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Ausgedinge 2012- Wohnrecht, 200fm Holz?
10. März 2012, 08:19 mausilugner
Ausgedinge 2012- Wohnrecht, 200fm Holz?
Hallo. Stehen kurz vor einer "möglichen" Hofübergabe. Da es ja heutzutage für Landwirte auch eine Pension gibt, denke ich das es sich mit einem Wohnrecht getan haben sollte. Der Übergeber denkt jedoch an eine "Versicherung" in Form von 100-200fm Holz, für den Fall der Fälle. Wie weit kann man das Regeln das 1. nur im Fall der Fälle das "Holzgeld" angefordert werden darf, und nicht für irgendwelche juxpartien, oder sollte man sich eine alternative überlegen zB. Bargeld, ..... Weiters zum Wohnrecht. Wie weit kann man dies im Übergabevertrag genau definieren? zB. mind. Wohnfläche, NUR für den Übergeber (was wäre wenn späte Heirat?) könnte man auch für den Fall der Fälle eine Wohnung zur Verfügung stellen, falls das zusammenleben am Hof nicht klappen würde? Besser vorher ausgeredet, als hinterher probleme. Danke für weiter Vorschläge, wie man ein Ausgedinge im jahr 2012 gestalten könnte
Antworten: 2
10. März 2012, 10:06 Fetzerl
Ausgedinge 2012- Wohnrecht, 200fm Holz?
@thoni: Das Wohnrecht lässt sich relativ leicht definieren; entweder ein Raum und Mitbenützung gewisser Familienräume oder eine eigene kleine separate Wohneinheit; auch mit festgelegtem Ausmaß. Ich hab das für mich wie beschrieben gelöst; je genauer das definiert ist, umso besser - kann auch ruhig drin stehen, dass die Wohneinheit bzw. das Wohnrecht nur für eine Person gedacht ist. Das Holzgeld ist etwas schwieriger; auf den Fall der Fälle würde ich nicht unbedingt schauen, denn es kann dir eigentlich wurscht sein, wenn dein Übergeber das Geld auch aus Jux mal anfordert - selber schuld, wenn er nachher nix mehr hat.... Du kannst ruhig auch Bargeld als Ersatz hineinschreiben. Um etwaige vorschnelle Ansprüche zu bremsen, kannst du auch festlegen, dass eine Nutzung nur in einem bestimmten Waldstück möglich ist und dass der Übergeber die Nutzung auf eigene Kosten durchzuführen hat (wer das macht, ist dann egal, aber er müsste das - auch dir - bezahlen und damit ist ein Jux mal etwas gebremst). Genau definieren kann man übrigens alles und da gilt: je genauer, umso weniger Streitereien gibt es nachher, weil es festgelegt ist... Falls möglich, schau dir mal alte Übergabsverträge von deinem Großvater oder so an, du wirst staunen, was da alles hineingeschrieben wurde... Viel Erfolg, Franz
10. März 2012, 10:25 pepbog
Ausgedinge 2012- Wohnrecht, 200fm Holz?
auch daran denken: Du wirst irgendwann auch übergeben - was würdest du fordern? zumindest auch aus der sicht des übergebers durchdenken. ich - in der rolle des übergebers täte auch so denken: was krieg ich wenn ich alles verkauf - SICHER: eine neue Eigentumswohnung - weltreise usw. und ich muss mir vom übernehmer nicht vielleicht auch noch nicht ausgemachte arbeitszeit später verrechnen lassen - weil nicht im übergabevertrag!
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