater, und nicht Besucher !
Gott sei Dank, das sich mal was bewegt!
30. Okt. 2012, 15:53 dalangi
Bin Vater, und nicht Besucher !
Und? Siehst du deine Tochter noch immer regelmäßig?
30. Okt. 2012, 16:36 Gratzi
Bin Vater, und nicht Besucher !
ja sicher, sie kommt schon wieder von morgen bis 5.11.2012 ..... auch keine Probleme wegen Besuche, nur bei der gemeinsamen Obsorge happert,s noch. Bin froh, wenn das Gesetz zur Anwendung kommt. Laut Mutter, besuchen kann sie mich so viel die Tochter will, aber keine gemeinsame Obsorge. Von 05.11.2012 bis 05.12.2012 ist meine Tochter ein ganzes Monat bei mir, hat mich sogar ihre Mutter gefragt ob sie das darf, wegen Schule und so............hat mich sehr gewundert aber auch gefreut.
02. Feb. 2013, 07:53 Gratzi
Bin Vater, und nicht Besucher !
Ab Freitag, den 1. Februar 2013, gibt es in Österreich auch für unverheiratete Väter die Möglichkeit die gemeinsame Obsorge für ihr Kind zu beantragen. Österreich ist damit das letzte Land in Europa und hat die bisher geltende, menschenrechtswidrige Gesetzeslage erst aufgrund einer Verurteilung durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geändert. Auf vaterverbot.at findest du ein Antragsformular für die gemeinsame Obsorge. Zuständig ist das Bezirksgericht am Wohnort Deines Kindes. Link zum Antragsformular: http://www.vaterverbot.at/obsorgeantrag.html Dein Team vaterverbot.at
02. Feb. 2013, 08:21 iderfdes
Bin Vater, und nicht Besucher !
Hab vor ein paar Tagen bei der Mutter meines Kindes angefragt, ob sie etwas gegen die gemeinsame Obsorge hätte. Seitdem ist ihr Handy tot *g* Ich glaub, manche haben Angst, dass "gemeinsam" heißt, man will der Mutter das Sorgerecht entziehen. Ich werd es trotzdem beantragen, zwar ändert sich nicht die Welt, es ist aber doch eine schöne Geste, und man übernimmt auch viel lieber Verantwortung. Immerhin bin ich jetzt schon der letzte Vater ihrer Kinder, der noch irgendwelchen Kontakt zu seinem Nachwuchs hat.
02. Feb. 2013, 09:40 Gratzi
Bin Vater, und nicht Besucher !
@ iderfdes super fuer dich, ich habe es bereits im November beantragt ..... seit sie weis, das sich das geändert (01.02.2013) hat, kann man wieder normal reden mit ihr. Wurde alle von der Jugendhilfe überprüft, mit Befragung des Kindes ( 9 Jahre) aber schaut sehr gut aus, der Beschluss wird erst von Gericht in Österreich gefast. Kann nur jeden empfehlen dem was an Kind liegt.
24. März 2013, 07:48 Gratzi
Bin Vater, und nicht Besucher !
so, ich habe die neue Rechtslage in Anspruch genommen, und den Bescheide über die "GEMEINSAME OBSORGE" gestern erhalten. ..... Jetzt bin ich nicht mehr Besucher, sondern VATER. Dies ist Mental ganz wichtig fuer mich, und meine Tochter freut sich auch. Bin nicht mehr "Bittsteller! Kann nur jeden Vater der auch diese Rolle Ernst nehmen will, entpfehlen. Es hat sich "schlagartig " mit der Kindesmutter die Gesprächsbasis zum Guten verändert. http://www.vaterverbot.at/obsorgeantrag.html
24. März 2013, 09:51 helmar
Bin Vater, und nicht Besucher !
Hallo Gratzi...eine gute Nachricht.....alles Gute für die Zukunft. Mfg, Helga
24. März 2013, 11:20 Gratzi
Bin Vater, und nicht Besucher !
@ helmar bin Überglücklich, nur es wäre anders besser gewesen, so gibt es immer einen Gewinner und Verlierer. Das habe ich nicht gewollt. Es wird sich nicht viel ändern, da die Kleine eh fast immer bei mir ist, und wir sowieso viel gemeinsam (KM) beschlossen haben. Nur das gemeinsame Sorgerecht wollte sie mir nicht geben. So hypothetische Einwände werden ab jetzt von Gericht nicht anerkannt. Ich war in den Energieferien eine Woche Schifahren in Kärnten und bin wieder in den Sommerferien in Russland. Du glaubst gar nicht was das fuer einen Mann bedeutet nicht mehr Besucher zu sein.Die grössten "Bremser" und die am wenig Interresse bis zuletzt hatten, war die Jugendhilfe.Die haben kein Interresse an einer guten Beziehung. Nur die Frauen die Materiel und mit den Besuchsrecht ihre Väter erpressen, haben es in Zukunft sicher schwerer, mit der alleinigen Obsorge! schönen Sonntag und danke fuer die Wünsche.
24. März 2013, 11:49 tch
Bin Vater, und nicht Besucher !
Hallo Gratzi- freut mich für Dich! Bleib aber trotzdem am Boden! Mit der gemeinsamen Obsorge ändert sich nicht sehr viel für Dich Du musst weiterhin um Erlaubniss fragen wenn Du die kleine mit über die Grenze nehmen willst Wichtige Entscheidungen kann die Ex immer noch treffen ohne Dich zu fragen Und ein Antrag genügt und Du bist die GO vorübergehend los...... das neue Gesetz schaut zwar recht gut aus.....oberflächlich :-) lg tch
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