Behörden und ihre tücken

27. März 2011, 11:23 ennstaler

Behörden und ihre tücken

Hallo Ich habe folgendes thema das ich zur diskusion bringen möchte, und zwar die verrohrung eines Grabens. Zur einleitung: Mein Vater hat vor einigen Jahren ungefähr ein halbes hektar waldfläche gerodet ( mit geordneter eratzauffortstfläche ) das problem ist nur das sich mitten in wald ein graben befindet der aber nur wasser führt bei extremen niederschlägen oder kurzen stoßregen und da nur kleinfinger dick da dieser Graben zwischen zwei wiesen liegt hätte ich diesen gerne verrohrt (zwecks besserrer bewirtschaftbarkeit) aber die Behörden legen sich quer wegen hochwasser und das halt dan das wasser schneller abfließt und somit schneller zu hochwasser führt, da ess sich aber hier um so kleine wassermengen handelt finde ich diese begründung unbrauchbar. Was kann ich dafür das die behörden die jahrzentelange enwicklung übersehen haben und jetzt legen sie sich bei solchen kleinigkeiten fest da past die relation einfach nicht mehr . Was ich auch nicht verstanden habe das beim lokalaugenschein soviele leute anwesend sein müssen wo im nachhienein mir gesagt wurde das schon vor dem lokalaugenschein feststand das verrohrungen sowieso nicht mehr genehmigt werde: Meine frage für was dan einen lokalaugenschein ??? Um den Beamten einen schönen ausflug ins grüne zu genehmigen ? wer ähnliche erfahrungen oder LÖSUNGEN parat hat bittte anwortet : Mfg Ennstaler ein hoch auf die Bürokratie ^^

Antworten: 1

27. März 2011, 11:58 biozukunft

Behörden und ihre tücken ^^

Bin selbst bei einer Behörde im Nebenerwerb teilzeittätig, und hab auch wg. meiner Quelle auf Fremdgrund ein BH-Wasserrechtsverfahren für ein Quellschutzgebiet gewollt. Der Besitzer fuhr auf dieser WF - Fläche mit ca. 0,3ha - 2mal 8000Liter Schweinegülle aus. Das Wasserrechtsverfahren ging fatal schlecht für uns aus und wir konnten/mussten die Wiese um das Doppelte des üblichen Wertes kaufen. Weiter unten kaufte ein Landwirt gegenüber seines Grundes eine weitere Wiese. Den dazwischenlieg. Bach verrohrte er. Die Rohre mußte er wieder entfernen und eine hohe Geldstrafe zahlen. Also Vorsicht, es ist meist besser, keine Behörde zu brauchen.

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